Neubau Freizeitbad - Sportpark Rheinhöhe, Wiesbaden
KI Ausschreibung für Tischlerarbeiten (Los 026) im Rahmen des Neubaus des Freizeitbads "Sportpark Rheinhöhe" in Wiesbaden.
Nationaltheater Mannheim · Mannheim · Baden-Württemberg · Kommunaler Auftraggeber
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Branche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
Es handelt sich um eine offene Ausschreibung für Schreinerarbeiten am Nationaltheater Mannheim.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Der
Nachweis kann mit der vom Auftraggeber direkt abrufbaren Eintragung in
die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen, sofern die Informationen
darin hinterlegt sind. Die Eintragung in ein gleichwertiges
Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso
zugelassen. Verfügt der Bieter nicht über eine PQ-Eintragung
gilt: Der Nachweis erfolgt durch die Abgabe des vollständig
ausgefüllten Formblatts VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung).
Die Eigenerklärungen dienen zum vorläufigen Nachweis der
Eignungsanforderungen, nicht jedoch ihrer Ersetzung. Die
Erleichterung in Bezug auf die vorläufige Beibringung ändert
nichts daran, dass die Erfüllung der Eignungsanforderungen
vom Bieter auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers
nachzuweisen ist. Das Formblatt VHB 124 ist vorsorglich und
für diesen Fall beigefügt.
Nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind
vorzulegen:
Die Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft für
die anderen Unternehmen bzw. für jedes Mitglied einer
Bietergemeinschaft.
Vorzulegen ist der Nachweis über Registereintragungen.
Der Nachweis kann mit der vom Auftraggeber direkt abrufbaren
Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für
die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen, sofern die Informationen
darin hinterlegt sind. Die Eintragung in ein gleichwertiges
Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso
zugelassen. Verfügt der Bieter nicht über eine PQ-Eintragung
gilt: Der Nachweis erfolgt durch die Abgabe des vollständig
ausgefüllten Formblatts VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung).
Die Eigenerklärungen dienen zum vorläufigen Nachweis der
Eignungsanforderungen, nicht jedoch ihrer Ersetzung. Die
Erleichterung in Bezug auf die vorläufige Beibringung ändert
nichts daran, dass die Erfüllung der Eignungsanforderungen
vom Bieter auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers
nachzuweisen ist. Das Formblatt VHB 124 ist vorsorglich und
für diesen Fall beigefügt.
Nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind
vorzulegen:
Die Registereintragung für die anderen Unternehmen bzw. für
jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft.
Vorzulegen ist die Erklärung über das Bestehen einer
Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von
mind. 2 Mio. EUR für Personenschäden sowie für 1. Mio. EUR
für Sach- und Vermögensschäden (je Schadensfall; 2-fach
maximiert) oder Bereitschaftserklärung eines Versicherers im
Falle der Beauftragung eine entsprechende Versicherung mit der
betreffenden Firma abzuschließen.
Der Nachweis kann mit der vom Auftraggeber direkt abrufbaren
Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für
die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen, sofern die Informationen
darin hinterlegt sind. Die Eintragung in ein gleichwertiges
Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso
zugelassen. Verfügt der Bieter nicht über eine PQ-Eintragung
gilt: Der Nachweis erfolgt über die Abgabe des vollständig
ausgefüllten Formblatts "Eigenerklärung
Betriebshaftpflichtversicherung". Die Eigenerklärung dient zum
vorläufigen Nachweis der Eignungsanforderungen, nicht jedoch
ihrer Ersetzung. Die Erleichterung in Bezug auf die vorläufige
Beibringung ändert nichts daran, dass die Erfüllung der
Eignungsanforderungen vom Bieter auf gesondertes Verlangen
des Auftraggebers nachzuweisen ist. Das Formblatt
"Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung" wird den
Bietern zur Verfügung gestellt.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen:
Die o.g. Erklärung für die anderen Unternehmen bzw. für jedes
Mitglied einer Bietergemeinschaft. Gelangt das Angebot in die
engere Wahl, sind die im Formblatt "Eigenerklärung
Betriebshaftpflichtversicherung" angegebenen
Bescheinigungen innerhalb der von der Vergabestelle
gesetzten Frist vorzulegen. Alle auf gesondertes Verlangen
einzureichende Erklärungen und Nachweise werden mit einer
angemessenen Frist angefordert. Werden die Erklärungen und
Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, wird
das Angebot ausgeschlossen.
