AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 27.05.2026 07:00 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/bd476089-a852-4bf5-a84f-47a2d72f4bfd/

BIM-Planungsleistungen: Barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation Eddersheim

Notice-ID: bd476089-a852-4bf5-a84f-47a2d72f4bfd · Procedure-ID: 72540a98-df68-4ed2-a4fd-fdcc09c04839

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Stammdaten

Auftraggeber
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe (Bukr 11), Berlin
Veröffentlicht
18.12.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Für die nachfolgenden Maßnahmen am Bf. Eddersheim (Kat. 5, Str. 3603, Hessen) werden Planungsleistungen (BIM-Methodik) benötigt: Ersatzneubau beider Außenbahnsteige inkl. taktiler Wegeführung auf Zielhöhe 96 cm ü. SO, Neubau einer Personenüberführung inkl. Treppenanlagen und zwei Aufzüge, Rückbau der vorh. Personenunterführung, Erneuerung der 50Hz-/Beleuchtungsanlage auf den Bahnsteigen inkl. Zugangsbereiche, Zusammenhangsmaßnahmen (Bstg.-Entwässerung, Wegeleitsystem, Bstg.-Ausstattung und Reisendenlenkung). Weitere Projektinhalte sind der ausführlichen Projektbeschreibung bzw. Projektauftrag zu entnehmen.

Vertragslaufzeit

Beginn
19.05.2025
Ende
31.05.2029
Verlängerungsoption
bis zu 4× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
5 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).