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SPGK-ESTW-A Peißen-Reußen (Knoten Halle/ESTW mit Spurplanumbau), VP 100
DB Netz AG (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
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Beschreibung
SPGK-ESTW-A Peißen-Reußen (Knoten Halle/ESTW mit Spurplanumbau), VP 100
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64 Veröffentlichungen
- 28.04.2026 Original-Veröffentlichung
- 27.04.2026 379 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit Mehrk. BELA Oktober 2025 erforderlich. Mit VPI 00 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen-VPI 00 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VPIOO gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). aktuell
- 16.03.2026 LÄ 380 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der Erarb. Genehmigungsunterl. GP freie Strecke erforderlich. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP100 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung)
- 13.03.2026 LÄ 377 377 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit zus. Leistungen LV1.1 - Tiefbau erforderlich. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP100 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung).
- 12.03.2026 LÄ 376 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit zus. Entsorgung LV1.1 - Boden HW 197-HW 199 erforderlich. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP100 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung)
- 04.03.2026 LÄ 148 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit dem tgl Öffnen/Schließen von Bauzaun Strecke 6348 am BÜ km 4,8 erforderlich.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.
- 20.02.2026 LÄ 197 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit Produktivitätsverlust inf. zus. Bodenaustausch Reußen erforderlich. VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP100 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung)
- 19.02.2026 LÄ 150 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit Abs. Kabelzug durch Aufbau von Interimskabeltrasse erforderlich.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.
- 12.02.2026 313 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit Mehrk. inf. zus. Entladearb. Schwellenlief. 10.KW 2025 erforderlich. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP100 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung)
- 10.02.2026 328 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit Mehrk. Ausfallschicht Schweißtrupp 27.03.2025 erforderlich. Mit VPI 00 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VPIOO gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). 352 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit Läng. Vorh. BEI Baustr. etc inf. Verschieb. IBN erforderlich. Mit VPIOO sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen-VPI 00 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VPIOO gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). 357 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit zus. ISS-Schließungen EEA Los 1.5 erforderlich. Mit VPI 00 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen-VPI 00 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VPIOO gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). 364 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit Bankettsicherung mit Palisaden erforderlich. Mit VPI 00 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen-VPI 00 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VPIOO gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). 369 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit geänd. Kabeltypen EWHA,NEA,ESTW erforderlich. Mit VPI 00 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen-VPI 00 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VPIOO gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). 043 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit Mehrmengen Erstellung Seite 1 erforderlich.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VPIOO sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VPIOO sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.
- 17.12.2025 LÄ 080 080 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit zus. Lstg. Az u. Rangierlstg. Bf. Delitzsch_Re JUV 2024-04-03, Anlage erforderlich. VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.
- 13.11.2025 063 - Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der Erstellung Seite 1 des Sicherungsplans gemäß Abstimmungsrunde vom 06.02.2024 erforderlich.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VPIOO sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen-VPI 00 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VPI 00 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.
- 06.11.2025 LÄ 342- Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit Fugen Asphalt Zuwegung ESTW erforderlich. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP100 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung).
- 04.11.2025 LÄ 310 - Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit zus. Lstg. OLA Bauzustand 2 bis 4 erforderlich. Mit VPI 00 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen-VPI 00 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VPIOO gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). LÄ 312 - Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit zus. Bodenaustausch Bf.Peissen u. Bf.Reußen erforderlich. Mit VPI 00 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VPIOO gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). LÄ 318 - Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit nachträgl. Anbringen Kabelkennstreifen LST-Kabel erforderlich. Mit VPI 00 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VPIOO gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). LÄ 319 - Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit Kabelrückbau LST S4730 Schienenfuß erforderlich. Mit VPI 00 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen-VPI 00 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VPIOO gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). LÄ 320 - Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit Mehrk. inf. zus. Umlagerung Restschienen erforderlich. Mit VPI 00 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen-VPI 00 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VPIOO gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). LÄ 321 - Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit Mehrk. inf. zus. Einbau Verfüllschotter m. ZWB Str. 6345 km 7,9 u. 00-9,1 u. 40 erforderlich. Mit VPIOO sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VPIOO gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). LÄ 322 - Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit Mehrk. inf. zus. Einbau Zungenwurzelbleche Bf.Peißen erforderlich. Mit VPIOO sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VPIOO gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung).
