Containergestellung und Transport von Abfällen und die Logistik für die Sammelstellen
KI Gesucht wird ein Dienstleister für die Gestellung von Containern, den Transport von Abfällen und die Logistik für Sammelstellen auf 10 Abfallanlagen.
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Kostenlos beobachten →Die Bremer Stadtreinigung, schreibt für die Stadtgemeinde Bremen die Übernahme sowie die Vermarktung und Verwertung des kommunalen Altpapiers aus. Ferner sind der Betrieb einer Übernahmestelle zur Übernahme des kommunalen Altpapiers sowie gegebenenfalls der Umschlagtransport Gegenstand der Ausschreibung.
Der Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
Ergänzende Informationen
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
Branche: Entsorgung & Recycling
Ausschreibung für die Übernahme, Vermarktung und Verwertung von kommunalem Altpapier in Bremen.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Diese Ausschreibung ist abgeschlossen. Laut der Zuschlags-Bekanntmachung zu diesem Verfahren läuft der vergebene Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Zum Beleg der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist von dem Bieter Folgendes einzureichen: - Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister - bei Bietern aus nicht-deutsch-sprachigen EU-Mitgliedstaaten mit amtlich anerkannter Übersetzung
Zum Beleg der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist von dem Bieter Folgendes einzureichen: Eigenerklärung zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. EUR je Schadensfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, jährlich zweifach maximiert, vor Leistungsbeginn (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.7).
Zum Beleg der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist von dem Bieter Folgendes einzureichen: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.2)
Zum Beleg der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist von dem Bieter Folgendes einzureichen: Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens hinsichtlich der der ausgeschriebenen Leistungen Betrieb einer Übernahmestelle und Verwertung von Altpapier sowie Umschlagtransport von Abfällen, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III. 3.3)
Zum Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist von dem Bieter Folgendes einzureichen: Entsorgungsfachbetriebezertifikat im Sinne des § 56 Abs. 2 KrWG für die vertragsgegenständlichen Leistungen hinsichtlich der vertragsgegenständlichen Abfallschlüsselnummern (mit Ausnahme von Leistungen der endgültigen Verwertung, soweit diese in einer Papierfabrik erbracht werden).
Zum Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist von dem Bieter Folgendes einzureichen: Eigenerklärung über die in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mindestens erstens für das Betreiben einer Übernahmestelle für Altpapier bezogen auf eine Menge von mindestens 17.000 Mg/a an Altpapier sowie zweitens die Verwertung von Altpapier bezogen auf eine Menge von mindestens 17.000 Mg/a an Altpapier; drittens, sofern aufgrund der Lage der Übernahmestelle Umschlagtransporte notwendig sind, den Umschlagtransport von mindestens 17.000 Mg/a an Abfällen, mit Angabe der übernommenen -soweit erforderlich: transportierten- und verwerteten Abfallmenge pro Jahr (in Mg/a)), der Leistungszeit sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfängers (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.4) Jede Referenz muss einen Zeitraum von mindestens einem Jahr umfassen. Auf Verlangen des AG und nach gesonderter Aufforderung durch diesen sind vom AN zu jeder Referenz innerhalb von einer Woche Ansprechpartner nebst Kontaktdaten zu benennen. Hinweis des AG: Die geforderten unterschiedlichen Leistungen müssen nicht innerhalb einer Referenz erbracht werden, sondern können sich auf verschiedene Referenzen verteilen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden. Anderenfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden. Darüber hinaus gilt Folgendes: Ein angeblicher Verstoß gegen Vergabevorschriften, den der Betreffende vor Einreichen eines Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt). Zudem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Werden diese Vorgaben gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten, kann ein Nachprüfungsantrag wegen Unzulässigkeit des Antrags nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB unberührt (siehe § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB). Des Weiteren gilt: Die Frist für die Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB). Unter den Voraussetzungen des § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Basierend auf 484 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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KI Der Auftrag umfasst die mobile Sammlung, Beförderung sowie Verwertung oder Beseitigung von gefährlichen Abfällen für den Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal am Standort Meißen.
KI Ausschreibung zur Übernahme und Verwertung von Bioabfällen für die Gebiete Erz Ost und Erz West.
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