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Stadt Spenge - Fachplanung TGA Klimaneutrales Rathaus mit Multifunktionssaal
Stadt Spenge · Spenge · Nordrhein-Westfalen · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenStadt Spenge - Fachplanung TGA Klimaneutrales Rathaus mit Multifunktionssaal🏆 Ottensmeier TGA GmbH · Paderborn
- Ottensmeier TGA GmbH · Paderborn
Bieter-Übersicht: 4 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: Ottensmeier TGA GmbH. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Das Rathaus der Stadt Spenge wurde im Jahr 2012 saniert. Bereits im Rahmen der Planung und späteren Ausführung wurden Vorkehrungen zur möglichen Aufstockung des Rathauses getroffen. So wurde u.a. die Aufzuganlage und Treppenanlage im Rathausturm so installiert, dass dieser bis in das zweite Obergeschoss führt. Im Rahmen der Aufstockung des Rathauses soll das Rathaus der Stadt Spenge klimaneutral werden. Im nördlichen Gebäudeteil soll das Gebäude um ein drittes Geschoss mit einem Multifunktionssaal aufgestockt werden. Das vorhandene Satteldach wird in diesem Bereich komplett (Dacheindeckung, Dämmung, Holzkonstruktion) bis zur vorhandenen Rohbaudecke zurück gebaut.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität der zu erwartenden Herangehensweise im Auftragsfall (Projektkonzept) 40 %Qualität
Bewertung des Projektkonzeptes
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Qualifikation und Erfahrung der Mitglieder des Kernprojektteams 30 %Qualität
Wertung der persönlichen Referenzen
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Höhe des angebotenen Honorars 30 %Kosten
Das niedrigste Honorar erhält 30 Punkte
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Ist die Zuschlagserteilung unwirksam, kann ein zulässiger Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der zuständigen Vergabekammer gestellt werden. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit - der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind, oder - Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder genannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind. Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
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Auftragnehmer Ottensmeier TGA GmbHZuschlagswert 149.417 €1 Veröffentlichung
- 11.10.2024 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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