- 04.11.2025 LÄ 341 - Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit Mehrkosten inf. Instands. Weiche A2 erforderlich. Mit VPI 00 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen-VPI 00 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VPIOO gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). LÄ 343 - Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit Mehrk. inf. Einsatz GEDO beim Belast.stopfg.10 2025 erforderlich. Mit VPIOO sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VPIOO gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). LÄ 344 - Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit Mengenmehrungen TK bis Mai 2025 erforderlich. Mit VPI 00 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen-VPI 00 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VPIOO gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). LÄ 345 - Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit Mengenmehrungen EEA bis Mai 2025 erforderlich. Mit VPI 00 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen-VPI 00 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VPIOO gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). LÄ 346 - Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit Mengenmehrungen LST bis Mai 2025 erforderlich. Mit VPI 00 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen-VPI 00 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VPIOO gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). LÄ 347 - Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der Herstell. Randwege gemäß Rettungswegkonzept erforderlich. Mit VPIOO sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VPIOO gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). LÄ 349 - Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit Kabelmanagemente BE-Peißen erforderlich. Mit VPI 00 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen-VPI 00 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VPIOO gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung).
- 04.11.2025 LÄ 294 - Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit Mehraufwand auf Grund unklarer Kabellage erforderlich. Mit VPI 00 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VPIOO gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). LÄ 297 - Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit zus. KTB-Leistungen am Hp Klitschmar erforderlich. Mit VPI 00 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen-VPI 00 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VPIOO gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). LÄ 298 - Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit zus Lstg. Oberleitungsanlagen erforderlich. Mit VPI 00 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen-VPI 00 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VPIOO gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). LÄ 299 - Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit zus. ISS-Schließungen 50 Hz erforderlich. Mit VPI 00 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen-VPI 00 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VPIOO gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). LÄ 303 - Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit Mehrk. inf. zus. Vorhaltung Weichenbiegetrupp erforderlich. Mit VPIOO sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VPIOO gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). LÄ 308 - Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit geä. Lstg. TiefenentwäSserung Reußen erforderlich. Mit VPI 00 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen-VPI 00 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VPIOO gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). LÄ 309 - Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit zus. Lstg. OLA Bauzustand 1. Ergänzung erforderlich. Mit VPI 00 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen-VPI 00 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VPIOO gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung).
- 04.11.2025 LÄ 350 - Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit Geä. BE-Flächenaufbau f. bekannte u. zus. Flächen nach 1. Planänderung erforderlich. Mit VPIOO sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VPIOO gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). LÄ 353 - Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit zus. Entsorgung L Vl . 1 - 23. bis 26.Mengenbest. erforderlich. Mit VPI 00 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VPIOO gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). LÄ 354 - Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der Entsorgung L Vl . la - HWI 54, HW072, HWIOI und HW187 erforderlich. Mit VPIOO sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VPIOO gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung).
- 04.11.2025 LÄ 278 - Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit Mehrk inf. Zusätzl. Umlagerung Schwellen von Bf. Reußen nach Bf. Peißen erforderlich. Mit VPIOO sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VPIOO gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). LÄ 284 - Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit zus. Lstg. zum Abbruch Stellwerk Peißen erforderlich. Mit VPI 00 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen-VPI 00 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VPIOO gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). LÄ 288 - Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit Mehrk. inf. Mehrabtrag beim Neuschienenschleifen erforderlich. Mit VPIOO sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VPIOO gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). LÄ 289 - Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit Überarbeitung AP TH 3.6 BFMA, ZL V- Verbindungen erforderlich. Mit VPI 00 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VPIOO gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). LÄ 290 - Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit 1 . ÄM PP 1210 Bk Klitzschmar erforderlich. Mit VPI 00 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen-VPI 00 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VPIOO gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). LÄ 292 - Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit Entsorgung HVV098,HW105-107,HW123- 124 erforderlich. Mit VPIOO sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen-VPI 00 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VPIOO gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). LÄ 293 - Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit Entsorgung HVV094,HW103 erforderlich. Mit VPI 00 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen-VPI 00 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VPIOO gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung).
