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ÖPP-Vergabebetreuung zur Sanierung und Erweiterung von vier Schulen // Vergabebekanntmachung
Stadt Braunschweig · Braunschweig · Niedersachsen · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenLOS 1 Wirtschaftliche und technische Beratungleistungen
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Los 2 VergebenLOS 2 Juristische Beratungleistungen🏆 abante Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG · Leipzig
- abante Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG · Leipzig
- Drees & Sommer SE · Hamburg
Beschreibung
Gegenstand des hier zu vergebenen Auftrages sind wirtschaftliche, technische und juristische Beratungsleistungen zur Begleitung des Vergabeprozesses einer ÖPP-Vergabe. Die Stadt Braunschweig plant die Sanierung und Erweiterung der vier Schulen Realschule Sidonienstraße, Grundschule Broitzem, Grundschule Altmühlstraße und Grundschule Rühme. Planung, Bau, Instandhaltungsleistungen und Betriebsleistungen (während einer Laufzeit von 25 Jahren) sollen in einem ÖPP-Verfahren vergeben werden, dessen Vergabebetreuung Inhalt dieser Ausschreibung ist. Im LOS 1 werden die wirtschaftlichen und technischen Beratungsleistungen vergeben. Im LOS 2 werden die juristischen Beratungsleistungen vergeben. Eine vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wurde erstellt. Als Ziel ist eine Beauftragung des ÖPP-Nehmers (und damit das Ende der hier zu vergebenden Beratungsleistungen) Ende des 2. Quartals 2027 vorgesehen.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Die Vergabe erfolgt im Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb). Das Verfahren gliedert sich in den Teilnahmewettbewerb, in dem Bewerbende ihr Interesse bekunden und ihre Eignung nachweisen, und das Verhandlungsverfahren, zu dem nur eine begrenzte Anzahl von Bewerbenden zugelassen und zur Angebotsabgabe aufgefordert wird. Im Rahmen des vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs werden die Eignungsvoraussetzungen der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sowie die Zuverlässigkeit bei den Bewerbenden ermittelt und entsprechende Nachweise verlangt. Der Teilnahmewettbewerb schließt mit der Überprüfung der Eignung der Bewerbenden und mit der Auswahl der Bewerbenden durch den Auftraggeber ab, die in dem weiteren Verfahren zur Einreichung von Angeboten aufgefordert werden. Die nicht berücksichtigten Bewerbenden werden über die Gründe der Ablehnung ihrer Bewerbung um Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren informiert. Den ausgewählten Bewerbenden - ab diesem Zeitpunkt Bietende genannt - wird eine Aufforderung zur Angebotsabgabe über das Vergabeportal dtvp.de übersandt. Die Bietenden kön- nen ein verbindliches Erstangebot abgeben. Die Bietenden zum Los 1 werden zudem aufgefordert, ihr Angebot vor dem Auftraggeber im Rahmen einer Präsentation vorzustellen. Auf der Grundlage der eingereichten Angebote und Präsentationen wird eine Rangfolge der Bietenden nach Maßgabe einer Bewertungsmatrix (Zuschlagskriterien) gebildet. Diese wird mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe übersandt. Der Auftraggeber behält sich vor, nach Durchführung der Präsentation, den Zuschlag bereits auf die Erstangebote zu erteilen. Soweit erforderlich, werden die Bieter zur Überarbeitung der Angebote aufgefordert. Der Auftraggeber wird dem Bietenden, dessen Angebot als wirtschaftlichstes ermittelt wurde, den Zuschlag erteilen.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Projektleitung 40 %Qualität
NUR LOS 1 Gewertet werden Angaben zu: - Auftreten & Eindruck der Projektleitung 10 % // max. 50 Bewertungspunkte - Herangehensweise an die gestellte Aufgabe 15 % // max. 75 Bewertungspunkte - Qualität eines exemplarischen Ansatzes der Projektleitung 15 % // max. 75 Bewertungspunkte Weiteres siehe in den Hinweisen in den Teilnahmeunterlagen unter Punkt 8.
