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Rahmenvereinbarung Betrieb eines Backoffice für Videokonferenzen in den Räumen des Landtags Nordrhein-Westfalen und dessen Außenstellen (1st-Level-Support)
Der Präsident des Landtags NRW · Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen · Oberste Landesbehörde
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Beschreibung
Die Verwaltung des Landtags Nordrhein-Westfalen ist Dienstleisterin für das Parlament. Ihre Aufgabe ist es, den reibungslosen Ablauf des parlamentarischen Betriebes sicherzustellen und die organisatorischen, personellen und technischen Voraussetzungen für die Arbeit der Damen und Herren Abgeordneten des Landtags zu schaffen. Die Kommunikations- und Medientechnik hat dabei unter anderem die Aufgabe den reibungslosen Betrieb der medientechnischen Anlagen der Sitzungssäle für den Ablauf der Ausschusssitzungen sicherzustellen. Seit der Corona Pandemie ist die Integration von Livestream und Videokonferenzen ein fester Bestandteil der Ausschusssitzungen geworden. Jeder öffentliche Ausschuss wird mittels Videokonferenz Plattform einem definierten Teilnehmerkreis zur Verfügung gestellt. Diese Ausschreibung umfasst die eigenständige Einrichtung und Bedienung von Ausschuss-Videokonferenzen, hybriden Pressekonferenzen, die Störungsannahme und Erzielung einer Erstlösung sowie die Kontrolle und Unterstützung der Medientechnik in verschiedenen Sitzungssälen und Außenstellen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Gesucht wird ein Dienstleister für den Betrieb eines Backoffice für Videokonferenzen (1st-Level-Support) in den Räumen des Landtags Nordrhein-Westfalen und dessen Außenstellen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 80 %
Preis / Stunde für Personalbesetzung. Sämtliche Nebenkosten, Gemeinkosten, Wagnis, Gewinn, Steuer, Auslösung, Wege- und Fahrgelder etc. sind einzurechnen. Im Rahmen der Verhältnismethode wird die Bepunktung des Angebotspreises wie folgt berechnet: (Günstigster Angebotspreis / Angebotspreis) x maximale Punktzahl = Punktwert des Angebotspreises
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W01 Personalbesetzungskonzept 10 %Qualität
Konzept darüber, wie eine qualitativ durchgehend gute Besetzung für die Tätigkeiten im Landtag Nordrhein-Westfalen gewährleistet werden soll.
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W02 Personalreferenzen 10 %Qualität
Personalreferenzen - einzureichenden Informationen
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Vergabekammer leitet gem. § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Die Fristen, insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB, sind zu beachten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist u.a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird. Der vollständige Wortlaut des § 160 Abs. 3 GWB lautet: 1Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 10.12.2024 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oeffentlichevergabe.de aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 24 Tage nach Fristende
Auftragnehmer noise toys Veranstaltungstechnik e.K.1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 367 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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