AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 25.06.2026 23:17 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/bdc16dc9-23dc-4f8e-ac42-7cdd966e33fa/

Los 26 - Bodenbelagsarbeiten

Notice-ID: bdc16dc9-23dc-4f8e-ac42-7cdd966e33fa · Procedure-ID: 6c0fda8e-97c9-4887-bcb2-8185c82f9bc3

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Bad Salzungen, Bad Salzungen
Veröffentlicht
20.05.2026
Frist (Submission)
26.06.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45000000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Bürgerdienstleistungszentrum (BDZ) Bad Salzungen Los 26 - Bodenbelagsarbeiten Bei dieser Baumaßnahme der Stadt Bad Salzungen handelt es sich um die Sanierung eines mehrgeschossigen, denkmalgeschützten Gebäudes mit anschließender Nutzung als Verwaltungsgebäude sowie den Funktionsanbau mit Treppenhaus und Aufzug sowie zusätzlicher Büroräume in 36433 Bad Salzungen, Entleich, Wartburgkreis (TH). Die ausgeschriebenen Leistungen sind am Gebäude Entleich 6 sowie an dem angrenzenden Gebäude Entleich 8 in Bad Salzungen zu erbringen. Der Gebäudekomplex besteht aus 3 Gebäudeteilen: einem eingeschossigen Zwischenbau mit Anschluss an Entleich 8, dem Bestandsgebäude (2 Vollgeschosse mit Dachgeschoss) und dem Neubau (2 Vollgeschosse mit Staffelgeschoss).

Vertragslaufzeit

Beginn
25.01.2027
Ende
26.02.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 250, Weimar

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).