AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rahmenvertag für Sicherheits- und Gesundheitskoordinationsdienstleistungen der Mainova AG
Stammdaten
- Auftraggeber
- Mainova AG, Frankfurt am Main
- Bezugsberechtigte
- Mainova AG
- Veröffentlicht
- 17.09.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71317200 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Sektorenrichtlinie
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Gestellung eines geeigneten Koordinators nach Baustellenverordnung (SiGeKo). Die Leistungen gelten für den gesamten Bauausführungs- und Planungszeitraum. Der Leistungsinhalt ist: • die Koordination gemäß §3 Abs.2 BaustellV sowie Koordinierung der allgemeinen Grundsätze des Arbeitsschutzes (§4 ArbSchG) gemäß §3 Abs. 3 BaustellV • Erstellung einer Unterlage für spätere Arbeiten gemäß RAB 32 • das Aufstellen und Fortschreiben des SiGe-Planes gemäß RAB31, • übertragene Pflicht zur Erstellung der Vorankündigung gemäß §2 Abs. 2 BaustellV wahrnehmen • Durchführung von regelmäßigen Baustellenbegehungen inkl. der Dokumentation • Teilnahme an regelmäßigen Baustellenbesprechungen • Außerplanmäßige Tätigkeiten je nach Bedarf: o Unterstützung des Bauherrn oder seines Dritten bei der Baustellenorganisation (z.B. Alarmplan, Baustellenordnung etc.) Der Koordinator muss im Sinne der BaustellV über: • baufachliche Kenntnisse • arbeitsschutzfachliche Kenntnisse • Koordinatorenkenntnisse • berufliche Erfahrung in der Planung und/oder der Ausführung von Bauvorhaben (Um die in § 3 Abs. 2 und 3 BaustellV genannten Aufgaben fachgerecht erledigen zu können) • eine erfolgreich abgeschlossene Zusatzausbildung als SiGeKo nach RAB 30 Anlage C und B verfügen.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.01.2025
- Ende
- 31.12.2026
- Verlängerungsoption
- bis zu 2× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bürgschaft
- erforderlich
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.