AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/bdc95567-0eef-4624-9f5d-1c7204e03176) · Abgerufen am 16.10.2026 22:57 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/bdc95567-0eef-4624-9f5d-1c7204e03176/

Herausgabe und Verteilung eines Öffentlichen Mitteilungsblattes

Notice-ID: bdc95567-0eef-4624-9f5d-1c7204e03176 · Procedure-ID: 21759d66-4d47-4451-a9c6-8ba47e0a20eb

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtverwaltung Gera, Gera
Veröffentlicht
09.09.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79824000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Zuschlagswert
509.811 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Mit dem Beschluss DS-Nr. 20/2023 wird die Stadt Gera zur Herausgabe eines Mitteilungsblattes (hier Rathauskurier) flächendeckend an alle Geraer Haushalte und Unternehmen verpflichtet. Das Mitteilungsblatt soll neben den wichtigsten Informationen aus der Verwaltung auch Mitteilungen der Fraktionen enthalten. Der Rathauskurier erscheint aller vier Wochen am letzten Freitag des Monats und wird in seiner beschlossenen Form seit 01.01.2024 veröffentlicht. Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Herausgabe (Satz und Druck) sowie die Verteilung einer Printversion des Rathauskuriers der Stadt Gera.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2026
Ende
31.12.2027

Vergabe-Status

Auftragnehmer
FUNKE Media Sales Thüringen GmbH
Vertragsabschluss
01.09.2025
Zuschlagsentscheidung
19.08.2025
Angebotsspanne
254.905 – 321.288 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Thüringen, Weimar

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).