Mehr Details
Schlussprüfungsleistungen für die Filmförderungsanstalt des Bundes (FFA)
Filmförderungsanstalt · Berlin · Berlin · Anstalt des öffentlichen Rechts (Bund)
Angebote bis 04.09.2026, 10:00 Uhr (noch 24 Tage)
Beschreibung
Gegenstand der Vergabe sind Dienstleistungen zur Durchführung von Schlusskosten- und Verwendungsnachweisprüfungen für Film-, Serien- und Verleihvorhaben im Rahmen der von der Filmförderungsanstalt (FFA) gewährten oder administrierten Förderprogramme. Der Auftrag umfasst je nach Los insbesondere kursorische und vertiefte Verwendungsnachweisprüfungen, die Prüfung der Herstellungs- beziehungsweise Verleihkosten, die Kontrolle der Finanzierung und der Erfüllung der Fördervoraussetzungen, die Prüfung der Einhaltung der einschlägigen Förderrichtlinien sowie die Erstellung und Vorlage der abschließenden Prüfberichte. Los 1 umfasst die Prüfleistungen für Produktionsförderungen: Referenzfilmförderung Produktion, Minitraité, Minoritärer Koproduktionsfonds (MiK), Jurybasierte Kulturelle Filmförderung des Bundes – Produktion sowie Filmförderfonds für Hersteller von Kinofilmen. Los 2 umfasst die Prüfleistungen für Absatz- und Verleihförderungen: Referenzfilmförderung Absatz sowie Jurybasierte Kulturelle Filmförderung des Bundes - Verleih. Los 3 umfasst die Prüfleistungen für Hersteller von TV-/VoD-Filmen und -Serien - Nachfolgeprogramm des GMPF - sowie für Produktionsdienstleister und die von ihnen hergestellten Teilwerke - Nachfolgeprogramm des DFFF II.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gegenstand sind Prüfungsleistungen für Kosten- und Verwendungsnachweise von Film- und Serienförderungen.
- Die Leistung ist in drei Lose unterteilt, die Produktions-, Absatz- und Verleihförderungen abdecken.
- Erforderlich sind kursorische und vertiefte Prüfungen sowie die Erstellung von Prüfberichten.
- Der Auftraggeber ist die Filmförderungsanstalt des Bundes (FFA) in Berlin.
Die Ausschreibung betrifft Dienstleistungen zur Durchführung von Schlusskosten- und Verwendungsnachweisprüfungen für Film-, Serien- und Verleihvorhaben.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
🎯 Persönlicher Treffer-Check
Wie viele Beratung & Dienstleistungen-Ausschreibungen in Berlin passen zu Ihrem Unternehmen?
30 Sekunden, keine Anmeldung — wir zeigen Ihnen live, wie viele relevante Vergaben es zuletzt gab.
Passende Ausschreibungen in „Beratung & Dienstleistungen" automatisch erhalten
14 Tage voller Zugang gratis — tägliche Alerts + KI-Eignungsanalyse · keine Kreditkarte · danach kostenfrei weiter
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–3 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
-
Qualität des Gesamtkonzepts 60 %Qualität
Bewertet wird die Qualität des Gesamtkonzepts anhand der folgenden vier gleich gewichteten Unterkriterien: Konzept zum methodischen Vorgehen: Prüfungsansatz und Prüfungslogik, Normen- und Regelbezug, Stichprobenplanung, Preis- und Leistungsprüfung, Prüfung personalbezogener Kosten, Schnittstellen, Qualitätssicherung sowie Zeit- und Ressourcenplanung. Konzept zum Prüfungsumfang und zur Berichterstattung: Prüfungstiefe, Einhaltung der Förderbestimmungen, Nachweise und Evidenz, Bewertungssystematik und Quantifizierung sowie Kommunikation, Abstimmung und Fristenmanagement. Konzept zum Umgang mit Risiken und Feststellungen: Analyse typischer Fördermittelrisiken, risikobasierte Prüfplanung, Kommunikations- und Eskalationswege, Compliance, Wissenssicherung sowie Anpassung an neue Voraussetzungen. Präsentation des Gesamtkonzepts in einem etwa 30-minütigen Termin, vorzugsweise in Präsenz bei der FFA, einschließlich der Beantwortung von Rückfragen. Je Unterkriterium werden bis zu fünf Punkte vergeben: hervorragend = 5 Punkte, sehr gut = 4 Punkte, gut = 3 Punkte, befriedigend = 2 Punkte und ausreichend = 1 Punkt. Die erreichte Punktzahl wird jeweils mit dem Faktor drei multipliziert. Je Unterkriterium können somit höchstens 15 Punkte und insgesamt höchstens 60 Punkte erreicht werden. Das Gesamtkonzept in Textform soll insgesamt nicht mehr als 20 Seiten im Format DIN A4 umfassen.
