AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/294335) · Abgerufen am 16.08.2026 00:57 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/be127aec-dd31-4916-8a15-5bae0af04e5f/

Malerarbeiten

Notice-ID: be127aec-dd31-4916-8a15-5bae0af04e5f · Procedure-ID: 017e30dd-c0d7-4f54-9936-06c558792618

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Stammdaten

Auftraggeber
Markt Großostheim, Großostheim
Veröffentlicht
06.03.2026
Frist (Submission)
09.04.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45442100 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Bauvorhaben ist ein Neubau i.S.v. Art. 2 Abs. 3 BayBO und besteht aus einem zweigeschossigen Schulgebäude mit angeschlossener, eingeschossiger Pausenhalle, welche zwei bestehende Schultrakte verbindet. Die Ausführung der Arbeiten finden in den beiden Geschossen des Traktes 2, in der Pausenhalle, sowie an den Verbindungen zu Trakt 1 (EG und UG) und Trakt 4 (OG, EG und UG) statt. Leistungsumfang: 130 m² Innenputz, 2-lagig Kalkzement Normalputz 50 m² Innenputz, 1-lagig PII Kalkzementmörtel 660 m² Flächenarmierung an Wänden (Glasvlies) 710 m² Beschichtungen an Wänden 250 m Rohrleitungen beschichten, d= 25-50mm 3.500 m² Beton-Hydrophobierung und Betonlasur

Vertragslaufzeit

Beginn
19.05.2026
Ende
15.01.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
61 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Markt Großostheim, Großostheim

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).