- 04.11.2025 LÄ 323 - Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit dem Umbau FB 220001 LDL erforderlich. Mit VPI 00 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen-VPI 00 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VPIOO gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). LÄ 324 - Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der Neuverlegung und Montage, F 5244 u. F 2547 erforderlich. Mit VPIOO sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VPIOO gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). LÄ 325 - Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit zus. Lstg. zur Beräumung Stellwerk Reußen erforderlich. Mit VPIOO sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VPIOO gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). LÄ 332 - Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit zus. Leistungen a. d. Fluchttreppen, alle Bstg erforderlich. Mit VPI 00 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen-VPI 00 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VPIOO gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). LÄ 333 - Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der Änderung d. Ausf. d. Geländer am BÜ km 1 1 , 7 in Reußen erforderlich. Mit VPIOO sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VPIOO gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). LÄ 334 - Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit Mehrk. inf. zusätzl. Einbau Abriegelstöße Abzw. Queis/Solarpark erforderlich. Mit VPI 00 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VPIOO gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). LÄ 337 - Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der Herst. Potenttialausgl. Bel-maste a. d. Bahnsteigen erforderlich. Mit VPIOO sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VPIOO gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung).
- 23.05.2025 275 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der Herstellung Asphalt im Gleisbereich im Handeinbau erforderlich. VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP100 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung).
- 22.05.2025 273 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit dem Einbau eines zusätzlichen Geländers Zuwegung Bahnsteig 1 Reußen erforderlich. VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP100 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung)
- 20.05.2025 VAE-Nr.: (Keine Nummer): 020 Zur Erlangung des Projektzieles sind zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der Erstellung zusätzliche PT 1 Planungen ESTW-A LPE/LRE notwendig. DB E&C ist bereits mit der Erstellung der Planung PTI für die Bahnhöfe Peißen und Reußen sowie der freien Strecke beauftragt. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich bzw. sinnvoll, da die zusätzlichen Leistungen auf den bereits zu erbringenden Leistungen aufbauen. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Zeitplan und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von DB E&C gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung).
- 15.05.2025 LÄA 272 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit dem Anbau einerTür anstatt Absperrketten an den Fluchttreppen am Bahnsteigende erforderlich. VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP100 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung).
- 14.05.2025 271 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit dem Anbau einerTür anstatt Absperrketten an den Fluchttreppen am Bahnsteigende erforderlich. VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP100 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung).
- 12.05.2025 270 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit Mehrkosten inf. zusätzlichem Gleistiefbau Bf. Reußen Gleis 2 km 11,7+62-11,8+02 erforderlich. VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP100 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung).
- 09.05.2025 269 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit Straßenbau Asphalt dreilagig Belastungsklasse 3,2 erforderlich. VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP100 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung).
- 06.05.2025 265 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der Verlängerung Wachschutz durch Verschiebung IBN erforderlich. VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP100 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung).
- 05.05.2025 263 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit zus. vorber. Maßnahmen für paralleles BV am HP Klitschmar erforderlich. VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP100 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung).
- 02.05.2025 262 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit Mehrkosten infolge zusätzlicher Stopfarbeiten Strecke 6345 km 13,0 bis 14,7 erforderlich. VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP100 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung).
- 30.04.2025 LÄA 261 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit zus. Lstg Erdungen FWA OSE Reußen + Peißen erforderlich. VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP100 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung).
- 29.04.2025 LÄA 251 251 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit zus. Bahnmarkleistungen für IBN 9.100 erforderlich. VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP100 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung).
- 07.01.2025 260 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit Rückbau Kabel im Bereich Aushub Strecke - Bereich Reußen erforderlich. VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP100 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). 259 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit Verschlussfach u. Weichenknacke ausräumen W2 11W14 erforderlich. VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP100 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). 255 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit zus. Lstg. OSE erforderlich. VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP100 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). 249 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der Ents. Boden gr. Z2 + Grünschnitt - LV 1.1 - HW005,HW052 + HW055 erforderlich. VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP100 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). 248 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit zus. Leistungen zur Vorbereitung des Stellens der Betonschalthäuser Bf Peißen erforderlich. VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP100 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). 247 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit Mehrkosten infolge Mittelkernauffüllung Bf.Reußen Gl.2-Gl.3 erforderlich. VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP100 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung).