-
Angebotspreis gesamt netto 40 %Preis
Bewertet wird die im Preisblatt ausgewiesene Summe der Angebotspreise für vier Jahre netto. Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis gesamt netto erhält 40 Punkte. Die übrigen Angebote erhalten Punkte nach folgender Formel: niedrigster Angebotspreis gesamt netto × 40 ÷ zu wertender Angebotspreis gesamt netto. Es können höchstens 40 Punkte erreicht werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
-
Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Der Bewerber hat mindestens eine und höchstens fünf Referenzen über vergleichbare, innerhalb der letzten fünf Geschäftsjahre erbrachte Dienstleistungen vorzulegen. Als vergleichbar gelten insbesondere Referenzen über Schlusskostenprüfungen oder Verwendungsnachweisprüfungen bei Filmproduktionen, Produktionsförderungen oder vergleichbaren öffentlich geförderten Projekten. Die Referenzen sollen insbesondere Erfahrungen bei der Prüfung von Herstellungskosten, Finanzierungen, Belegen, Fördervoraussetzungen und einschlägigen Förderrichtlinien sowie bei der Erstellung von Prüfberichten erkennen lassen. Das Fehlen mindestens einer Referenz oder mindestens einer inhaltlich vergleichbaren Referenz führt zum Ausschluss aus dem Verfahren. Die näheren Anforderungen an Inhalt und Form der Referenzangaben ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Die Referenzen werden mit insgesamt 50 % gewichtet. Davon entfallen 25 % auf die Anzahl der vorgelegten Referenzen und 25 % auf die Anzahl der inhaltlich vergleichbaren Referenzen. Je Unterkriterium gilt: eine Referenz = 1 Punkt, zwei Referenzen = 2 Punkte, drei Referenzen = 3 Punkte, vier Referenzen = 4 Punkte und fünf Referenzen = 5 Punkte. Die jeweils erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor fünf multipliziert. Für Los 1 sollen die drei Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl aus sämtlichen Auswahlkriterien zur zweiten Verfahrensstufe zugelassen und zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert werden.
-
Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Der Bewerber hat mindestens eine und höchstens fünf Referenzen über vergleichbare, innerhalb der letzten fünf Geschäftsjahre erbrachte Dienstleistungen vorzulegen. Als vergleichbar gelten insbesondere Referenzen über Schlusskostenprüfungen oder Verwendungsnachweisprüfungen im Zusammenhang mit Absatz- und Verleihförderungen, Filmverleih, Herausbringungs- und Verleihvorkosten oder vergleichbaren öffentlich geförderten Projekten. Die Referenzen sollen insbesondere Erfahrungen bei der Prüfung von Verleihkosten, Finanzierungen, Belegen, Fördervoraussetzungen und einschlägigen Förderrichtlinien sowie bei der Erstellung von Prüfberichten erkennen lassen. Das Fehlen mindestens einer Referenz oder mindestens einer inhaltlich vergleichbaren Referenz führt zum Ausschluss aus dem Verfahren. Die näheren Anforderungen an Inhalt und Form der Referenzangaben ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Die Referenzen werden mit insgesamt 50 % gewichtet. Davon entfallen 25 % auf die Anzahl der vorgelegten Referenzen und 25 % auf die Anzahl der inhaltlich vergleichbaren Referenzen. Je Unterkriterium gilt: eine Referenz = 1 Punkt, zwei Referenzen = 2 Punkte, drei Referenzen = 3 Punkte, vier Referenzen = 4 Punkte und fünf Referenzen = 5 Punkte. Die jeweils erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor fünf multipliziert. Für Los 2 sollen die drei Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl aus sämtlichen Auswahlkriterien zur zweiten Verfahrensstufe zugelassen und zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert werden.
