AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 02:14 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/bdbd9d51-94ca-466f-b97e-4aa0a4adfa0e/

Beratungsleistungen - Ergänzungsplanung Generalplaner, Erstellung einer funktionalen Leistungsbeschreibung und Qualitätssicherung

Notice-ID: bdbd9d51-94ca-466f-b97e-4aa0a4adfa0e · Procedure-ID: 9bfbfdf4-8229-478d-916e-c637e8348c09

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Stammdaten

Auftraggeber
Staatliches Hochbauamt Heidelberg, Heidelberg
Veröffentlicht
23.07.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Geschätzter Wert
350.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

General-Dr. Speidel-Kaserne, GDSK BW Neubau Hallenschießanlage, Beratungsleistungen - Ergänzungsplanung Generalplaner, Erstellung einer funktionalen Leistungsbeschreibung und Qualitätssicherung. General Dr. Speidel-Kaserne (GDSK) 76466 Bruchsal, Eichelberg 1. Beabsichtigt ist die Beauftragung von Planungsleistungen (standortspezifische Ergänzungsplanung für die Bereiche HLS, Elektro und Tiefbau), für die Erstellung einer Funktionalen Leistungsbeschreibung und Qualitätssicherung während der Planung und Ausführung. Gegenstand der Leistung ist der Neubau einer Hallenschießanlage (Musterplanung) mit ca. 5.715 m² Bruttogrundfläche (BGF) und ca. 36.311 m³ Bruttorauminhalt (BRI).

Vertragslaufzeit

Beginn
03.11.2025
Ende
01.01.2030
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).