Ferner sind mit dem Angebot folgende Nachweise
einzureichen:
1. Verpflichtungserklärung Arbeitnehmer-Entsendegesetz
(AEntG),
2. Eigenerklärung EU-Sanktionen gegen Russland,
Die Erklärungen zu Ziff. 1-2 sind gesondert zu unterschreiben
und einzureichen.
Nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind
vorzulegen:
Die o.g. Erklärungen gem. Nr. 1. und 2. sowie
Handelsregisterauszug, Mitgliedsbescheinigung in der
Berufsgenossenschaft für die anderen Unternehmen bzw. für
jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft.
3. Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder
einvergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder
beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag nicht mangels Masse
abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation
befindet oder die Erklärung, ob ein Insolvenzplan rechtskräftig
bestätigt wurde,
4. Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung
begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder
Bieter in Frage stellt,
5. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen
zur Sozialversicherung.
Der Nachweis kann mit der vom Auftraggeber direkt abrufbaren
Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für
die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Die Eintragung in ein
gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als
Nachweis ebenso zugelassen und liegt außerdem den
Vergabeunterlagen bei. Verfügt der Bieter nicht über eine PQEintragung
gilt: In Bezug auf die Nr. 3-5 erfolgt der Nachweis
durch die Abgabe des vollständig ausgefüllten Formblatts VHB
124 (Eigenerklärung zur Eignung). Die Eigenerklärungen zu Nr.
4-5 dienen zum vorläufigen Nachweis der
Eignungsanforderungen, nicht jedoch ihrer Ersetzung. Die
Erleichterung in Bezug auf die vorläufige Beibringung ändert
nichts daran, dass die Erfüllung der Eignungsanforderungen
vom Bieter auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers
nachzuweisen ist. Das Formblatt VHB 124 ist vorsorglich und
für diesen Fall beigefügt.
Nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind
vorzulegen:
6. die Erklärungen gem. Nr. 3-5 für die anderen Unternehmen
bzw. für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, kann die
Vergabestelle dem Bieter aufgeben, die im Formblatt VHB 124
(Eigenerklärung zur Eignung) angegebenen Bescheinigungen
innerhalb der von der Vergabestelle
gesetzten Frist vorzulegen. Alle auf gesondertes Verlangen
einzureichende
Erklärungen und Nachweise werden mit einer angemessenen
Frist angefordert. Werden die Erklärungen und Nachweise nicht
innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, muss das Angebot
ausgeschlossen werden.
Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: Jahresumsatz:
Mindestens 900.000 Euro Jahresumsatz pro Jahr in den letzten 3 Jahren.
Der Nachweis kann mit der vom Auftraggeber direkt abrufbaren
Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für
die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen, sofern die Informationen
darin hinterlegt sind. Die Eintragung in ein gleichwertiges
Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso
zugelassen. Verfügt der Bieter nicht über eine PQ-Eintragung
gilt: Der Nachweis erolgt durch die Abgabe des vollständig
ausgefüllten Formblatts VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung).
Die Erleichterung in Bezug auf die vorläufige Beibringung
ändert nichts daran, dass die Erfüllung der
Eignungsanforderungen vom Bieter auf gesondertes Verlangen
des Auftraggebers nachzuweisen ist. Das Formblatt VHB 124
wird den Bietern zur Verfügung gestellt.
