Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Beratung & Dienstleistungen
Mehr Details
Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle KMU-geeignet 3 Lose

Schlussprüfungsleistungen für die Filmförderungsanstalt des Bundes (FFA)

Filmförderungsanstalt · Berlin · Berlin · Anstalt des öffentlichen Rechts (Bund)

Angebote bis 04.09.2026, 10:00 Uhr (noch 24 Tage)

Beschreibung

Gegenstand der Vergabe sind Dienstleistungen zur Durchführung von Schlusskosten- und Verwendungsnachweisprüfungen für Film-, Serien- und Verleihvorhaben im Rahmen der von der Filmförderungsanstalt (FFA) gewährten oder administrierten Förderprogramme. Der Auftrag umfasst je nach Los insbesondere kursorische und vertiefte Verwendungsnachweisprüfungen, die Prüfung der Herstellungs- beziehungsweise Verleihkosten, die Kontrolle der Finanzierung und der Erfüllung der Fördervoraussetzungen, die Prüfung der Einhaltung der einschlägigen Förderrichtlinien sowie die Erstellung und Vorlage der abschließenden Prüfberichte. Los 1 umfasst die Prüfleistungen für Produktionsförderungen: Referenzfilmförderung Produktion, Minitraité, Minoritärer Koproduktionsfonds (MiK), Jurybasierte Kulturelle Filmförderung des Bundes – Produktion sowie Filmförderfonds für Hersteller von Kinofilmen. Los 2 umfasst die Prüfleistungen für Absatz- und Verleihförderungen: Referenzfilmförderung Absatz sowie Jurybasierte Kulturelle Filmförderung des Bundes - Verleih. Los 3 umfasst die Prüfleistungen für Hersteller von TV-/VoD-Filmen und -Serien - Nachfolgeprogramm des GMPF - sowie für Produktionsdienstleister und die von ihnen hergestellten Teilwerke - Nachfolgeprogramm des DFFF II.

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Beratung & Dienstleistungen

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Gegenstand sind Prüfungsleistungen für Kosten- und Verwendungsnachweise von Film- und Serienförderungen.
  • Die Leistung ist in drei Lose unterteilt, die Produktions-, Absatz- und Verleihförderungen abdecken.
  • Erforderlich sind kursorische und vertiefte Prüfungen sowie die Erstellung von Prüfberichten.
  • Der Auftraggeber ist die Filmförderungsanstalt des Bundes (FFA) in Berlin.

Die Ausschreibung betrifft Dienstleistungen zur Durchführung von Schlusskosten- und Verwendungsnachweisprüfungen für Film-, Serien- und Verleihvorhaben.

Die Leistung wird in drei Lose aufgeteilt und umfasst die Prüfung von Produktions- und Verleihförderungen sowie von TV-/VoD-Projekten. Es werden kursorische und vertiefte Prüfungen sowie die Erstellung von Prüfberichten gefordert.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

🔒

Vollständige KI-Analyse freischalten

Mit kostenlosem Konto sofort sichtbar — 14 Tage voller Starter-Zugang inklusive.

Gratis freischalten — 14 Tage voller Zugang Keine Kreditkarte · endet automatisch
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾

Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

🎯 Persönlicher Treffer-Check

Wie viele Beratung & Dienstleistungen-Ausschreibungen in Berlin passen zu Ihrem Unternehmen?

30 Sekunden, keine Anmeldung — wir zeigen Ihnen live, wie viele relevante Vergaben es zuletzt gab.

Passende Ausschreibungen in „Beratung & Dienstleistungen" automatisch erhalten

14 Tage voller Zugang gratis — tägliche Alerts + KI-Eignungsanalyse · keine Kreditkarte · danach kostenfrei weiter

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Zweistufiges Verfahren (Bewerberlimitierung)

3–3 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Alle Lose
  • Qualität des Gesamtkonzepts 60 %
    Qualität