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Honorarangebot 40 %Preis
NUR LOS 1 Honorarangebot // Pauschalpreis: Anzugeben sind der Pauschalpreis in vollen Eurobeträgen (ohne Cent) als Nettowert sowie die Anzahl der voraussichtlichen notwendigen Beratertage. Bewertet wird das Wertungshonorar. Das Angebot mit dem niedrigsten Pauschalpreis erhält 190 Punkte. Ein fiktives Angebot mit dem 1,5-fachen Preis des günstigsten Angebotes erhält 0 (von 190) Punkte. Dazwischenliegende Angebote werden linear interpoliert bewertet. Über dem 1,5-fachen des günstigsten Angebotes liegende Angebote werden ebenfalls mit 0 (von 190) Punkten bewertet. . Honorarangebot // Tagessatz Beratungstag: Anzugeben ist der Tagessatz für einen zusätzlichen Beratertag als voller Eurobetrag (ohne Cent und als Nettowert). Bewertet wird das Wertunghonorar. Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält 10 Punkte. Ein fiktives Angebot mit dem 1,5-fachen Preis des günstigsten Angebotes erhält 0 (von 10) Punkte. Dazwischenliegende Angebote werden linear interpoliert bewertet. Über dem 1,5-fachen des günstigsten Angebotes liegende Angebote werden ebenfalls mit 0 (von 10) Punkten bewertet. . Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag bereits auf die Erstangebote zu erteilen.
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Projektumsetzung 20 %Qualität
NUR LOS 1 Gewertet werden Angaben zu: - Projektorganisation (Teamstruktur) 10 % // max. 50 Bewertungspunkte - Darstellung der Arbeitsweise, Gesprächskultur, Präsenz vor Ort 05 % // max. 25 Bewertungspunkte - Projektspezifisches Qualitätsmanagement 05 % // max. 25 Bewertungspunkte Weiteres siehe in den Hinweisen in den Teilnahmeunterlagen unter Punkt 8.
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Honorarangebot 100 %Preis
NUR LOS 2 Honorarangebot // Pauschalpreis: Anzugeben sind der Pauschalpreis in vollen Eurobeträgen (ohne Cent) als Nettowert sowie die Anzahl der voraussichtlichen notwendigen Beratertage. Bewertet wird das Wertungshonorar. Das Angebot mit dem niedrigsten Pauschalpreis erhält 450 Punkte. Ein fiktives Angebot mit dem 1,5-fachen Preis des günstigsten Angebotes erhält 0 (von 450) Punkte. Dazwischenliegende Angebote werden linear interpoliert bewertet. Über dem 1,5-fachen des günstigsten Angebotes liegende Angebote werden ebenfalls mit 0 (von 450) Punkten bewertet. . Honorarangebot // Tagessatz Beratungstag: Anzugeben ist der Tagessatz für einen zusätzlichen Beratertag als voller Eurobetrag (ohne Cent und als Nettowert). Bewertet wird das Wertunghonorar. Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält 50 Punkte. Ein fiktives Angebot mit dem 1,5-fachen Preis des günstigsten Angebotes erhält 0 (von 50) Punkte. Dazwischenliegende Angebote werden linear interpoliert bewertet. Über dem 1,5-fachen des günstigsten Angebotes liegende Angebote werden ebenfalls mit 0 (von 50) Punkten bewertet. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag bereits auf die Erstangebote zu erteilen. Soweit erforderlich, werden die Bieter zur Überarbeitung der Angebote aufgefordert. Der Auftraggeber wird dem Bietenden, dessen Angebot als wirtschaftlichstes ermittelt wurde, den Zuschlag erteilen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote pro Los
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 250 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (2) abante Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG · Drees & Sommer SEZuschlagswert 392.920 €1 Veröffentlichung
- 26.11.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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