AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/5fb3c760-08dd-43dc-927d-8477d1f92a0e) · Abgerufen am 08.09.2026 18:06 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/bddfff04-90b2-4bdb-b58b-940675deb5a6/

Full-Service-Logistikdienstleistung für Dienst- und Sonderbekleidung der Bayer. Polizei und Justiz

Notice-ID: bddfff04-90b2-4bdb-b58b-940675deb5a6 · Procedure-ID: 5fb3c760-08dd-43dc-927d-8477d1f92a0e

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Stammdaten

Auftraggeber
Präsidium der Bayer. Bereitschaftspolizei, Bamberg
Veröffentlicht
31.03.2026
Frist (Submission)
06.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
63100000 — Logistik und Speditionsdienste
Branche
Verkehr & Logistik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Hauptbestandteil des Auftrags ist die logistische Versorgung von ca. 35.000 Bedarfsträgern mit rund 4.000 Artikeln an Dienst- und Sonderbekleidung bei der Bayer. Polizei und Justiz. Die zu vergebende Full-Service-Logistikdienstleistung setzt sich im Wesentlichen zusammen aus: • Warenannahme • Wareneingangskontrolle • Lagerung und Bestandsführung • Kommissionierung, Verpackung und Versand • Bearbeitung von Retouren • Annahme von Reklamationen • Bereitstellung von Kennzahlen (Reporting)

Vertragslaufzeit

Periode
48 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
84 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Mittelfranken, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).