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Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Arbeitsplatz- und Flurdruckern
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Beschreibung
Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Arbeitsplatz- und Flurdruckern
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Büro & Verwaltung
Ausschreibung für die Bereitstellung von Arbeitsplatz- und Flurdruckern im Rahmen einer offenen, standardisierten Ausschreibung.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Niedrigster Preis 60 %Preis
(1.) Für die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck 08: Preisblatt zu verwenden. (2.) Einheitliche Kalkulationsgrundlage bilden die von der Auftraggeberin im Preisblatt angegebenen Mengen. (3.) Alle Preise sind einheitlich wie abgefragt mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben. Es sind ausschließlich die dafür vorgesehenen Felder (gelb unterlegt) zu befüllen. Das Preisblatt errechnet auf der Grundlage der einzutragenden Netto-Einzelpreise einen Brutto-Gesamtpreis (= Angebotsvergleichspreis). (4.) Änderungen, Ergänzungen oder Kommentierungen des Preisblattes sind unzulässig und führen regelmäßig zum Ausschluss vom Verfahren. (5.) Für die Wertung des Angebotspreises ist ausschließlich der im Vordruck 08 angegebene Brutto-Gesamtpreis maßgeblich. Der Bieter mit dem niedrigsten Bruttogesamtpreis erhält die Höchstpunktzahl von 60 Punkten. Alle weiteren Angebote wer-den im Verhältnis zum niedrigsten Preis wie folgt bewertet: 60 Punkte dividiert durch den bieterseits angebotenen Brutto-Gesamtpreis multipliziert mit dem niedrigsten Brutto-Gesamtpreis.
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Qualität 30 %
(1.) Zur Bewertung des Zuschlagskriteriums 2: Qualität ist von jedem Bieter ein Konzept vorzulegen. Dafür ist der Vordruck 09: Qualitätskonzept zu verwenden. (2.) Die abgefragten Angaben sind direkt im Vordruck 09 unter den jeweils vorgesehenen Überschriften einzutragen. Es ist nicht zulässig, gesonderte Unterlagen vorzu-legen; diese werden nicht berücksichtigt. Seitenränder, Abstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert wer-den. Skizzen sind nicht zulässig. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. Die Einreichung erfolgt ausschließlich als bearbeitbare Word-Datei (.docx). Bei Abweichung von den vorgegebenen Format-vorgaben oder bei unvollständiger Angabe zu einer Person erfolgt keine Berücksichtigung. Eine Nachforderung erfolgt nicht. (4.) Der Vordruck 09 darf einschließlich Voreintragungen der Auftraggeberin maximal 10 DIN-A4-Seiten umfassen. Bei Überschreitung werden nur die ersten 10 Seiten berücksichtigt. (5.) In dem Konzept werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen Unterkriterien jeweils auftragsbezogene, konkrete, schlüssige und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag erwartet: - Ausstattung: 15 % (= 15 Punkte) - Service: 15 % (= 15 Punkte) (6.) Insoweit gilt die folgende Bewertungsmethode: 10,00 Punkte Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen weit über-durchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine sehr gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen er-warten. 07,50 Punkte Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 05,00 Punkte Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine befriedigende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 02,50 Punkte Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung, und lässt deshalb eine ausreichende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 00,00 Punkte Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen nicht oder überwiegend nicht Rechnung und lässt deshalb nicht die Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. (7.) Der Bieter bzw. die Bieter mit der jeweils höchsten vergebenen Wertungspunktzahl erhält / erhalten die auf das Unterkriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hie-ran eine geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei wendet der Auftraggeber die folgende Formel an: Formel: Maximal für das jeweilige Unterkriterium erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl. (8.) Für jedes Unterkriterium sind mindestens 2,5 Bewertungspunkte zu erreichen. Wird dieser Schwellenwert bei einem Unterkriterium nicht erreicht, kann das Angebot insgesamt nicht berücksichtigt werden.