- 07.01.2025 245 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit Mehrkosten inf. zusätzlichem Wechsel B70 Schwellen Weichenverbindung W1-W4 Bf.Peißen erforderlich. VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP100 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). 244 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der Entsorgung Boden LV 1.3 aus Titel 13 - hier HW 085 erforderlich. VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP100 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). 243 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der Entsorgung Boden >Z2 LV 1.1 aus Titel 11 - hier HW 058 erforderlich. VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP100 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). 242 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der diskontinuierlichen Gründung der Signalstandorte aufgrund Fragmentierung des Baufeldes erforderlich. VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP100 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). 240 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit zus. Leistungen Übertragungstechnik erforderlich. VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP100 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). 239 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der Kapazitätsprüfung vorhandener Kabelwege am BÜ km 6,1 erforderlich. VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP100 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung).
- 07.01.2025 219 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der Änderung der Dimensionierung des Betonkabelkanals am ESTW Zwebendorf erforderlich. VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP100 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). 218 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der Erweiterung der zus. KTB-Leistungen an der Strecke 6348 erforderlich. VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP100 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). 217 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit dem Freischnitt Kabeltrog für Kabelverlegung erforderlich. VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP100 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). 216 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit Trogdeckelarbeiten TK-Kabelverlegung erforderlich.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP100 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). 215 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der Entsorgung Beton LV 1.1a - hier HW 071 erforderlich. VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP100 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). 214 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit zus. Leistungen OLA erforderlich. VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP100 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung).
- 07.01.2025 226 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit Mehrkosten inf. zusätzl. Zwischenlagerung Weichen Bf.Peißen mit EDK erforderlich. VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP100 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). 223 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit Mehrk. inf. zusätzlicher Stopfleistungen Str. 6345 km 7,9+26-11,5+00 Gl. 2 erforderlich. VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP100 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). 234 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der Ausrüstung BSH Klitschmar erforderlich. VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP100 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). 211 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit geänderten Leistungen Bf Reußen NEA/SV ESTW erforderlich. VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP100 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). 222 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit Mehrkosten infolge Verwendung Neumaterial BÜ km 11,7 erforderlich. VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP100 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). 221 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der geänderten Verteilung ZAS VNB / ZHV DB Netz erforderlich. VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP100 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung).
- 07.01.2025 212 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit zusätzliche ZAS VNB/DB Energie erforderlich. VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP100 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). 207 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit Änderung Trassierung Gl1 in Reußen erforderlich. VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP100 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). 206 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit Änderung VSB in Peißen erforderlich. VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP100 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). 205 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit Mehrkosten infolge Mengenmehrung der Einfassungsrahmen erforderlich. VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP100 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). 203 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit dem Einbau von Kabelschranksockeln aus Kunststoff erforderlich. VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP100 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). 202 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der Entsorgung Boden LV 1.3 aus Titel 13 - hier HW 063 erforderlich. VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP100 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung).
- 07.01.2025 238 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit zus. Leistungen am Betonschalthaus EWHA W2 Bf Peißen erforderlich. VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP100 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). 236 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit dem erweiterten Wachschutz infolge erhöhter Diebstahlversuche zur Absicherung IBN Bz9.100 erforderlich. VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP100 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). 235 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit zusätzlichen mech. Schließungen ISS erforderlich. VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP100 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). 229 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit dem Einsatz NAN MHW Kompensierung der Witterungseinflüsse Mai 2024 erforderlich. VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP100 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). 229 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit dem Einsatz NAN MHW Kompensierung der Witterungseinflüsse Mai 2024 erforderlich. VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP100 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). 227 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit Mehrk. infolge zusätzlichem Gleisbau Bf.Reußen Gl.1 km 11,8+02 bis 11,5+26 erforderlich. VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP100 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung).
