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EU-Konzessionsvergabeverfahren HORIZN BER City - Part 1
Flughafen Berlin Brandenburg GmbH · Berlin · Brandenburg · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Bund)
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HORIZN BER CITY liegt im landseitigen planfestgestellten Bereich des Flughafens Berlin Brandenburg in direkter Anbindung zum Fluggastterminal und der Airport City und soll die bisherigen Nutzungen um ein Zukunftsquartier ergänzen. Die Realisierung von HORIZN BER CITY gliedert sich in mehrere Entwicklungsbausteine auf. . HORIZN BER CITY - Part 1 bildet dabei den ersten Entwicklungsbaustein und ist daher von großer strategischer Bedeutung. Das Grundstück dieses ersten Entwicklungsbausteins steht im Eigentum der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH. Im Zuge dieses Vergabeverfahrens soll an diesem Grundstück ein Erbbaurecht bestellt werden. Die Flughafen Berlin Brandenburg führt zu diesem Zwecke ein Vergabeverfahren in Form eines Konzeptverfahrens durch. Förmlich handelt sich hierbei um ein Vergabeverfahren gemäß der KonzVgV mittels Abschlusses eines Erbbaurechtsvertrags. Das Erbbaurecht soll voraussichtlich für die Dauer von 60 Jahren bestellt werden. Die Dauer des Erbbaurechts kann ggf. zum Gegenstand von Verhandlungen gemacht werden. . Der zukünftige Konzessionsnehmer wird seitens der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH als Konzessionsgeberin mit Bauleistungen betraut. Die Gegenleistung besteht dabei in dem Recht zur Nutzung der zu errichtenden Bauwerke zuzüglich der Zahlung eines Erbbauzinses. Die FBB kann als Grundstückseigentümerin originär über die Nutzung der zu errichtenden Bauwerke auf dem Grundstück verfügen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Vergabe einer Baukonzession für die Errichtung eines Zukunftsquartiers am Flughafen Berlin Brandenburg (HORIZN BER City - Part 1).
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Konzessionsgeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Konzessionsgeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Konzessionsgeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- Frist 09.04.2024 Friständerung, Ergänzung Unterlagen aktuell
- 11.12.2023 Friständerung, Ergänzung Unterlagen
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Preiseinschätzung
Basierend auf 97 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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