-
Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Der Bewerber hat mindestens eine und höchstens fünf Referenzen über vergleichbare, innerhalb der letzten fünf Geschäftsjahre erbrachte Dienstleistungen vorzulegen. Als vergleichbar gelten insbesondere Referenzen über Verwendungsnachweisprüfungen oder Schlusskostenprüfungen im Zusammenhang mit dem Filmförderfonds für Hersteller von TV-/VoD-Filmen und -Serien sowie dem Filmförderfonds für Produktionsdienstleister, einschließlich Produktionsdienstleister-Teilwerken und Teilwerken von VFX-Dienstleistern. Die Referenzen sollen insbesondere Erfahrungen bei der Prüfung der Mittelverwendung und des Schlusskostenstands, der Gesamtherstellungskosten, der deutschen Herstellungskosten, der anerkannten deutschen Herstellungskosten, der Finanzierung, des Eigenanteils, der Förderquote und Beihilfeintensität, des Sachberichts und der Belege sowie bei der Erstellung von Prüfberichten erkennen lassen. Das Fehlen mindestens einer Referenz oder mindestens einer inhaltlich vergleichbaren Referenz führt zum Ausschluss aus dem Verfahren. Die näheren Anforderungen an Inhalt und Form der Referenzangaben ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Das Eignungskriterium „Referenzen“ wird mit insgesamt 50 % gewichtet. Davon entfallen 25 % auf die Anzahl der vorgelegten Referenzen und 25 % auf die Anzahl der inhaltlich vergleichbaren Referenzen. Je Unterkriterium gilt: eine Referenz = 1 Punkt, zwei Referenzen = 2 Punkte, drei Referenzen = 3 Punkte, vier Referenzen = 4 Punkte und fünf Referenzen = 5 Punkte. Die jeweils erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor fünf multipliziert. Für Los 3 sollen die drei Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl aus sämtlichen Auswahlkriterien zur zweiten Verfahrensstufe zugelassen und zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert werden.
-
Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Der Bewerber hat das für die Leistungserbringung vorgesehene Projektteam einschließlich der Projektleitung zu benennen. Das Projektteam muss aus mindestens sechs Personen einschließlich der Projektleitung bestehen. Ein Projektteam mit weniger als sechs Personen wird vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Für die Projektleitung und jede weitere zur Leistungserbringung vorgesehene Person sind die nach den Vergabeunterlagen geforderten Angaben vorzulegen. Das Eignungskriterium „Vorgesehenes Personal“ wird mit insgesamt 50 % gewichtet. Davon entfallen 25 % auf die Größe des Projektteams und 25 % auf die Qualität der Personalaufstellung. Die Teamgröße wird wie folgt bewertet: sechs Personen = 1 Punkt, sieben Personen = 2 Punkte, acht Personen = 3 Punkte, neun Personen = 4 Punkte und mindestens zehn Personen = 5 Punkte. Die Qualität der Personalaufstellung wird danach bewertet, in welchem Umfang die Qualifikation und Erfahrung des vorgesehenen Personals eine ordnungsgemäße Auftragsausführung erwarten lassen: ausreichend = 1 Punkt, befriedigend = 2 Punkte, gut = 3 Punkte, sehr gut = 4 Punkte und hervorragend = 5 Punkte. Die jeweils erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor fünf multipliziert. Für Los 1 sollen die drei Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl aus sämtlichen Auswahlkriterien zur zweiten Verfahrensstufe zugelassen und zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert werden.
