AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 04.07.2026 16:59 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/bd62b532-c636-42ed-bbb4-0e520d9f2cfd/

Erschließung Gewerbegebiet "Sohren-Büchenbeuren an der K75

Notice-ID: bd62b532-c636-42ed-bbb4-0e520d9f2cfd · Procedure-ID: f1bed241-6df8-4efd-9884-0aa2b8e979cb

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Stammdaten

Auftraggeber
Zweckverband Gemeinden Flughafen Hahn, Kirchberg
Veröffentlicht
03.06.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45111291 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
6.307.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Zweckverband Gemeinden Flughafen Hahn beabsichtigt, das Gewerbegebiet „Sohren-Büchenbeuren an der K75“ erschließen zu lassen. Die geplante gewerbliche Fläche befindet sich entlang der Verbindungsstraße zwischen den beiden Ortsgemeinden Sohren und Büchenbeuren nördlich der K 75 und südlich der ehemaligen Bahnstrecke Langenlonsheim – Hermeskeil. Das Plangebiet erstreckt sich gemarkungsübergreifend über die Flächen der Ortsgemeinden Sohren und Büchenbeuren und kann als sinnvoller Lückenschluss zwischen den beiden Gemeinden angesehen werden. Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 14,98 ha.

Vertragslaufzeit

Beginn
15.06.2026
Ende
31.12.2027

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Wust & Sohn GmbH & Co. KG
Vertragsabschluss
01.06.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).