AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=880113) · Abgerufen am 30.08.2026 21:37 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/be0455b4-cdaf-4161-beff-93c36e47b2a2/

Rahmenvertrag für Dienstleistungen Systemmanagement pServer/AIX

Notice-ID: be0455b4-cdaf-4161-beff-93c36e47b2a2 · Procedure-ID: f2f41788-23d3-4ee9-afa6-45e9ec345f3d

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Stammdaten

Auftraggeber
Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund), Bonn
Veröffentlicht
12.08.2026
Frist (Submission)
05.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
72250000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das ITZBund möchte einen Rahmenvertrag schließen und benötigt externe Unterstützung im Bereich Systemmanagement der IBM Power/AIX/RHEL Umgebung. Die geforderte Personalunterstützung soll durch externe Fachkräfte erfolgen. Sie beinhaltet die Installation, Konfiguration und Administration folgender Komponenten: 1. Hardware (dreizehn IBM Powersysteme, davon vier Enterprise-Server) 2. Systemsoftware (Hypervisor, PowerVM) 3. Betriebssysteme der LPARs (Schwerpunkt AIX 7.2 - 7.3 / RHEL 9.x - 10.x) 4. Cluster-Software PowerHA 7.2, Spectrum Scale 5.x, Pacemaker 5. SAPHANA on Power RHEL 6. HMC-Management

Vertragslaufzeit

Periode
48 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).