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Zusatzversicherung
Techniker Krankenkasse · Hamburg · Hamburg · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Bund)
Frist vorbei — aktuelle Ausschreibungen in Finanz- & Versicherungsdienstleistungen →Beschreibung
Die TK ermöglicht ihren Versicherten, private Kranken- und Pflegeversicherungen mit einem Kooperationspartner abzuschließen (§ 28 der Satzung der TK und § 14 der Satzung der TK-Pflegeversicherung), um den Versicherungsschutz individuell anpassen zu können. Die gesetzlichen Rechtsgrundlagen hierfür sind § 194 Abs. 1a SGB V und § 47 Abs. 2 SGB XI. Hierfür sucht die TK einen privaten Krankenversicherer als Kooperationspartner, der Tarife für Zusatzversicherungen für gesetzlich Krankenversicherte anbietet. Ziel der Kooperation ist die Ergänzung des bestehenden Krankenversicherungsschutzes der TK-Versicherten durch qualitativ hochwertige, wirtschaftliche und serviceorientierte Zusatzversicherungsprodukte, ausgerichtet nach den Kundenbedürfnissen sowie der Produktportfoliostrategie der TK. In jedem Fall muss der Kooperationspartner mindestens folgende Kerntarifsparten anbieten: - Auslandsreisekrankenversicherung, - Zahnzusatzversicherung, - stationären Zusatzversicherung und - Pflegezusatzversicherung. Weitere Angaben können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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📅 Frist verlängert
Die Angebotsfrist wird bis zum 26.05.2026, 12:00 Uhr, verlängert.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Finanz- & Versicherungsdienstleistungen
Die Techniker Krankenkasse sucht einen Kooperationspartner für die Vermittlung von Zusatzversicherungen an ihre Versicherten.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Vorliegend handelt es sich um die Vergabe einer Dienstleistungskonzession. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen einer Konzessionsvergabe nach §§ 148ff. GWB und der Konzessionvergabeverordnung (KonzVgV): -Da die TK aus technischen Gründen keine Konzessionsbekanntmachung veröffentlichen kann, wird für die Bekanntmachung das Formular für das Offene Verfahren verwendet. Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren" ist den Vorgaben des entsprechenden Bekanntmachungsformulars geschuldet und hat keine weitere Bedeutung. - Die Ausschreibung erfolgt nach § 12 KonzVgV im Wege eines an § 17 Abs. 1 VgV angelehnten Verhandlungsverfahrens. Bei allen Angeboten, die die Mindestanforderungen der Vergabeunterlagen einhalten und von geeigneten Bietern abgegeben worden sind, wird eine vorläufige Bewertung des wirtschaftlichen Gesamtvorteils entsprechend den Zuschlagskriterien vorgenommen. Die drei Bieter, deren Angebote den vorläufig größten wirtschaftlichen Gesamtvorteil bieten, werden zu Verhandlungen eingeladen. Sie erhalten die Möglichkeit, finale Angebote nach Abschluss der Verhandlungen einzureichen. Die übrigen Bieter, die nicht zu den Verhandlungen eingeladen werden, werden im weiteren Verfahren nicht mehr berücksichtigt. - Alle interessierten Unternehmen werden aufgefordert, ein Angebot innerhalb der in dieser Bekanntmachung genannten Frist einzureichen. - Es besteht die Möglichkeit, die Verhandlung in verschiedenen, aufeinander folgenden Phasen abzuwickeln, um so die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der in den Vergabeunterlagen näher ausgeführten Zuschlagskriterien zu verringern.“
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Zum Nachweis der Eignung sind die unten genannten Erklärungen abzugeben. Der Nachweis erfolgt grundsätzlich in Form einer Eigenerklärung. Darüber hinausgehend einzureichende Nachweise werden gesondert aufgeführt. a) Für den Fall der Eignungsleihe bzw. der Beteiligung als Bietergemeinschaft) hat der Bieter/Bewerber bzw. der Vertreter der Bieter-/Bewerbergemeinschaft die geforderten Angaben für alle Beteiligten gemeinsam abzugeben. Dabei ist stets kenntlich zu machen, welche Eignungsanforderung von welchem Unternehmen erfüllt wird (ggf. auch in zusätzlich einzureichenden Nachweisen). Tabellen sind nach Bedarf zu duplizieren (copy-and-paste) und das betreffende Unternehmen ist in der hierfür vorgesehenen Rubrik "Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Drittunternehmen" eindeutig zu benennen. b) Für den Fall der Einbindung bloßer Unterauftragnehmer hat der Bieter/Bewerber bzw. der Vertreter der Bieter-/Bewerbergemeinschaft die geforderten Angaben je Nachunternehmer in einer vervielfachten Kopie dieser Anlage abzugeben, jedoch nur in Bezug auf die von dem Unterauftragnehmer zu erbringenden wesentlichen Leistungsanteile. Die Angaben müssen insgesamt schlüssig und nachvollziehbar erkennen lassen, dass der Bieter / die Bietergemeinschaft zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung in der Lage ist. Die TK wird die gemachten Eigenangaben ggf. anhand zugänglicher Quellen überprüfen. 1. Eigenerklärung über den Kundenbestand im Krankenzusatzversicherungsgeschäft Eigenerklärung zum Kundenbestand im Krankenzusatzversicherungsgeschäft. Stichtag ist der Ablauf der Angebotsfrist. Mindestanforderung ist ein Bestand von 500.000 Kunden mit Krankenzusatzversicherungen in Deutschland. 2. Eigenerklärung über die Bestandsentwicklung im Zusatzversicherungsgeschäft im Bereich Auslandsreisekrankenversicherung und Zahnzusatzversicherung Eigenerklärung zur Bestandsentwicklung im Zusatzversicherungsgeschäft in den Bereichen Auslandsreisekrankenversicherung und Zahnzusatzversicherung über die letzten abgeschlossenen fünf Jahre. 3. Eigenerklärung zur Personalstruktur sowie zu den Aufgaben der Mitarbeitenden Es sind die Anzahl der Mitarbeitenden zum Ablauf der Angebotsfrist anzugeben. Bei der Darstellung der Personalstruktur sind grundsätzlich Vollzeitmitarbeitende anzugeben (die Anzahl von Teilzeitmitarbeitenden und freien Mitarbeitenden ist gesondert auszuweisen). Unter "Vollzeitmitarbeitende" versteht die TK-Mitarbeitende mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 35 Stunden. Zusätzlich ist jeweils anzugeben, wieviele Mitarbeitende im Service, im Vertrieb und in der IT tätig sind. Die Angabe zur Art des Kriteriums ist vorliegend den Vorgaben des Formulars geschuldet und ist nicht relevant.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Geschätzter Gesamtauftragswert 1 €
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 1 €2 Veröffentlichungen
- Frist 26.05.2026 Die Angebotsfrist wird bis zum 26.05.2026, 12:00 Uhr, verlängert. · in TED EU + oev aktuell
- Frist 22.05.2026 Original-Veröffentlichung
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 92 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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