AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Unterhaltsreinigung, Glasreinigung sowie bedarfsweise Grund- und Sonderreinigungen für die für die kommunale Flüchtlingsunterkunft der Stadt Neuwied (Los2)
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadtverwaltung Neuwied, Neuwied
- Veröffentlicht
- 16.11.2024
- Frist (Submission)
- 19.12.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 90910000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
- Branche
- Facility Management & Gebäudetechnik
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die Stadt Neuwied beabsichtigt die Unterhaltsreinigung, Glasreinigung sowie bedarfsweise Grund- und Sonderreinigungen für die für die kommunalen Flüchtlingsunterkunft der Stadt Neuwied an einen externen Dienstleister zu vergeben. Die Flüchtlingsunterkunft verteilt sich auf sechs Wohnanlagen mit bis zu vierundzwanzig einzeln abschließbaren WohnContainern sowie einem Außengelände und ist auf einen Betrieb mit bis zu 272 Personen ausgelegt. Es handelt sich um eine zweigeschossige Containerbauweise mit Dusch- und Toilettencontainer, Gemeinschaftsräumen, Küchen, Waschmaschinen- und Trocknercontainern. Ein Übersichtsplan der Flüchtlingsunterkunft ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die Container werden von der Stadt Neuwied für die Dauer von drei Jahren angemietet. Zusätzlich besteht die Option der Verlängerung für bis zu zwei weiteren Jahren. Das Vertragsverhältnis hat zunächst eine feste Laufzeit von zwei Jahren (zzgl. ein Monat Vorlaufzeit). Dem Auftraggeber steht das Recht zu, die Laufzeit dieses Vertrages dreimal um je ein weiteres Jahr zu verlängern (Verlängerungsoptionsrecht). Die maximale Laufzeit beträgt damit fünf Jahre. Einzelheiten sind in § 3 des Vertrags geregelt.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 2 Jahre
- Beginn
- 01.03.2025
- Ende
- 01.03.2027
- Verlängerungsoption
- bis zu 3× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 59 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 23.01.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau -Vergabekammer-, Mainz
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.