AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 03.07.2026 05:15 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/bdb7d400-6003-4c09-850c-d44d2b0772b4/

EFRE BePo Fachplanung Gebaeudeautomation

Notice-ID: bdb7d400-6003-4c09-850c-d44d2b0772b4 · Procedure-ID: d4403463-5fd3-4aec-939f-a548322e09e5

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Stammdaten

Auftraggeber
Staatl. Bauamt München 1, München
Veröffentlicht
09.12.2025
Frist (Submission)
28.01.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71321000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Maßnahmennummer: B13H C032010010 Maßnahmenbezeichnung: EFRE BePo Energetische Sanierung U-Geb. Fachplanung Technische Ausrüstung: Teilmaßnahme 2 Gebäudeautomationsanlagen - Ingenieurleistung für Umbau / Erweiterung / neue Errichtung einer Gebäudeautomationsanlage für eine neue Fernwärmeübergabestation. - Planung Erneuerung bzw. Integration des ISP Heizung (Bestand) - Planung der Anpassungen bzw. Erneuerungen der Gebäudeautomationsanlagen der restlichen Gebäude. Schwerpunkt ISP Heizung - Insgesamt ca. 800 Datenpunkte - Planungsleistung nach dem Leistungsbild der HOAI Lph. 1-3 und 5-9 - Kostenobergrenze Gesamtmaßnahme: 2.960.000 Euro brutto

Vertragslaufzeit

Beginn
01.03.2026
Ende
31.03.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).