AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Betriebsführung und Instandhaltung der Straßenbeleuchtung in der Verbandsgemeinde Wöllstein
Stammdaten
- Auftraggeber
- Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein, Wöllstein
- Veröffentlicht
- 14.03.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 50232100 — Reparatur und Instandhaltung
- Branche
- Facility Management & Gebäudetechnik
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Auftragsgegenstand ist so die Vergabe der Betriebsführung und der Instandhaltung der Straßenbeleuchtung in der Verbandsgemeinde Wöllstein mit den acht Ortsgemeinden Gau-Bickelheim, Gumbsheim, Eckelsheim, Stein-Bockenheim, Siefersheim, Wendelsheim, Wonsheim und Wöllstein. Insgesamt gibt es in den acht Ortsgemeinden etwa 1.900 Leuchtstellen. Ortsgemeinde Leuchtstellen Eckelsheim 81 Gau-Bickelheim 315 Gumbsheim 84 Siefersheim 200 Stein-Bockenheim 118 Wendelsheim 273 Wöllstein 665 Wonsheim 177 Summe: 1913 Es findet keine Vergabe von Losen statt. Aus Praktikabilitätserwägungen soll nur ein Dienstleister für alle Ortgemeinden im Vergabeverfahren ausgewählt werden. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens wird dieser dann mit allen Ortsgemeinden Straßenbeleuchtungsverträge abschließen. Die Verbandsgemeindeverwaltung wird diese Verträge dann administrieren. Das Vergabeverfahren findet vollständig elektronisch über die Vergabeplattform subreport ELViS statt. Nicht von diesem Vergabeverfahren berührt sind die jeweiligen Schaltverträge mit der EWR Netze GmbH, und die Verträge über Betrieb und Nutzung gemeinsam genutzter Anlagen. Der Auftrag umfasst konzeptionelle und innovative Lösungen, die gemäß § 14 Abs. 3 Nr. 2 VgV die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens rechtfertigen. Weitere Einzelheiten finden sich in den weiteren Vergabeunterlagen.
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 60 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Ministerium für Wirtschaft Verkehr Landwirtschaft und Weinbau Vergabekammer , Mainz
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.