AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/298841) · Abgerufen am 18.08.2026 09:54 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/bcc44e03-ae99-4342-97ab-72dd54343ae6/

Austausch Belüftungstechnik Belebungsbecken Kläranlage - StEF 168

Notice-ID: bcc44e03-ae99-4342-97ab-72dd54343ae6 · Procedure-ID: c49a9ac2-f78e-4495-8571-1288083aa254

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Fürth, Fürth
Veröffentlicht
11.06.2026
Frist (Submission)
14.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45252000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Erneuerung der Belüftungstechnik sowie Optimierung der Verfahrenstechnik und der Belüftungsregelung in den Belebungsbecken der biologischen Stufe der Kläranlage Fürth. Die biologische Stufe der Kläranlage Fürth wird verfahrenstechnisch und energetisch optimiert. In den Belebungsbecken muss neben der Kohlenstoffelimination auch die Stickstoffelimination gewährleistet werden. Als Prozessführung wird das Verfahren der vorgeschalteten Denitrifikation gewählt. Die Belebungsanlage besteht aus drei Doppelstraßen, die parallel betrieben und mit einem hocheffizienten Druckbelüftungssystem ausgestattet werden sollen. Im Zuge der Erneuerung der Belüftungstechnik als flächige, hocheffiziente, feinblasige Druckbelüftung soll die Verfahrenstechnik und Belüftungsregelung optimiert werden. Die gesamte Umbaumaßnahme wird unter Betrieb der Anlage durchgeführt. Alle betrieblichen Belange haben absoluten Vorrang.

Vertragslaufzeit

Beginn
19.10.2026
Ende
29.10.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

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