-
Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Der Bewerber hat das für die Leistungserbringung vorgesehene Projektteam einschließlich der Projektleitung zu benennen. Das Projektteam muss aus mindestens sechs Personen einschließlich der Projektleitung bestehen. Ein Projektteam mit weniger als sechs Personen wird vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Für die Projektleitung und jede weitere zur Leistungserbringung vorgesehene Person sind die nach den Vergabeunterlagen geforderten Angaben vorzulegen. Das Eignungskriterium „Vorgesehenes Personal“ wird mit insgesamt 50 % gewichtet. Davon entfallen 25 % auf die Größe des Projektteams und 25 % auf die Qualität der Personalaufstellung. Die Teamgröße wird wie folgt bewertet: sechs Personen = 1 Punkt, sieben Personen = 2 Punkte, acht Personen = 3 Punkte, neun Personen = 4 Punkte und mindestens zehn Personen = 5 Punkte. Die Qualität der Personalaufstellung wird danach bewertet, in welchem Umfang die Qualifikation und Erfahrung des vorgesehenen Personals eine ordnungsgemäße Auftragsausführung erwarten lassen: ausreichend = 1 Punkt, befriedigend = 2 Punkte, gut = 3 Punkte, sehr gut = 4 Punkte und hervorragend = 5 Punkte. Die jeweils erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor fünf multipliziert. Für Los 2 sollen die drei Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl aus sämtlichen Auswahlkriterien zur zweiten Verfahrensstufe zugelassen und zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert werden.
-
Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Der Bewerber hat das für die Leistungserbringung vorgesehene Projektteam einschließlich der Projektleitung zu benennen. Das Projektteam muss aus mindestens sechs Personen einschließlich der Projektleitung bestehen. Ein Projektteam mit weniger als sechs Personen wird vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Für die Projektleitung und jede weitere zur Leistungserbringung vorgesehene Person sind die nach den Vergabeunterlagen geforderten Angaben vorzulegen. Das Eignungskriterium „Zur Leistungserbringung vorgesehenes Personal“ wird mit insgesamt 50 % gewichtet. Davon entfallen 25 % auf die Größe des Projektteams und 25 % auf die Qualität der Personalaufstellung. Die Teamgröße wird wie folgt bewertet: sechs Personen = 1 Punkt, sieben Personen = 2 Punkte, acht Personen = 3 Punkte, neun Personen = 4 Punkte und mindestens zehn Personen = 5 Punkte. Die Qualität der Personalaufstellung wird danach bewertet, in welchem Umfang die Qualifikation und Erfahrung des vorgesehenen Personals eine ordnungsgemäße Auftragsausführung erwarten lassen: ausreichend = 1 Punkt, befriedigend = 2 Punkte, gut = 3 Punkte, sehr gut = 4 Punkte und hervorragend = 5 Punkte. Die jeweils erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor fünf multipliziert. Für Los 3 sollen die drei Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl aus sämtlichen Auswahlkriterien zur zweiten Verfahrensstufe zugelassen und zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
-
Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Bewerber und Bieter werden nach Maßgabe der vergaberechtlichen Vorschriften informiert. Ein Nachprüfungsverfahren wird gemäß § 160 GWB nur auf Antrag eingeleitet. Der Antrag ist insbesondere unzulässig, wenn erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, wenn aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbare Verstöße nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gerügt werden oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
-
Ausschreibung Sie sind hier noch 24 Tage
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 04.09.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
Watchlist buchen →Frist nicht verpassen?
Frist-Reminder T-7/T-3/T-1 per Email ab 9 €/Mo. Plus Merken & Pipeline für weitere Ausschreibungen.
-
Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
-
Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 42 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Ähnliche Ausschreibungen
📬
Passende Ausschreibungen automatisch finden
14 Tage volle KI-Analyse + tägliche Alerts gratis testen — keine Kreditkarte, danach kostenfrei weiter.
💡 Mehr als wöchentlich? Watchlist ab 9 €/Mo: täglich + Frist-Reminder + Zuschlag-Info →
Personalisiertes Suchprofil einrichten → · Für Einkaufsabteilungen: Rechnung per Überweisung →