AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av284937-eu) · Abgerufen am 06.09.2026 10:00 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/bdd60f8a-4606-4935-bb34-a79c47b75524/

Vergabe einer Dienstleistungskonzession für den öffentlich geförderten Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes nach § 5 Gigabit-Rahmenregelung des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 01.08.2024.

Notice-ID: bdd60f8a-4606-4935-bb34-a79c47b75524 · Procedure-ID: 51d8ce74-3716-4929-917c-9d797528c1c0

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Stammdaten

Auftraggeber
IKZ Lichtenau, Lichtenau
Veröffentlicht
05.08.2026
Frist (Submission)
11.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
64210000 — Post- und Telekommunikationsdienste
Branche
Telekommunikation
Rechtsgrundlage
Konzessionsrichtlinie

Beschreibung

Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes gemäß dieser Ausschreibungsbekanntmachung, insbesondere der Karte zur Darstellung der Projektgebiete / Erschließungsgebiete, im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) vom Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung vom 13.01.2025 inkl. der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden Nebenbestimmungen.

Lose

6 Teilpositionen (in der TED-Quelle als Lots gemeldet, vermutlich Sub-Positionen — Heuristik, siehe Glossar „Teilposition").

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 6 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Aus- bzw. Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetzes in der Bundesrepublik Deutschland“ - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)

Erfüllungsort
Lichtenau

Los 2 — Aus- bzw. Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetzes in der Bundesrepublik Deutschland“ - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)

Erfüllungsort
Windelsbach

Los 3 — Aus- bzw. Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetzes in der Bundesrepublik Deutschland“ - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)

Erfüllungsort
Flachslanden

Los 4 — Aus- bzw. Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetzes in der Bundesrepublik Deutschland“ - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)

Erfüllungsort
Markt Lichtenau

Los 5 — Aus- bzw. Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetzes in der Bundesrepublik Deutschland“ - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)

Erfüllungsort
Gemeinde Bruckberg

Los 6 — Aus- bzw. Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetzes in der Bundesrepublik Deutschland“ - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)

Erfüllungsort
Neuendettelsau

Vertragslaufzeit

Periode
2555 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).