AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Transport von Bauschutt für die AWG Abfallwirtschafts-Gesellschaft Donau-Wald mbH
Stammdaten
- Auftraggeber
- AWG Donau-Wald mbH, Außernzell
- Veröffentlicht
- 01.10.2026
- Frist (Submission)
- 03.11.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 90500000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
- Branche
- Entsorgung & Recycling
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Abholung und Transport des in Containern erfassten Bauschutts von den Sammelstellen (Recyclinghöfen und -zentren) zu den benannten Übergabestellen (Bauabfall-Recyclingzentren) im Verbandsgebiet. — Abholung und Transport des in Containern erfassten Bauschutts von den Sammelstellen (Recyclinghöfen und -zentren) zu den benannten Übergabestellen (Bauabfall-Recyclingzentren) im Verbandsgebiet. — Abholung und Transport des in Containern erfassten Bauschutts von den Sammelstellen (Recyclinghöfen und -zentren) zu den benannten Übergabestellen (Bauabfall-Recyclingzentren) im Verbandsgebiet. — Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Transportlogistikleistungen von insgesamt mindestens 2.500 Mg von Abfällen pro Jahr. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre in den Kalenderjahren 2023 bis 2025 durch eine Auflistung der/ des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Abfallmengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen). — Abholung und Transport des in Containern erfassten Bauschutts von den Sammelstellen (Recyclinghöfen und -zentren) zu den benannten Übergabestellen (Bauabfall-Recyclingzentren) im Verbandsgebiet.
Lose
5 Lose (max. 5 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.01.2027
- Ende
- 31.12.2029
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 58 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 03.11.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Südbayern - Regierung von Oberbayern, München
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.