AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/bdcdb56f-5df5-4f68-b66a-847ebc9a6053) · Abgerufen am 03.10.2026 02:40 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/bdcdb56f-5df5-4f68-b66a-847ebc9a6053/

Gebäude- und Glasreinigung für das Amtsgericht Weißenburg i. Bay.

Notice-ID: bdcdb56f-5df5-4f68-b66a-847ebc9a6053 · Procedure-ID: 336b5c20-3371-413f-aa75-031606d71ee4

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Stammdaten

Auftraggeber
Freistaat Bayern - vertreten durch den Direktor des Amtsgerichts Weißenburg i. Bay., Weißenburg i. Bay.
Veröffentlicht
03.02.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90911000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Zuschlagswert
161.170 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Auftragnehmer übernimmt bei dem Amtsgericht Weißenburg i. Bay. bezüglich Los 1 die laufende Gebäudereinigung (Unterhaltsreinigung) bei einer zu reinigenden Fläche von insgesamt ca. 4.416 m² und Einzelreinigungsleistungen zur Unterhaltsreinigung auf Anforderung durch den Auftraggeber sowie bezüglich Los 2 die Glas- und Fensterreinigung bei einer Reinigungsgrundfläche von insgesamt ca. 986 m² (einfaches Mauermaß, gemessen von Putzkante zu Putzkante)

Lose

2 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.04.2025
Ende
31.03.2027

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Götz-Gebäudemanagement Franken GmbH
Vertragsabschluss
03.02.2025
Zuschlagsentscheidung
14.01.2025
Angebotsspanne
137.169 – 895.275 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).