    Bewertet wird die Qualität des Gesamtkonzepts anhand der folgenden vier gleich gewichteten Unterkriterien: Konzept zum methodischen Vorgehen: Prüfungsansatz und Prüfungslogik, Normen- und Regelbezug, Stichprobenplanung, Preis- und Leistungsprüfung, Prüfung personalbezogener Kosten, Schnittstellen, Qualitätssicherung sowie Zeit- und Ressourcenplanung. Konzept zum Prüfungsumfang und zur Berichterstattung: Prüfungstiefe, Einhaltung der Förderbestimmungen, Nachweise und Evidenz, Bewertungssystematik und Quantifizierung sowie Kommunikation, Abstimmung und Fristenmanagement. Konzept zum Umgang mit Risiken und Feststellungen: Analyse typischer Fördermittelrisiken, risikobasierte Prüfplanung, Kommunikations- und Eskalationswege, Compliance, Wissenssicherung sowie Anpassung an neue Voraussetzungen. Präsentation des Gesamtkonzepts in einem etwa 30-minütigen Termin, vorzugsweise in Präsenz bei der FFA, einschließlich der Beantwortung von Rückfragen. Je Unterkriterium werden bis zu fünf Punkte vergeben: hervorragend = 5 Punkte, sehr gut = 4 Punkte, gut = 3 Punkte, befriedigend = 2 Punkte und ausreichend = 1 Punkt. Die erreichte Punktzahl wird jeweils mit dem Faktor drei multipliziert. Je Unterkriterium können somit höchstens 15 Punkte und insgesamt höchstens 60 Punkte erreicht werden. Das Gesamtkonzept in Textform soll insgesamt nicht mehr als 20 Seiten im Format DIN A4 umfassen.

  • Angebotspreis gesamt netto 40 %
    Preis

    Bewertet wird die im Preisblatt ausgewiesene Summe der Angebotspreise für vier Jahre netto. Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis gesamt netto erhält 40 Punkte. Die übrigen Angebote erhalten Punkte nach folgender Formel: niedrigster Angebotspreis gesamt netto × 40 ÷ zu wertender Angebotspreis gesamt netto. Es können höchstens 40 Punkte erreicht werden.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)

    Der Bewerber hat mindestens eine und höchstens fünf Referenzen über vergleichbare, innerhalb der letzten fünf Geschäftsjahre erbrachte Dienstleistungen vorzulegen. Als vergleichbar gelten insbesondere Referenzen über Schlusskostenprüfungen oder Verwendungsnachweisprüfungen bei Filmproduktionen, Produktionsförderungen oder vergleichbaren öffentlich geförderten Projekten. Die Referenzen sollen insbesondere Erfahrungen bei der Prüfung von Herstellungskosten, Finanzierungen, Belegen, Fördervoraussetzungen und einschlägigen Förderrichtlinien sowie bei der Erstellung von Prüfberichten erkennen lassen. Das Fehlen mindestens einer Referenz oder mindestens einer inhaltlich vergleichbaren Referenz führt zum Ausschluss aus dem Verfahren. Die näheren Anforderungen an Inhalt und Form der Referenzangaben ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Die Referenzen werden mit insgesamt 50 % gewichtet. Davon entfallen 25 % auf die Anzahl der vorgelegten Referenzen und 25 % auf die Anzahl der inhaltlich vergleichbaren Referenzen. Je Unterkriterium gilt: eine Referenz = 1 Punkt, zwei Referenzen = 2 Punkte, drei Referenzen = 3 Punkte, vier Referenzen = 4 Punkte und fünf Referenzen = 5 Punkte. Die jeweils erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor fünf multipliziert. Für Los 1 sollen die drei Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl aus sämtlichen Auswahlkriterien zur zweiten Verfahrensstufe zugelassen und zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert werden.

  • Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)

    Der Bewerber hat mindestens eine und höchstens fünf Referenzen über vergleichbare, innerhalb der letzten fünf Geschäftsjahre erbrachte Dienstleistungen vorzulegen. Als vergleichbar gelten insbesondere Referenzen über Schlusskostenprüfungen oder Verwendungsnachweisprüfungen im Zusammenhang mit Absatz- und Verleihförderungen, Filmverleih, Herausbringungs- und Verleihvorkosten oder vergleichbaren öffentlich geförderten Projekten. Die Referenzen sollen insbesondere Erfahrungen bei der Prüfung von Verleihkosten, Finanzierungen, Belegen, Fördervoraussetzungen und einschlägigen Förderrichtlinien sowie bei der Erstellung von Prüfberichten erkennen lassen. Das Fehlen mindestens einer Referenz oder mindestens einer inhaltlich vergleichbaren Referenz führt zum Ausschluss aus dem Verfahren. Die näheren Anforderungen an Inhalt und Form der Referenzangaben ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Die Referenzen werden mit insgesamt 50 % gewichtet. Davon entfallen 25 % auf die Anzahl der vorgelegten Referenzen und 25 % auf die Anzahl der inhaltlich vergleichbaren Referenzen. Je Unterkriterium gilt: eine Referenz = 1 Punkt, zwei Referenzen = 2 Punkte, drei Referenzen = 3 Punkte, vier Referenzen = 4 Punkte und fünf Referenzen = 5 Punkte. Die jeweils erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor fünf multipliziert. Für Los 2 sollen die drei Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl aus sämtlichen Auswahlkriterien zur zweiten Verfahrensstufe zugelassen und zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert werden.

  • Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)

    Der Bewerber hat mindestens eine und höchstens fünf Referenzen über vergleichbare, innerhalb der letzten fünf Geschäftsjahre erbrachte Dienstleistungen vorzulegen. Als vergleichbar gelten insbesondere Referenzen über Verwendungsnachweisprüfungen oder Schlusskostenprüfungen im Zusammenhang mit dem Filmförderfonds für Hersteller von TV-/VoD-Filmen und -Serien sowie dem Filmförderfonds für Produktionsdienstleister, einschließlich Produktionsdienstleister-Teilwerken und Teilwerken von VFX-Dienstleistern. Die Referenzen sollen insbesondere Erfahrungen bei der Prüfung der Mittelverwendung und des Schlusskostenstands, der Gesamtherstellungskosten, der deutschen Herstellungskosten, der anerkannten deutschen Herstellungskosten, der Finanzierung, des Eigenanteils, der Förderquote und Beihilfeintensität, des Sachberichts und der Belege sowie bei der Erstellung von Prüfberichten erkennen lassen. Das Fehlen mindestens einer Referenz oder mindestens einer inhaltlich vergleichbaren Referenz führt zum Ausschluss aus dem Verfahren. Die näheren Anforderungen an Inhalt und Form der Referenzangaben ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Das Eignungskriterium „Referenzen“ wird mit insgesamt 50 % gewichtet. Davon entfallen 25 % auf die Anzahl der vorgelegten Referenzen und 25 % auf die Anzahl der inhaltlich vergleichbaren Referenzen. Je Unterkriterium gilt: eine Referenz = 1 Punkt, zwei Referenzen = 2 Punkte, drei Referenzen = 3 Punkte, vier Referenzen = 4 Punkte und fünf Referenzen = 5 Punkte. Die jeweils erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor fünf multipliziert. Für Los 3 sollen die drei Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl aus sämtlichen Auswahlkriterien zur zweiten Verfahrensstufe zugelassen und zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert werden.

  • Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals

    Der Bewerber hat das für die Leistungserbringung vorgesehene Projektteam einschließlich der Projektleitung zu benennen. Das Projektteam muss aus mindestens sechs Personen einschließlich der Projektleitung bestehen. Ein Projektteam mit weniger als sechs Personen wird vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Für die Projektleitung und jede weitere zur Leistungserbringung vorgesehene Person sind die nach den Vergabeunterlagen geforderten Angaben vorzulegen. Das Eignungskriterium „Vorgesehenes Personal“ wird mit insgesamt 50 % gewichtet. Davon entfallen 25 % auf die Größe des Projektteams und 25 % auf die Qualität der Personalaufstellung. Die Teamgröße wird wie folgt bewertet: sechs Personen = 1 Punkt, sieben Personen = 2 Punkte, acht Personen = 3 Punkte, neun Personen = 4 Punkte und mindestens zehn Personen = 5 Punkte. Die Qualität der Personalaufstellung wird danach bewertet, in welchem Umfang die Qualifikation und Erfahrung des vorgesehenen Personals eine ordnungsgemäße Auftragsausführung erwarten lassen: ausreichend = 1 Punkt, befriedigend = 2 Punkte, gut = 3 Punkte, sehr gut = 4 Punkte und hervorragend = 5 Punkte. Die jeweils erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor fünf multipliziert. Für Los 1 sollen die drei Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl aus sämtlichen Auswahlkriterien zur zweiten Verfahrensstufe zugelassen und zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert werden.

  • Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals

    Der Bewerber hat das für die Leistungserbringung vorgesehene Projektteam einschließlich der Projektleitung zu benennen. Das Projektteam muss aus mindestens sechs Personen einschließlich der Projektleitung bestehen. Ein Projektteam mit weniger als sechs Personen wird vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Für die Projektleitung und jede weitere zur Leistungserbringung vorgesehene Person sind die nach den Vergabeunterlagen geforderten Angaben vorzulegen. Das Eignungskriterium „Vorgesehenes Personal“ wird mit insgesamt 50 % gewichtet. Davon entfallen 25 % auf die Größe des Projektteams und 25 % auf die Qualität der Personalaufstellung. Die Teamgröße wird wie folgt bewertet: sechs Personen = 1 Punkt, sieben Personen = 2 Punkte, acht Personen = 3 Punkte, neun Personen = 4 Punkte und mindestens zehn Personen = 5 Punkte. Die Qualität der Personalaufstellung wird danach bewertet, in welchem Umfang die Qualifikation und Erfahrung des vorgesehenen Personals eine ordnungsgemäße Auftragsausführung erwarten lassen: ausreichend = 1 Punkt, befriedigend = 2 Punkte, gut = 3 Punkte, sehr gut = 4 Punkte und hervorragend = 5 Punkte. Die jeweils erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor fünf multipliziert. Für Los 2 sollen die drei Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl aus sämtlichen Auswahlkriterien zur zweiten Verfahrensstufe zugelassen und zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert werden.

  • Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals

    Der Bewerber hat das für die Leistungserbringung vorgesehene Projektteam einschließlich der Projektleitung zu benennen. Das Projektteam muss aus mindestens sechs Personen einschließlich der Projektleitung bestehen. Ein Projektteam mit weniger als sechs Personen wird vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Für die Projektleitung und jede weitere zur Leistungserbringung vorgesehene Person sind die nach den Vergabeunterlagen geforderten Angaben vorzulegen. Das Eignungskriterium „Zur Leistungserbringung vorgesehenes Personal“ wird mit insgesamt 50 % gewichtet. Davon entfallen 25 % auf die Größe des Projektteams und 25 % auf die Qualität der Personalaufstellung. Die Teamgröße wird wie folgt bewertet: sechs Personen = 1 Punkt, sieben Personen = 2 Punkte, acht Personen = 3 Punkte, neun Personen = 4 Punkte und mindestens zehn Personen = 5 Punkte. Die Qualität der Personalaufstellung wird danach bewertet, in welchem Umfang die Qualifikation und Erfahrung des vorgesehenen Personals eine ordnungsgemäße Auftragsausführung erwarten lassen: ausreichend = 1 Punkt, befriedigend = 2 Punkte, gut = 3 Punkte, sehr gut = 4 Punkte und hervorragend = 5 Punkte. Die jeweils erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor fünf multipliziert. Für Los 3 sollen die drei Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl aus sämtlichen Auswahlkriterien zur zweiten Verfahrensstufe zugelassen und zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert werden.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Erfüllen Sie diese Anforderungen?

Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Bewerber und Bieter werden nach Maßgabe der vergaberechtlichen Vorschriften informiert. Ein Nachprüfungsverfahren wird gemäß § 160 GWB nur auf Antrag eingeleitet. Der Antrag ist insbesondere unzulässig, wenn erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, wenn aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbare Verstöße nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gerügt werden oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier noch 24 Tage

    Angebote werden eingeholt

    1 Veröffentlichung

    • Frist 04.09.2026 Original-Veröffentlichung aktuell

    Frist nicht verpassen?

    Frist-Reminder T-7/T-3/T-1 per Email ab 9 €/Mo. Plus Merken & Pipeline für weitere Ausschreibungen.

    Watchlist buchen →
  2. Wertung

    nach Ablauf der Angebotsfrist

  3. Vergabeergebnis

    Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht

Preiseinschätzung

Basierend auf 42 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 75.325 €
Median 137.650 €
Oberes Quartil 476.975 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Ähnliche Ausschreibungen

📬

Passende Ausschreibungen automatisch finden

14 Tage volle KI-Analyse + tägliche Alerts gratis testen — keine Kreditkarte, danach kostenfrei weiter.

💡 Mehr als wöchentlich? Watchlist ab 9 €/Mo: täglich + Frist-Reminder + Zuschlag-Info →

Personalisiertes Suchprofil einrichten → · Für Einkaufsabteilungen: Rechnung per Überweisung →

Stammdaten
Angebotsfrist 04.09.2026, 10:00 Uhr (noch 24 Tage)
Vergabenummer FFA-082-2026
Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel KI
Auftraggeber Filmförderungsanstalt
Standort Berlin, Berlin
Veröffentlicht 05.08.2026
CPV-Code 79212000
Unternehmensberatung und -dienstleistungen (Was ist das?)
Lose 3 (max. 3 bewerbbar)
Erfüllungsort Sitz der Filmförderungsanstalt FFA, Große Präsidentenstraße 9, 10178 Berlin
Laufzeit 01.01.2027 – 31.12.2027
Verlängerungsoption bis zu 3× verlängerbar
Rückfrage an die Vergabestelle stellen über die Bieterkommunikation im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de)
Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →
Vergabe-Status (?)
Verfahren laufend
Angebotsfrist läuft noch

Ø Bieter in der Branche 6.2
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 79.548 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 92%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Beratung & Dienstleistungen mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 8.635 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 23 Tage
Schätzwert-Abweichung -4%
KMU-Bieteranteil 32%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Berlin
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Filmförderungsanstalt. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Bonn

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Zuletzt geprüft am 07.08.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle: