AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 11.07.2026 08:52 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/bd14e2de-b557-44b8-ac73-634a25d63ddd/

Leistungen der Freianlagenplanung gem. HOAI §§ 38 - 40, Lph 2 - 9 , Sanierung und Modernisierung Jagdschloss Stern, Realisierungsabschnit: Kastellanhaus mit Nebengebäuden

Notice-ID: bd14e2de-b557-44b8-ac73-634a25d63ddd · Procedure-ID: 691eb113-caaf-4ba2-9855-93081ecde828

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Stammdaten

Auftraggeber
Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg, Potsdam
Veröffentlicht
05.03.2025
Frist (Submission)
08.04.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71222000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
70.025 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Vergabe der Planungsleistungen gem. HOAI § 40, LP 2 bis 9 für die Freianlagenplanung zur Sanierung und Modernisierung des Kastellanhauses (inkl. der nahegelegenen Nebengebäude Schafstall, Schuppen und Pavillon) als 1. Realisierungsabschnitt (vgl. Abschnitt 5.1). Das Freianlagenplanung erstreckt sich im 1. Realisierungsabschnitt auf das Grundstück des Kastellanhauses (Flur 7, Flurstück 626) mit einer Fläche von 2.510 m2.

Vertragslaufzeit

Periode
60 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
31 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).