- 07.01.2025 199 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit zus. Lstg. AP OLA BZ.4 erforderlich. VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP100 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). 198 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit zus. Lstg. AP OLA Bauphase 2 erforderlich. VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP100 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). 184 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit Mehrkosten infolge zusätzlicher Herstellung Eingleisstelle BÜ km 6,5 erforderlich.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. 183 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der Entsorgung Boden < Z2 LV 1.3 aus Titel 11 - hier HW 031 erforderlich.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. 182 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der Entsorgung Boden < Z2 LV 1.1 aus Titel 11 - hier HW 041 und HW 043 erforderlich.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. 181 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit dem etägl. Ein- und Ausbau der Eingleisstelle km 6,5 in Bph. 3 erforderlich.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.
- 07.01.2025 180 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit dem Einbau von Leerrohren für Erdung von Oberleitungsmasten erforderlich.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. 179 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit Restleistungen Tiefbau für IBN Bz 9.030 erforderlich.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. 178 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit Mehrkosten infolge zusätzlichem Ausbau BÜ km 6,1+70 erforderlich.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. 175 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit Mehrk. inf. zusätzlicher Stopfleistungen Str. 6345 km 7,9+26-11,5+00 erforderlich.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. 174 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit geänd. Kabelweg zw. Bahnhof Reußen bis Baufeldgrenzel erforderlich.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. 171 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen aufgrund Kabeldiebstahl erforderlich.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.
- 07.01.2025 168 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der Gründung der Standorte PN18 und PN19 erforderlich.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. 166 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit Mehrkosten infolge nachträglichem Einbau Weiche 2, 3 und 11 erforderlich.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. 165 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit geänderten Leistungen EWHA 1+2 Reußen + EWHA 1+2 Peißen erforderlich.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. 164 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit dem Einbau von Schachtleitern in Kabelschächten erforderlich.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. 158 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit Mehrk. inf. Verschiebung Schweißlstg. wegen zu hoher Schienentemp. erforderlich.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. 157 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der Entsorgung von belastetem Boden km 12,15-12,30, Gl. 2/3 in Reußen erforderlich.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.
- 06.01.2025 194 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der Entsorgung Boden LV 1.3 aus Titel 13 - hier HW 062 erforderlich. VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP100 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). 193 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der Entsorgung von Boden LV 1.1 aus Titel 12 + 13 + 27 - hier HW 060/069/070 erforderlich. VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP100 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). 192 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit zus. Kampfmittelsondierung mittels Tiefenbohrung Bf Peißen erforderlich. VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP100 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). 191 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit zusätzlichen Planprüfungen LST Bz 9.000-9.030 erforderlich. VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP100 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). 190 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit Bf. Reußen - Technologieanpassung infolge Trassierungsänderung Gleis 1 erforderlich. VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP100 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). 189 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit dem Bf. Reußen - erweiterter Umbaubereich Gleis 1, km12.0+76 bis 12.9+30 erforderlich. VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP100 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung).
- 06.01.2025 132 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit Mehrk. inf. Herstellung zusätzlicher Gleislücken Gleis 1 km 12,070 erforderlich.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. 131 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit Mehrk. inf. zusätzlicher Entladearbeiten LST-Teile für Weichen erforderlich.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. 130 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der Herstellung zus. Querung in offener Bauweise ESTW Zwebendorf erforderlich.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. 129 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit Mehrkosten infolge zusätzlicher Schließung Gleislücken km 7,7+34 und 6,8+04 erforderlich.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. 128 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit Mehrkosten infolge zusätzlichem Einbau TW-Leitung BÜ 6,5 erforderlich.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. 127 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit zus. Kampfmittelsondierung Bf Peißen erforderlich.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.
- 06.01.2025 155 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der Anpassung BÜ km 11,7 erforderlich.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. 152 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der Entsorgung Boden LV 1.1 aus Titel 1 HW 018 erforderlich.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. 149 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit zus. Leistung zur Herstellung Kabeltrasse zw Peißen und Reußen erforderlich.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. 147 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der Herst. von Stahlrohr-Querungen am BÜ km 9,1 erforderlich.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. 146 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der Herst. von Querungen und Kabelkanal bei Strecke 6345 km 5,5 erforderlich.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. 145 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit zusätzlichen Planprüfungen LST Bz 9.020-9.040 BÜ erforderlich.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.