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Energieeffizienz 10 %Qualität
(1.) Zur Bewertung des Zuschlagskriteriums 3: Energieeffizienz zieht die Auftraggeberin Ihre Angaben auf dem Vordruck 01a: Energieeffizienz heran. (2.) Die abgefragten Angaben sind direkt im Vordruck 01a unter den jeweils vorgesehenen Überschriften einzutragen. Es ist nicht zulässig, gesonderte Unterlagen vor-zulegen; diese werden nicht berücksichtigt. Seitenränder, Abstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert wer-den. Skizzen sind nicht zulässig. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. Die Einreichung erfolgt ausschließlich als bearbeitbare Word-Datei (.docx). Bei Abweichung von den vorgegebenen Format-vorgaben oder bei unvollständiger Angabe zu einer Person erfolgt keine Berücksichtigung. Eine Nachforderung erfolgt nicht. (4.) Der Vordruck 01a darf einschließlich Voreintragungen der Auftraggeberin maximal 10 DIN-A4-Seiten umfassen. Bei Überschreitung werden nur die ersten 10 Seiten berücksichtigt. (5.) Die Angaben im Vordruck 01a: Energieeffizienz werden anhand der folgende Bewertungsmethode bewertet: 10,00 Punkte Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen weit über-durchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine sehr gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen er-warten. 07,50 Punkte Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 05,00 Punkte Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine befriedigende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 02,50 Punkte Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung, und lässt deshalb eine ausreichende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 00,00 Punkte Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen nicht oder überwiegend nicht Rechnung und lässt deshalb nicht die Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. (6.) Der Bieter bzw. die Bieter mit der jeweils höchsten vergebenen Wertungspunktzahl erhält / erhalten die entsprechend der vorgegebenen Gewichtung vorgesehene Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei wendet der Auftraggeber die folgende Formel an: Formel: Maximal erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl. (7.) Es sind mindestens 2,5 Bewertungspunkte zu erreichen. Wird dieser Schwellenwert nicht erreicht, kann das Angebot insgesamt nicht berücksichtigt werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
(1.) Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvor-schriften des Staates, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. (2.) Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister sowie die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufs-ausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parla-ments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsverga-be und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt. (3.) Im Fall von Bietergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied zu führen, dessen Beruf erlaubnispflichtig ist. (4.) Der Nachweis muss, soweit erforderlich, im Rahmen des Angebots in elektroni-scher Form (z. B. als Scan der Originalurkunde oder Datei) vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)
(1.) Bieter müssen eine Erklärung über ihren Netto-Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages (= Lieferung von Drucksystemen) in den letzten drei Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung abgeben, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. (2.) Mindestanforderung: Der Netto-Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages (= Lieferung von Drucksystemen) muss in jedem der drei genannten Geschäftsjahre jeweils mindestens 750.000 Euro betragen haben. (3.) Geschäftsjahre, für die Umsätze angegeben werden, müssen jeweils zeitlich abgelaufen sein. Das laufende Geschäftsjahr zählt nicht dazu. Es ist unerheblich, ob das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht oder ob ein Jahresabschluss vorliegt. (4.) Die Erklärung ist im Rahmen des Angebots jeweils auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. § 50 VgV bleibt unberührt. (5.) Im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Die Auftraggeberin prüft auf dieser Grundlage, ob die Summe der Umsätze aller Mitglieder die Mindestanforderung erfüllt.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
