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Dienstleistungen TCK Testautomation
Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg - LZfD · Karlsruhe · Baden-Württemberg · Landesbehörde
Angebote bis 25.08.2026, 11:00 Uhr (noch 30 Tage)
Beschreibung
Im Juni 2005 haben die Finanzminister der 16 Bundesländer im Einvernehmen mit dem Bundesmi-nister der Finanzen einstimmig die Grundlagen für das weitere Vorgehen zur Entwicklung einheitli-cher Software für das Besteuerungsverfahren in dem Vorhaben KONSENS (die Koordinierte neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung) festgelegt. Die Grundlage für die Zusammenarbeit aller 16 Bundesländer und des Bundes bildet das zum 1. Januar 2007 in Kraft getretene Verwaltungsab-kommen KONSENS und das am 1. Januar 2019 in Kraft getretene KONSENS-Gesetz. KONSENS ist ein auf Dauer angelegtes Vorhaben, mit dem die von der Steuerverwaltung der Län-der genutzte Informationstechnologie vereinheitlicht und zukunftsträchtig modernisiert, gepflegt und anforderungsgetrieben weiterentwickelt wird. KONSENS hat als Daueraufgabe keinen festen End-termin. Das TestCenter KONSENS (TCK) ist das zentrale Quality-Gate im Release-Management-Prozess in KONSENS und befindet sich seit seiner Gründung bei der Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg - Landeszentrum für Datenverarbeitung (LZfD) - an den Dienstorten Stuttgart und Karlsruhe. Die vom TCK durchgeführten Tests geben Auskunft darüber, ob eine Anwendung die qualitativen Voraussetzungen zum Betrieb in KONSENS erfüllt. Dazu betreibt das TCK eigene Te-stumgebungen und baut weitere Testumgebungen auf. Die Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg - LZfD - benötigt in der Automation von Testfällen im TCK - Dienstleistungen im Bereich der Testautomation. Für die anstehenden Aufgaben werden 2 externe Personen benötigt. Zu diesem Zweck soll voraussichtlich ab dem 01.11.2026 jeweils ein Dienstvertrag geschlossen werden.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gesucht werden Dienstleistungen zur Testautomation im Rahmen des IT-Projekts KONSENS.
- Zwei externe Personen werden für die Automation von Testfällen im TestCenter KONSENS (TCK) benötigt.
- Die Leistungserbringung ist voraussichtlich ab dem 01.11.2026 für einen Dienstvertrag vorgesehen.
- Das Projekt KONSENS ist ein auf Dauer angelegtes Vorhaben zur Vereinheitlichung und Modernisierung der IT in der Steuerverwaltung.
Die Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg - LZfD - sucht Dienstleistungen im Bereich der Testautomation für das Projekt KONSENS.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Nachweis Bank oder Versicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Vorlage einer Bankbestätigung als Dritterklärung oder alternativ Vorlage eines Nachweises einer bestehenden Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Ka-lendertage vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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