Mit dem Angebot einzureichen gern. Eigenerklärung zur Eignung § 46
(3) Nr. 2 VgV:
Angaben und Nachweise der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen mit Benennung von Namen der Personen mit Funktion, welche über die Qualifikation mit nachfolgenden Mindestanforderungen verfügen:
Mindestanforderungen Los 1 BOL/BÜ/Objektbetreuung:
- Einen BOL für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke und einen ständigen Vertreter, beide mit der Qualifikation Ingenieur oder gleichwertig
- Qualifikationsnachweis für die Baustellensicherung nach MVAS (Schulungsgruppe B, C, D oder E, für Arbeitsstellen längerer Dauer an Autobahnen) für den BOL (nicht Stellvertreter)
- Zwei BÜ für Verkehrsanlagen und einen ständigen Vertreter, alle mit mindestens der Qualifikation staatlich geprüfter Techniker, Fachrichtung Bautechnik, Schwerpunkt Tiefbau oder gleichwertig mit Berufserfahrung von mindestens fünf Jahren Baustellenpraxis im Verkehrswegebau
- Qualifikationsnachweis für die Baustellensicherung nach MVAS (Schulungsgruppe B, C, D oder E, für Arbeitsstellen längerer Dauer an Autobahnen) für mindestens einen BÜ VA (nicht Stellvertreter)
- Einen BÜ für Ingenieurbauwerke und einen ständigen Vertreter, alle mit mindestens der Qualifikation Ingenieur oder gleichwertig mit Berufserfahrung von mindestens drei Jahren Baustellenpraxis im Ingenieurbau
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Bei der Benennung des vorgesehenen Personals für die einzelnen Fachbereiche
können Mitarbeiter mehr-fach benannt werden. Folgende mehrfach Benennung sind
nicht zulässig und führen zum Ausschluss des Angebots:
Funktion:
- BOL (VA + IngBW)
- stellv. BOL (VA + IngBW)
- BÜ VA1
- BÜ VA2
- stellv. BÜ VA
- BÜ IngBW
- stellv. BÜ IngBW
Nicht zulässige mehrfach Benennung:
- stellv. BOL (VA + IngBW), BÜ VA1, BÜ VA2, stellv. BÜ VA, BÜ IngBW, stellv. BÜ IngBW
- BOL (VA + IngBW), BÜ VA1, BÜ VA2, BÜ IngBW
- BOL (VA + IngBW), stellv. BOL (VA + IngBW), BÜ VA2, stellv. BÜ VA, BÜ IngBW, stellv. BÜ IngBW
- BOL (VA + IngBW), stellv. BOL (VA + IngBW), BÜ VA1, stellv. BÜ VA, BÜ IngBW, stellv. BÜ IngBW
- BOL (VA + IngBW), BÜ VA1, BÜ VA2, BÜ IngBW
- BOL (VA + IngBW), stellv. BOL (VA + IngBW), BÜ VA1, BÜ VA2, stellv. BÜ VA, stellv. BÜ IngBW
- BOL (VA + IngBW), BÜ VA1, BÜ VA2, BÜ IngBW
Mindestanforderungen Los 2 SiGeKo:
Der Bieter muss mindestens folgende technische Fachkräfte mit folgenden
beruflichen Befähigungen aufweisen:
- Einen SiGeKo und einen ständigen Vertreter mit der Qualifikation Ingenieur oder gleichwertig
- Nachweis SiGeKo-Lehrgang gemäß RAB 30, Anlage C für den SiGeKo und den Stellvertreter
Die hier angegeben Personen müssen mit den Personen in der "Liste
Projektverantwortliche " übereinstimmen.
Entsprechende Nachweise in Form von Studiennachweisen oder sonstigen Bescheinigungen bzw. Angaben wie Berufserfahrung und ausgeübten Tätigkeiten zu den Personen sind auf einer gesonderten Anlage mit dem Angebot einzureichen.
Bei ausländischen Bietern ist ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis in deutscher Sprache vorzulegen
Bei einer Bietergemeinschaft müssen die geforderten Angaben insgesamt erbracht werden. Jedes Unternehmen gibt nur zu denjenigen Angaben Daten an, die es selbst zur Erfüllung der erforderlichen Anforderungen beiträgt. Wird eine der erforderlichen Leistungen durch einen Unterauftragnehmer beigebracht, ist von diesem die Abgabe der "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe" erforderlich.