AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 04:11 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/bd4b3473-1034-4f1e-891f-79f42f54ee34/

e-netz Umspannanlage Sandbach - Los 1: Lieferung und Inbetriebsetzung von 123 kV Schaltgeräten und Überspannungsableitern

Notice-ID: bd4b3473-1034-4f1e-891f-79f42f54ee34 · Procedure-ID: 18c7c52b-17ff-4660-bdd5-4b2347eee526

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Stammdaten

Auftraggeber
ENTEGA AG Zentraleinkauf ENTEGA-Konzern (P200), Darmstadt
Veröffentlicht
13.12.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
31210000 — Elektrische Ausrüstung
Branche
Energie & Umwelt
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie
Rahmenvereinbarung
Ja

Beschreibung

Projektbeschreibung: Die e-netz Südhessen AG plant die Erweiterung der Umspannanlage in Sandbach (Breuberg). Für die komplette Ertüchtigung der 110/20 kV Schaltanlage, dazu werden neue 110 kV Schaltgeräte und Überspannungsableiter benötigt. Umfang dieser Ausschreibung ist: - die Lieferung und die Inbetriebsetzung der 123 kV Leistungsschalter - die Lieferung der 123 kV Trennschalter mit und ohne Erdungsschalter - die Lieferung der 96 kV und 160 kV Überspannungsableiter Standort der Anlage: Höchster Str. 62 64747 Breuberg Die Lieferung muss spätestens im Oktober 2025 erfolgen. Ein früherer Liefertermin ist möglich und kann mit dem Auftraggeber abgestimmt werden.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
06.11.2024
Zuschlagsentscheidung
25.10.2024

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).