AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/bd05f4d7-70d7-4afa-a675-cc020cbceed9) · Abgerufen am 10.08.2026 07:12 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/bd05f4d7-70d7-4afa-a675-cc020cbceed9/

2025-0033, Baustelleneinrichtung (Los 1), Containeraufstellung (Los 2), Reinigungsarbeiten (Los 3), Erweiterung und Sanierung der GGS-Opladen, Hans-Schlehahn-Str. 6, 51379 Leverkusen

Notice-ID: bd05f4d7-70d7-4afa-a675-cc020cbceed9 · Procedure-ID: 1d679cd4-067a-48a4-8b1b-934a55bdbca5

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Leverkusen - Fachbereich Recht und Vergabestelle, Leverkusen
Veröffentlicht
13.08.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45113000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
97.682 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Baustelleneinrichtung (Los 1), Containeraufstellung (Los 2), Reinigungsarbeiten (Los 3), Erweiterung und Sanierung der GGS-Opladen, Hans-Schlehahn-Str. 6, 51379 Leverkusen

Lose

3 Teilpositionen (in der TED-Quelle als Lots gemeldet, vermutlich Sub-Positionen — Heuristik, siehe Glossar „Teilposition").

Vertragslaufzeit

Beginn
13.06.2025
Ende
30.04.2027

Vergabe-Status

Auftragnehmer (2)
BM Baulogistik + Service GmbH · BplusL Infra Log GmbH
Vertragsabschluss
23.06.2025
Angebotsspanne
58.843 – 120.602 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (2)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).