(1.) Erforderlich ist eine Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens des Bieters. (2.) Die Beschreibung muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. § 50 VgV bleibt unberührt. (3.) Mindestanforderungen: (a) Bieter müssen den Nachweis eines gültigen Zertifikates zum Qualitätsmanagement auf der Grundlage der DIN EN ISO 9001 erbringen. Die Auftraggeberin erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten an. Sofern ein gleichwertiger Nach-weis erbracht wird, ist mit dem Nachweis die Gleichwertigkeit zu belegen. Konnte ein Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die betreffen-den Bescheinigungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist einholen, so wird die Auftraggeberin auch andere Unterlagen über gleichwertige Qualitätssicherungssysteme anerkennen, sofern der Bieter nachweist, dass die vorgeschlagenen Qualitätssicherungsmaßnahmen den geforderten Qualitätssicherungsnormen entsprechen. Der Nachweis des Zertifikates muss im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. Der Nachweis der Gleichwertigkeit hat, soweit erforderlich, auf einer Anlage zum Vordruck 03 zu erfolgen. § 50 VgV bleibt unberührt. (b) Bieter müssen den Nachweis eines gültigen Zertifikates für nachhaltiges Umweltmanagement auf der Grundlage der DIN EN ISO 14001 erbringen. Die Auftraggeberin erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten an. Sofern ein gleichwertiger Nach-weis erbracht wird, ist mit dem Nachweis die Gleichwertigkeit zu belegen. Konnte ein Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die betreffen-den Bescheinigungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist einholen, so wird die Auftraggeberin auch andere Unterlagen über gleichwertige Qualitätssicherungssysteme anerkennen, sofern der Bieter nachweist, dass die vorgeschlagenen Qualitätssicherungsmaßnahmen den geforderten Qualitätssicherungsnormen entsprechen. Der Nachweis des Zertifikates muss im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. Der Nachweis der Gleichwertigkeit hat, soweit erforderlich, auf einer Anlage zum Vordruck 03 zu erfolgen. § 50 VgV bleibt unberührt.
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
(1.) Bieter müssen geeignete Referenzen über zuvor ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 23.10.2022 bis zum 22.10.2025 erbrachten wesentlichen Leistungen angeben. Für jede Referenz sind der Erbringungszeit-raum sowie der Leistungsempfänger (öffentlicher oder privater Auftraggeber) zu benennen. (2.) Mindestanforderungen: Mindestens 3 geeignete Referenzen über Lieferungen von Drucksystemen mit jeweils folgenden Anforderungen (kumulativ): (a.) Lieferung und Aufstellung von mindestens 150 Arbeitsplatz- oder Flurdruckern (zur Miete) (b.) und geräte- und laufzeitbezogene Lizenzen für die Betreibersoftware, (c.) Erbringung von Service- und Wartungsleistungen, (d.) im Zeitraum vom 23.10.2022 bis zum 22.10.2025 (3.) Die Referenzangaben sind im Hinblick auf die Erfüllung der Mindestanforderungen aussagekräftig zu erläutern. Ein bloßes "Ja" oder eine formelhafte Angabe genügt nicht. Es sind alle abgefragten Angaben vollständig in den Vordruck ein-zutragen. Unvollständige Referenzangaben werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen in Bezug auf einzelne oder fehlende Referenzangaben erfolgen nicht. (4.) Die Referenzangaben sind im Rahmen des Angebots durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzu-legen. Sofern mehr Referenzen angegeben werden sollen, als der Vordruck Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt werden. § 50 VgV bleibt unberührt. (5.) Im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Die Auftraggeberin prüft auf dieser Grundlage, ob die insgesamt angegebenen Referenzen geeignet sind und die Mindestanforderungen erfüllt sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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3 Veröffentlichungen
- Frist 18.12.2025 Bisherige Fristen: Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen 01.12.2025; Angebotsfrist 08.12.2025 12:00 Uhr; Eröffnungstermin 08.12.2025 12:01 Uhr Neue Fristen: Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen 11.12.2025; Angebotsfrist 18.12.2025 12:00 Uhr; Eröffnungstermin 18.12.2025 12:01 Uhr
- Frist 08.12.2025 Die Verfahrensfristen werden verlängert. aktuell
- Frist 24.11.2025 Original-Veröffentlichung
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 61 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Konica Minolta Business Solutions Deutschland GmbH1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 67 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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