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Zweiphasiger städtebaulich-freiraumplanerischer Wettbewerb nach RPW 2013 - Produktives Quartier Gutleut-West
Stadt Frankfurt am Main – Der Magistrat – vertreten durch das Stadtplanungsamt · Frankfurt am Main · Hessen · Kommunaler Auftraggeber
Angebote bis 20.10.2026, 16:00 Uhr (noch 17 Tage)
Beschreibung
Gegenstand des Wettbewerbes ist ein städtebaulich-freiraumplanerischer Entwurf in dem gezeigt wird, wie die Transformation eines gewerblich geprägten Bestandsareals zu einem nutzungsgemischten, klimaangepassten und gemeinwohlorientierten Quartier gelingen kann. In einer Stadt mit hoher Flächennachfrage und begrenzten innerstädtischen Entwicklungsreserven treffen hier Ansprüche unmittelbar aufeinander, die sich andernorts oft räumlich aus dem Weg gehen: Wohnen und Gewerbe, Logistik und Aufenthalt, soziale Infrastruktur und Produktion, Freiraum und Verdichtung. Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht, welche Nutzung sich am Ende durchsetzt. Interessanter ist, wie aus dieser Konkurrenz ein Stück Stadt entstehen kann. Aufgabe des Wettbewerbs ist es, eine eigene räumliche Antwort zu entwickeln. Gesucht wird vornehmlich nicht das möglichst vollständige Bild eines irgendwann „fertigen“ Gutleut-West. Gesucht wird vielmehr ein städtebauliches und freiraumplanerisches Gerüst, das Orientierung gibt, ohne Entwicklung einzuschränken. Es soll durch zu entwickelnde Prinzipien Qualitäten sichern und zugleich Spielräume eröffnen – für unterschiedliche Nutzungen, Träger:innen, Eigentümer:innen und Entwicklungszeitpunkte. Die Ausloberin beabsichtigt, unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts, das mit dem 1. Preis ausgezeichnete Team mit der Ausarbeitung des Wettbewerbsergebnisses zu beauftragen. Die Ausloberin wird hierzu ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV durchführen. Dabei behält sich die Ausloberin vor, das Verhandlungsverfahren zunächst nur mit dem mit dem 1. Preis ausgezeichneten Team durchzuführen. Scheitern diese Verhandlungen oder besteht ein wichtiger Grund, der einer Beauftragung des 1. Preisträgers entgegensteht, werden die weiteren Preisträger zur Teilnahme an den Verhandlungen aufgefordert. Das Wettbewerbsergebnis wird im anschließenden Vergabeverfahren als Zuschlagskriterium mit 60 % gewichtet. Die Rangfolge der Pre
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Städtebaulich-freiraumplanerischer Wettbewerb zur Transformation eines gewerblich geprägten Areals in ein nutzungsgemischtes Quartier.
- Zweiphasiges Verfahren mit anschließender Beauftragungsabsicht für das Siegerteam zur weiteren Ausarbeitung (Leistungsphasen 1-3).
- Das Wettbewerbsergebnis fließt mit 60% in die Wertung des nachfolgenden Verhandlungsverfahrens ein.
- Anforderungen umfassen städtebauliche und freiraumplanerische Entwürfe sowie die Erstellung eines Qualitätshandbuchs.
Es handelt sich um einen zweiphasigen städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerb zur Entwicklung eines nutzungsgemischten Quartiers.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
8–10 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Sicherheit & Versorgung
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Informationssicherheit / Geheimschutz
Für die Teilnahme am Verfahren ist eine Arbeitsgemeinschaft aus Stadtplaner:innen und Landschaftsarchitekt:innen zu bilden. Das Hinzuziehen von Architekt:innen innerhalb der Bewerbergemeinschaft wird ausdrücklich empfohlen, ist aber nicht zwingend erforderlich. Weitere Fachdisziplinen, insbesondere aus den Bereichen Verkehrs- und Mobilitätsplanung, Nachhaltigkeit und Klimaanpassung, Immobilien- und Wohnungswirtschaft sowie Kreativwirtschaft, können bei Bedarf hinzugezogen werden. Soweit diese nicht Mitglied der Arbeitsgemeinschaft sind, gelten sie als beratend hinzugezogene Fachplaner:innen bzw. Sachverständige; eine Benennung im Rahmen der Skizzenbewerbung ist nicht erforderlich. Ihre Mitwirkung ist spätestens mit Abgabe der Wettbewerbsarbeit in der Verfassererklärung anzugeben.Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie nach den Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tag der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Stadtplaner bzw. Landschaftsarchitekt zu führen. Ist die Berufsbezeichnung dort nicht gesetzlich geregelt, genügt ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstiger Befähigungsnachweis, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG (Berufsanerkennungsrichtlinie) gewährleistet ist. Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn ihr satzungsmäßiger Geschäftszweck auf entsprechende Planungsleistungen ausgerichtet ist und die bevollmächtigte Vertretung sowie der/die Verfassende der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen an natürliche Personen erfüllen. Ist die Berufsbezeichnung im Heimatstaat nicht gesetzlich geregelt, genügt ein entsprechend anerkannter Befähigungsnachweis gemäß Richtlinie 2013/55/EU. Bewerbergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, wenn ihnen mindestens ein/e teilnahmeberechtigte/r Stadtplaner bzw. Landschaftsarchitekt angehört. Mitglieder dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen; Verstöße führen zum Ausschluss aller betroffenen Arbeiten. Mit Abgabe der Wettbewerbsarbeit sind die Teilnahmevoraussetzungen durch eine Verfassererklärung nachzuweisen. (1) Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Stadtplaner:in“ und „Landschaftsarchitekt:in“ (Kammernachweis); (2) Eigenerklärung, dass sich kein Mitglied des Teilnehmenden (Partner, freie Mitarbeiter, Angestellte) separat beteiligt und dass ein Verstoß hiergegen zum nachträglichen Ausschluss aller Arbeiten führt. (3) Eigenerklärung, dass kein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. (4) Eigenerklärung, dass eine Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft vorhanden ist oder diese nicht notwendig ist. (5) Eigenerklärung, dass die Hinweise zur ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung und die Hinweise über die Eignungsnachweise zum anschließenden Verhandlungsverfahren verstanden wurden. (7) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe aufgrund der EU-Verordnung 2022/576 (Russland-Sanktionen) vorliegen. (8) Eigenerklärung, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 GWB vorliegt. (9) Eigenerklärung, dass kein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegt. (10) Eigenerklärung, dass der Auftrag gemäß § 73 Abs. 3 VgV frei von Ausführungs- und Lieferinteressen ausgeführt wird. Ausgeschlossen werden Arbeiten von Teilnehmenden, bei denen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder ein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB steht ein Ausschluss im Ermessen der auslobenden Stelle. Die Zulassung durch das Auswahlverfahren gilt zunächst nur für die Wettbewerb selbst. Nach dem Wettbewerb erfolgt eine Eignungsprüfung nach VgV. Informationen hierzu sind in den Hinweisen zu den Eignungskriterien beschrieben. Die Zahl der Teilnehmenden wird auf 18 beschränkt. Neben 3 zugeladenen Teilnehmenden werden weitere 15 Teilnehmende durch eine vorgeschaltete Skizzenbewerbung ermittelt. Der Nachweis von Referenzen ist zur Teilnahme am Wettbewerb nicht notwendig. Aus allen Bewerbungen werden 15 Teilnehmende und 5 Nachrückende ausgelost. Nach der Auswahl werden die ausgewählten Bewerbungen formal und inhaltlich geprüft. Nach Nachforderung noch immer unvollständige Bewerbungen werden ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen werden Teilnahmeanträge von Bewerber:innen, bei denen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder ein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB steht ein Ausschluss im Ermessen der auslobenden Stelle. Im Fall von Absagen geloster Teilnehmer:innen oder gesetzter Büros werden die Nachrücker bis zum Tag vor dem Auftaktkolloquium in der Reihenfolge der Losziehung zur Teilnahme aufgefordert. Aus Gleichbehandlungsgründen ist ein Nachrücken in den Teilnehmerkreis nur bis zum Tag vor dem Auftaktkolloquium möglich.
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Informationssicherheit / Geheimschutz
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Zu den Verhandlungen wird die auslobende Stelle die folgenden Eignungsnachweise fordern, die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren nachgewiesen werden müssen: (1) Eigenerklärung, dass eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung in Höhe vorliegt (Sach- und Vermögensschäden: min. 1,5 Mio. Euro; Personenschäden: min. 1,5 Mio. Euro; 2-fach maximiert) bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird. (2) Verpflichtungserklärung von Nachunternehmern, sofern sich der Bieter bzw. die Bieterin der Eignungsleihe bedient. Der Bieter bzw. die Bieterin erhält die Möglichkeit, zum Nachweis der entsprechenden Eignungsanforderungen die Kapazitäten anderer Unternehmen (z.B. von Nachunternehmern) in Anspruch zu nehmen; er/sie muss in diesem Fall nachweisen, dass ihm/ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung). Bereits im Rahmen des Wettbewerbs geprüfte Nachweise (§§ 123, 124 GWB bzw. Kammernachweis) können bei Bedarf erneut gefordert werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter:innen und Bewerber:innen durch den öffentlichen Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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