AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 05:38 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/bd6c8c4e-733b-4593-b33b-a9b6301b98fd/

Beschaffung von Verkehrsleistungen mit Kraftomnibussen (Unterauftragnehmerleistungen)

Notice-ID: bd6c8c4e-733b-4593-b33b-a9b6301b98fd · Procedure-ID: f2b3fb7e-e4e8-41b7-a236-fcabf554c2d6

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Stammdaten

Auftraggeber
regiobus Potsdam Mittelmark GmbH, Bad Belzig
Veröffentlicht
21.01.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
60112000 — Transportdienste
Branche
Verkehr & Logistik
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Im Zuge der Übertragung des neuen öffentlichen Dienstleistungsauftrags (öDA) im Sinne des Art. 3 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 zum 01.06.2026 durch den Landkreis Potsdam-Mittelmark für die nächsten 10 Jahre an die regiobus Potsdam Mittelmark GmbH sollen Teile der Verkehrsleistung des nicht schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs an Unterauftragnehmer vergeben werden. Die Leistung wird auf 11 Lose aufgeteilt und in diesem zweistufigen Verfahren (Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb) ausgeschrieben.

Lose

11 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.06.2026
Ende
31.05.2036

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
16.12.2025
Zuschlagsentscheidung
05.12.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (6)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).