Vorzulegen sind ebenfalls die o.g. Erklärung für die anderen
Unternehmen bzw. für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die im Formblatt
VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung) angegebenen
Bescheinigungen innerhalb der von der Vergabestelle
gesetzten Frist vorzulegen. Alle auf gesondertes Verlangen
einzureichende Erklärungen und Nachweise werden mit einer
angemessenen Frist angefordert. Werden die Erklärungen und
Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, wird
das Angebot ausgeschlossen.
Mit dem Angebot abzugeben sind:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Referenz:
Erklärung, dass in den letzten 5 Kalenderjahren vergleichbare Leistungen aus dem Objektbereich erbracht wurden (mindestens 3 Referenzen)
Sofern die Nachweise über im PQ-Register hinterlegte
Referenzen erbracht werden sollen, ist unbedingt darauf zu
achten, dass die dort hinterlegten Referenzen den hier
gestellten Anforderungen entsprechen! Ist dies nicht der Fall
können alternativ passende Referenzen zusätzlich mit
Angebotsabgabe eingereicht werden.
Liegen mit Angebotseröffnung nur unpassende Referenzen vor,
ist eine Nachforderung passender Referenzen vergaberechtlich
nicht zulässig, sodass ein Ausschluss des Angebots mangels
nachgewiesener Eignung droht.
Verfügt der Bieter nicht über eine PQ-Eintragung gilt: Der
Nachweis erfolgt durch die Abgabe des vollständig ausgefüllten
Formblatts VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung). Die
Eigenerklärungen im Formblatt VHB 124 dienen zum
vorläufigen Nachweis der Eignungsanforderungen, nicht jedoch
ihrer Ersetzung. Die Erleichterung in Bezug auf die vorläufige
Beibringung ändert nichts daran, dass die Erfüllung der
Eignungsanforderungen vom Bieter auf gesondertes Verlangen
des Auftraggebers nachzuweisen ist. Das Formblatt VHB 124
ist vorsorglich und für diesen Fall beigefügt.
Sofern einschlägig ebenso vorzulegen: Die Erklärungen für die
anderen Unternehmen bzw. für das Mitglied einer
Bietergemeinschaft, welches den kriteriumsbezogenen
Leistungsteil erbringt.
Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen
erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Verfügt der Bieter nicht über eine PQ-Eintragung gilt: Der
Nachweis erfolgt durch die Abgabe des vollständig ausgefüllten
Formblatts VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung). Die
Eigenerklärungen im Formblatt VHB 124 dienen zum
vorläufigen Nachweis der Eignungsanforderungen, nicht jedoch
ihrer Ersetzung. Die Erleichterung in Bezug auf die vorläufige
Beibringung ändert nichts daran, dass die Erfüllung der
Eignungsanforderungen vom Bieter auf gesondertes Verlangen
des Auftraggebers nachzuweisen ist. Das Formblatt VHB 124
ist vorsorglich und für diesen Fall beigefügt.
Sofern einschlägig ebenso vorzulegen: Die Erklärungen für die
anderen Unternehmen bzw. für das Mitglied einer
Bietergemeinschaft, welches den kriteriumsbezogenen
Leistungsteil erbringt.
Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen.
Der Nachweis kann mit der vom Auftraggeber direkt abrufbaren
Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für
die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen.
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer
Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. Verfügt
der Bieter nicht über eine PQ-Eintragung gilt: In Bezug auf Nr.
16 ist der Nachweis durch die Abgabe des vollständig
ausgefüllten Formblatt VHB 235
(Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen)
zu erbringen. Das Formblatt VHB 235 ist vorsorglich und für
diesen Fall beigefügt.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen:
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen. Gelangt das
Angebot in die engere Wahl, sind die im Formblatt VHB 124
(Eigenerklärung zur Eignung) angegebenen Bescheinigungen/
Nachweise innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist
und in dem geforderten Umfang vorzulegen. Alle auf
gesondertes Verlangen einzureichende Erklärungen und
Nachweise werden mit einer angemessenen Frist angefordert.
Werden die Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser
gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind ebenfalls spätestens zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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