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EU-Oberschwelle

Rahmenvereinbarung Betrieb eines Backoffice für Videokonferenzen in den Räumen des Landtags Nordrhein-Westfalen und dessen Außenstellen (1st-Level-Support)

Der Präsident des Landtags NRW · Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen · Oberste Landesbehörde

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Beschreibung

Die Verwaltung des Landtags Nordrhein-Westfalen ist Dienstleisterin für das Parlament. Ihre Aufgabe ist es, den reibungslosen Ablauf des parlamentarischen Betriebes sicherzustellen und die organisatorischen, personellen und technischen Voraussetzungen für die Arbeit der Damen und Herren Abgeordneten des Landtags zu schaffen. Die Kommunikations- und Medientechnik hat dabei unter anderem die Aufgabe den reibungslosen Betrieb der medientechnischen Anlagen der Sitzungssäle für den Ablauf der Ausschusssitzungen sicherzustellen. Seit der Corona Pandemie ist die Integration von Livestream und Videokonferenzen ein fester Bestandteil der Ausschusssitzungen geworden. Jeder öffentliche Ausschuss wird mittels Videokonferenz Plattform einem definierten Teilnehmerkreis zur Verfügung gestellt. Diese Ausschreibung umfasst die eigenständige Einrichtung und Bedienung von Ausschuss-Videokonferenzen, hybriden Pressekonferenzen, die Störungsannahme und Erzielung einer Erstlösung sowie die Kontrolle und Unterstützung der Medientechnik in verschiedenen Sitzungssälen und Außenstellen.

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: IT & Digitalisierung

Gesucht wird ein Dienstleister für den Betrieb eines Backoffice für Videokonferenzen (1st-Level-Support) in den Räumen des Landtags Nordrhein-Westfalen und dessen Außenstellen.

Die Leistung umfasst die eigenständige Einrichtung und Bedienung von Videokonferenzen, hybriden Pressekonferenzen, Störungsannahme mit Erstlösung sowie die Kontrolle und Unterstützung der Medientechnik. Es wird eine Rahmenvereinbarung angestrebt.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Rahmenvereinbarung Betrieb eines Backoffice für Videokonferenzen in den Räumen des Landtags Nordrhein-Westfalen und dessen Außenstellen (1st-Level-Support)
  • Preis 80 %

    Preis / Stunde für Personalbesetzung. Sämtliche Nebenkosten, Gemeinkosten, Wagnis, Gewinn, Steuer, Auslösung, Wege- und Fahrgelder etc. sind einzurechnen. Im Rahmen der Verhältnismethode wird die Bepunktung des Angebotspreises wie folgt berechnet: (Günstigster Angebotspreis / Angebotspreis) x maximale Punktzahl = Punktwert des Angebotspreises

  • W01 Personalbesetzungskonzept 10 %
    Qualität

    Konzept darüber, wie eine qualitativ durchgehend gute Besetzung für die Tätigkeiten im Landtag Nordrhein-Westfalen gewährleistet werden soll.

  • W02 Personalreferenzen 10 %
    Qualität

    Personalreferenzen - einzureichenden Informationen

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung teilweise möglich

    Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Vergabekammer leitet gem. § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Die Fristen, insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB, sind zu beachten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist u.a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird. Der vollständige Wortlaut des § 160 Abs. 3 GWB lautet: 1Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    1 Veröffentlichung

    • Frist 10.12.2024 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oeffentlichevergabe.de aktuell
  2. Vergabeergebnis

    Auftrag wurde zugeschlagen · 24 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer noise toys Veranstaltungstechnik e.K.

Preiseinschätzung

Basierend auf 367 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 221.000 €
Median 221.000 €
Oberes Quartil 645.584 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Frist abgelaufen). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Vergabestelle

Der Präsident des Landtags NRW · Düsseldorf

1.200.000 €
Geschätztes Rahmen-Volumen

Angebotsfrist 10.12.2024, 09:00 Uhr (abgelaufen)
Vergabenummer 24225LO
Verfahrensart Offenes Verfahren
Schwierigkeit Mittel
Standort Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht 05.11.2024
CPV-Codes (3) 72260000 · IT-Dienstleistungen
72000000 · IT-Dienstleistungen
92370000 · Freizeit und Kultur
(Was ist das?)
Erfüllungsort Düsseldorf
Laufzeit 01.03.2025 – 28.02.2027
Frist für Rückfragen 02.12.2024
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Nebenangebote nicht zugelassen
Rahmen-Maximum 1.000.000 €

Ø Bieter in der Branche 6.7

Historischer Durchschnitt aus 59.865 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%

Anteil der erfassten Verfahren in IT & Digitalisierung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 18.146 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Schätzwert-Abweichung -2%
KMU-Bieteranteil 27%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Nordrhein-Westfalen
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Der Präsident des Landtags NRW. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 08.06.2026

Daten korrigieren →