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Forschungsprojekt - DZSF - Öffentliche Netzinfrastrukturen und Cloud-Technologien für Bahnanwendungen
Eisenbahn-Bundesamt · Bonn · Nordrhein-Westfalen · Untere Bundesbehörde
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenBewertung der Eignung und Kompatibilität öffentlicher Netzinfrastrukturen für Safety-relevante Kommunikationsprozesse im Bahnsektor🏆 DB Systel GmbH · Frankfurt am Main
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Los 2 VergebenIntegration und Nutzung von Cloud-Technologien für sicherheitskritische Anwendungen im Bahnsektor🏆 DB Systel GmbH · Frankfurt am Main
- DB Systel GmbH · Frankfurt am Main Großunternehmen
Beschreibung
Im Kontext der fortschreitenden Digitalisierung des Bahnsektors steht die Integration etablierter Informationstechnologien aus dem Anwendungs-IT-Bereich (COTS) in sicherheitsrelevanten Umgebungen im Vordergrund. Dieses Bestreben wird durch den zunehmenden ökonomischen Druck sowie den Wunsch nach Nutzung moderner Technologien in einem Umfeld, das traditionell von hohen Sicherheitsanforderungen geprägt ist, weiter verstärkt. Dennoch sind die Transformationsprozesse im Bahnsektor mit signifikanten Herausforderungen konfrontiert, die aus technologischen Unzulänglichkeiten sowie bestehenden regulatorischen Bedenken und Restriktionen resultieren. Diese Hindernisse sind teilweise auf unzureichend gelöste technische Probleme zurückzuführen oder erfordern eine Anpassung existierender Normen an den aktuellen Stand der Technik unter besonderer Berücksichtigung der Imperative aus dem Safety- und Security-Bereich. Die besonderen Safetyvoraussetzungen des Bahnsektors wurden in der Vergangenheit in der Regel durch die Nutzung hochspezialisierter Technologien unter vollständiger Trennung von öffentlichen Netzen erfüllt. Dies erleichtert zwar die Zulassung, da dadurch die Systeme vollständig in der Kontrolle des Infrastrukturbetreibers liegen und daher exakt nach dessen Vorgaben betrieben werden können. Allerdings treibt dieser hohe Anteil an spezialisierten Systemen die Kosten in die Höhe und verringert die Möglichkeit der Nutzung von Synergien. In der letzten Zeit kam es daher vermehrt zu Bestrebungen, Standard-IT-Lösungen in den safetyrelevanten Komponenten des Bahnsektors (z.B. Leit- und Sicherungstechnik) einzubauen. Hierzu gehört beispielsweise die Nutzung von Cloud-Technologien oder von bereits etablierten öffentlichen Weitverkehrsnetzen wie dem Internet. Wissenschaftlich ungeklärt ist allerdings noch aktuell, ob und wie dies so erfolgen kann, dass eine Verletzung der strengen Safety-Vorgaben hier ausgeschlossen ist. Zu differenzierten Betrachtung der funktionalen Sicherheit
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Verschmutzungsvermeidung
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität 70% 70 %Qualität
Gewichtung der Qualität: 70%
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Preis 30% 30 %Preis
Gewichtung des Preises: 30%
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote pro Los
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 643.872 €1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 96 Tage nach Fristende
Auftragnehmer DB Systel GmbHZuschlagswert 604.300 €1 Veröffentlichung
- 23.02.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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