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Rahmenvertrag über IT-Serviceleistungen zur Betreuung des IT-Vorgangsbearbeitungssystem (IT-VBS) DOMEA® der Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt)
Umweltbundesamt · Dessau-Roßlau · Sachsen-Anhalt · Untere Bundesbehörde
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Beschreibung
Ausgeschrieben werden IT-Serviceleistungen, die in Form eines EVB IT-Servicevertrags zu erbringen sind. Die Vertragslaufzeit beträgt drei Jahre mit der Option einer einmaligen Verlängerung um ein Jahr. Der Leistungsumfang ist auf 70 Personentage pro Jahr ausgelegt. . Der Betrieb des aktuell in der DEHSt eingesetzten IT-VBS auf der Basis von DOMEA® muss gewährleistet sein. Im Rahmen der Systembetreuung werden u. a. folgende Leistungen nachgefragt: . ▸ Unterstützung im Rahmen der Fach- und Systemadministration; ▸ Behebung technischer Störungen und funktioneller Mängel; ▸ Einspielen von Patches und Updates; ▸ Entwicklung und Implementierung technischer Schnittstellen; ▸ Testen und Dokumentieren von Systemänderungen; ▸ Übergabe der Dokumente und Quellen; ▸ Mitwirkung bei der Weiterentwicklung des Architekturkonzepts für die IT gestützte Vorgangsbearbeitung; ▸ Einführung ergänzender Komponenten für die IT gestützte Vorgangs-bearbeitung; ▸ Mitwirkung am Produkt-Upgrade von DOMEA® auf das ECM for Government. . Die näheren fachlichen Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Angaben der Leistungsbeschreibung.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Rahmenvertrag für IT-Serviceleistungen zur Betreuung des Vorgangsbearbeitungssystems DOMEA® der DEHSt mit einer Laufzeit von 3 Jahren (Option: +1 Jahr) und einem Umfang von 70 Personentagen pro Jahr.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Brutto-Angebotspreis 100 %Preis
Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot mit dem günstigsten Brutto-Angebostpreis. Der Gesamtpreis ergibt sich aus den angebotenen Tagessätzen pro Vertragsjahr und der vertraglich vereinbarten Höchstmenge.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bieter hat die den Vergabeunetrlagen beigefügte Eigenerklärung (u. a. Erklärung zur Zuverlässigkeit in Bezug auf die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Einhaltung von geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, zum Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB) unterschrieben beizufügen. Im Falle, dass ein oder mehrere der in der Erklärung genannten Ausschlussgründe auf den Bietenden zutreffen, sind im Angebot nachvollziehbare Ausführungen zu der Art des Ausschlussgrundes, den gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen oder/und des seit der rechtskräftigen Verurteilung oder des betreffenden Ereignisses gem. § 126 GWB vergangenen Zeit zu machen. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Im Falle eines fakulativen Ausschlussgrundes nach § 124 GWB erfolgt die Entscheidung über den Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit werden nachfolgende Fachkenntnisse und Erfahrungen gefordert: Umfassende Fachkenntnisse über das Produkt DOMEA® wie auch langjährige Projekterfahrung mit dem Produkt DOMEA®. Expertise in System- und Softwarearchitektur sowie Fachkenntnisse über das Produkt ECM for Government der Firma Open Text. Im Einzelnen: - Die Leistungsschwerpunkte konzentrieren sich auf die Systembetreuung sowie auf die Unterstützung bei der Systementwicklung. Der künftigen IT-Dienstleister kann als Beleg der fachlichen Qualifikation eine Zertifizierung als Service-Partner der Firma Open Text für das Produkt DOMEA® vorlegen, den Nachweis erbringen, als registrierter Partner der Firma Open Text für das Produkt DOMEA® geführt zu werden, einen lückenlosen Tätigkeitsnachweis der zurückliegenden 5 Jahre aufführen, aus dem erkennbar ist, als IT-Dienstleister für das Produkt DOMEA® für andere Auftragnehmer tätig gewesen zu sein. - Der künftige IT-Dienstleister ist aufgefordert, sein Fach- und Praxiswissen über die ausgeschriebenen Leistungen anhand zweier Referenzen - davon mindestens eine aus einem nicht länger als 1 Jahr zurückliegendem Vertragsverhältnis - zu belegen. - Der künftige IT-Dienstleister stellt sicher, dass mindestens zwei Fachkräfte mit dem unter dem vorherigen Anstrich belegten Wissen für die Betreuung von DOMEA® zur Verfügung stehen. - Der künftige IT-Dienstleister verfügt über einen erfahrenen Systemarchitekten; dessen Qualifikation und Projekterfahrungen nachgewiesen werden können. - Der künftige IT-Dienstleister kann Fachwissen zum Produkt ECM for Government der Firma Open Text GmbH nachweisen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
- Frist 30.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 15 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Materna Information & Communications SEAuftragsvolumen (Rahmen) 403.200 €1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 332 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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