- 06.01.2025 125 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der Leistungsminderung infolge unbekannter paralleler Bauvorhaben im Bereich Bf. Peißen erforderlich.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. 124 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit Materialumlagerungen als logistische Maßnahme erforderlich.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. 123 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit dem belastetem Bodenaushub km 12,2 Bf Reußen erforderlich.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. 122 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit dem geänderterm Schichtenaufbau Gl. 3 Bf Reußen erforderlich.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. 120 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit Dichtheitsprüfungen von Entwässerungsschächten erforderlich.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. 118 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit dem zus. Einbau von Querungen sowie Kabeltrögen infolge Freigabe PT I erforderlich.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.
- 06.01.2025 187 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit zus. Gleisüberfahrten für Materialtransporte Bf Peißen erforderlich. VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP100 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). 038 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit zus. KTB Strecke 6348 km 4,9-5,9 erforderlich.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. 116 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit Kabellieferung LST Bz 9.100 erforderlich.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. 115 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der geänderten Trafogröße NEA ESTW Reußen erforderlich.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. 034 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der facht. Prüfung der Erdungspläne erforderlich.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. 117 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der Lieferung und dem Einbau eines Stahlrohrs DN500 unter Weiche 3 erforderlich.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.
- 06.01.2025 144 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit Mehrk. inf. Verladung Holzschwellen zur Entsorgung erforderlich.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. 143 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit Mehrk. inf. Wechsel von Langschwellen W3 und W11 erforderlich.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. 141 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der Änderung Einbaumaterial Dammanschüttung Bf Peißen erforderlich.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. 140 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit Mehraufwand durch zus. Verlegetiefen der TE erforderlich.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. 139 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit Mehraufwand Herstellung TE infolge wassergesättigter Boden Bf Peißen erforderlich.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. 133 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit Mehrk. inf. Herstellung Gleislücken Gleis 1 km 12,2+00 bis 12,2+25 erforderlich.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.
- 25.10.2024 NT_086 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit einer zusätzlichen Bereitstellungsfläche gemäß Anordnung erforderlich.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. NT_084 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der Änderung Bautechnologie in Rohrvortrieb von Querungen erforderlich.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. NT_083 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der Entsorgung Boden LV 1.1 aus Titel 1 - hier HW 003 und HW 004 erforderlich.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. NT_039 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der Ausführung der Gründung des ESTW-Moduls als Stahlbetonbodenplatte erforderlich.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. NT_112 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit dem Trommeltransport LST-Kabel aus BV ETCS Lpz-Riesa (S4300) erforderlich.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. NT_111 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der Zuführung von Arbeitszügen von Halle S erforderlich.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.
- 25.10.2024 NT_66 066 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der Bewachung von Kabeln erforderlich.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. NT_64 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit BSH Klitschmar erforderlich.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. NT_61 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit derKabellieferung Bz F 2245 und F 2530 erforderlich.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. NT_060 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit dem Rückbau unbekannte Hindernisse Versickerungsbecken Reußen erforderlich.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. NT_058 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der Überarbeitung der Trassierungsunterlagen Gleis 1 Reußen erforderlich.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. NT_056 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit Mengenmehrung der BE-Flächen aus den Ausschreibungsunterlagen erforderlich. Die im LV ausgewiesenen Mengen sind nicht ausreichend.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.
- 25.10.2024 NT_108 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit Mehrkosten infolge Verladung Schienenschrott in Container des AG erforderlich.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. NT_105 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit Mengenmehrung TK LV 1.1 Pos. 76.02.0320, 0330, 0350 erforderlich.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. NT_104 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit dem Rückbau Bestandstiefenentwässerung km 11,850 bis km 12,050 erforderlich.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. NT_103 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der Ausbesserung von Baustraßen erforderlich.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. NT_102 102 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit LWL-Kabelanschluss Delitzsch erforderlich.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. NT_101 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der Entsorgung Holzschwellen, Keramikisolatoren, Gummiplatten erforderlich.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.
