AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rahmenvertrag über die Erstellung von Verkehrswert- und Beweissicherungsgutachten
Stammdaten
- Auftraggeber
- SEG – Stadterneuerungsgesellschaft Gelsenkirchen mbH & Co.KG, Gelsenkirchen
- Veröffentlicht
- 11.04.2026
- Frist (Submission)
- 11.05.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71319000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Zur Revitalisierung des Wohnungsmarktes und damit verbundener Beseitigung von Problemimmobilien und Wohnungsüberhängen hat die Stadt Gelsenkirchen mit dem Land NRW die „Zukunftspartnerschaft Wohnen“ entwickelt. Insbesondere Problemimmobilien sollen in den nächsten zehn Jahren angekauft und zurückgebaut werden. Aber auch durch Bestandssanierung und Neubau werden neue Wohnqualitäten geschaffen. Die Stadterneuerungsgesellschaft mbH & Co. KG (kurz: SEG, im Folgenden auch AG genannt) übernimmt hierbei die Rolle des Erwerbers von Problemimmobilien und späterer Bauherrin beim Rückbau. Aufgrund der erwarteten Vielzahl an Immobilien, die in den nächsten Jahren über die Zukunftspartnerschaft erworben werden sollen, soll ein Rahmenvertrag mit einem Gutachter (im Folgenden: AN) über die Erstellung von bis zu 160 Verkehrswertgutachten abgeschlossen werden. Da eine Vielzahl der Problemimmobilien abgebrochen werden soll, soll der Rahmenvertag mit dem Gutachter darüber hinaus die Erstellung von bis zu 40 Beweissicherungsgutachten umfassen. Der Auftragnehmer muss sich darauf einstellen, unmittelbar nach Zuschlagserteilung mit der Leistungserbringung zu beginnen. Einzelheiten können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 15.05.2026
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 35 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 11.05.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Westfalen, Münster
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.