AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/bdb2f682-ba33-4fc5-a8db-950f04263bf7) · Abgerufen am 06.10.2026 17:57 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/bdb2f682-ba33-4fc5-a8db-950f04263bf7/

RV 96 Kombidämpfer (Az.25643)

Notice-ID: bdb2f682-ba33-4fc5-a8db-950f04263bf7 · Procedure-ID: 53608fb5-8c22-46a3-be2b-e859555e6d44

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Stammdaten

Auftraggeber
Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen, Köln
Veröffentlicht
04.10.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
39310000 — Möbel, Haushalts- und Reinigungsartikel
Branche
Lebensmittel & Catering
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Stadt Köln, nachstehend Auftraggeberin genannt, hier das Amt für Schulentwicklung beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Kombidämpfern für die Zubereitung von Speisen für Schüler in der Ganztagsbetreuung an städtischen Schulen im gesamten Kölner Stadtgebiet abzuschließen. Die Beschaffungen erfolgen ausschließlich als Ersatz- und Ergänzungsbeschaffungen für Bestandsküchen. Vollständige Neuausstattungen oder Generalsanierungen werden nicht Gegenstand dieses Vertrages.

Lose

2 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.06.2026
Ende
30.04.2027
Verlängerungsoption
bis zu 12× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren beendet ohne Vergabe: Keine Angebote eingegangen

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Köln, c/o Bezirksregierung Köln, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).