- 25.10.2024 NT_100 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit Mehrkosten infolge Schienen auf Rollen setzen bei ZWL K900 erforderlich.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. NT_099 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der Überarbeitung LSW infolge zusätzlicher Zuwegung und Ausführungsplanung Oberleitung erforderlich.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. NT_098 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der Überarbeitung LSW infolge zusätzlicher Zuwegung und Ausführungsplanung Oberleitung erforderlich.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. NT_097 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der Zuwegung, Beleuchtung und BÜ km 6,70 erforderlich.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.
- 25.10.2024 NT_096 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der Beleuchtung Zuwegung Bahnsteig 1 Reußen erforderlich.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. NT_095 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der Umplanung Entwässerung des bahnlinken Bahngrabens km 6,8 bis km 7,1 erforderlich.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. NT_094 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der Überarbeitung Entwurfsplanung Kabeltiefbau und Entwässerung freie Strecke erforderlich.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. NT_092 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der Entsorgung Boden LV 1.1 aus Titel- hier HW 003 u. HW 004 erforderlich.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. NT_089 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit zusätzlichen Suchgräben erforderlich.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. NT_087 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit einer zusätzlichen Planprüfung LST Bz 9.020 + Bz 9.030 erforderlich.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.
- 25.10.2024 NT_074 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der Verrohrung des bahnlinken Bahngrabens von km 6,8 bis km 7,16 erforderlich.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. NT_073 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der Beweissicherung und Einmessen zusätzlicher BE-Flächen erforderlich.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. NT_072 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der Herstellung Biotope für Eidechsen Reußen erforderlich.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. NT_ 070 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit Mehrkosten infolge zusätzlichen Stopfleistungen Strecke 6348 km 3,5+00-6,1+00 erforderlich.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. NT_069 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit Mehrkosten infolge zusätzlichem Schwellenwechsel Strecke 6345 von BÜ km 6,1-km 4,7 erforderlich.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. NT_068 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit Mehrkosten infolge zusätzlichem Rückbau Strecke 6345a erforderlich.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.
- 25.10.2024 NT_047 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit Zuschlag CO2 Steuer-Aufschlag auf LKW-Maut erforderlich.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. NT_046 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit in-situ Beprobung Gleiskörper Str. 6345 von km 6,1 bis 7,8 und km 11,7 bis 12,8 erforderlich.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. NT_041 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit zusätzlichen fachtechnischen Prüfungen LST PT I Bz 9.020 erforderlich.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. NT_081 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der Analyse und Entsorgung Asphalt HW017 erforderlich.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. NT_076 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der Grabenverrohrung für Baustraße km 6,8 bahnlinks erforderlich.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. NT_075 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit dem Vorhalten Schrankenschutzgitter erforderlich.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.VP100 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP100 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.
- 12.02.2024 LÄ 023 Reußen, Einbau Langschwellen Weiche 3 und 11
- 12.02.2024 LÄ 035 gewerkeübergreifende Erstellung der 1. Seite des Sicherungsplanesacht. Prüfung der Erdungspläne
- 12.02.2024 LÄ 017 zusätzliche LST- Planprüfungen
- 12.02.2024 ANZ 008 zusätzliche Leistungen Ausführungs- und Bestandsplanung Freie Strecke
- 12.02.2024 LÄ 019 AP TK Bffm - Kabelumverlegung Bestand + Rückbau
- 12.02.2024 LÄ034 facht. Prüfung der Erdungspläne
- 12.02.2024 LÄ 024 Reußen, RB Durchlass km 12,48 0
- 12.02.2024 LÄ 015 zusätzliche Leistungen OLA Bauzustand 0 und 1
- 12.02.2024 LÄ 014 Geänderter BE-Flächenaufbau für bekannte und zusätzliche Flächen nach 1. Planänderung
- 12.02.2024 LÄ 028 Mehrkosten infolge längerer Zuführungsstrecke Schienenzug am 11.12.2023
- 12.02.2024 LÄ 011 Gestellung Feuerwerker
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Vertragsmodifikation TED EU
Änderung am bestehenden Vertrag nach Zuschlag.
Automatisch erkannt über Auftraggeber, Datum und Titel-Ähnlichkeit. Bei Fehlzuordnung: melden.
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