AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 15.07.2026 11:06 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/bd1c7610-d2b9-46b2-8835-dac67ee102d2/

Erneuerung BMA-Konzession im Landkreis Böblingen

Notice-ID: bd1c7610-d2b9-46b2-8835-dac67ee102d2 · Procedure-ID: 8889a51d-ce64-47ef-8568-80482d9722af

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Stammdaten

Auftraggeber
Landratsamt Böblingen, Böblingen
Veröffentlicht
06.05.2024
Frist (Submission)
07.06.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
31625200 — Elektrische Ausrüstung
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Konzessionsgeber plant die Erteilung einer BMA-Konzession an einen Konzessionsnehmer für die Dauer der Vertragslaufzeit. Der Konzessionsnehmer erhält das ausschließliche Recht, eine öffentliche Alarmübertragungsanlage für Brandmeldungen zu errichten, zu unterhalten und zu betreiben sowie Teilnehmer an diese Alarmübertragungsanlage anzuschließen. Weiter muss der Konzessionsnehmer vom Konzessionsgeber zugelassenen Errichtern die Möglichkeit geben, dessen Technik an seine Alarmübertragungsanlage anzuschließen und zu betreiben. Diese Konzession gilt für den Zuständigkeitsbereich der Integrierten Leitstelle Böblingen. Der Zeitraum der Leistungserbringung beginnt mit Auftragserteilung frühestens jedoch am 31.12.2024 und endet nach 120 Monaten.

Vertragslaufzeit

Beginn
31.12.2024

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).