Rhein-Ruhr-Express (RRX) – PA 1.3 Leverkusen Rheindorf - Langenfeld Berghausen
DB Netz AG (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
Beschreibung
Erweiterung der Verkehrsanlage, Bau von Lärmschutzwänden, Kabeltiefbau
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für Bauleistungen im Rahmen des Rhein-Ruhr-Express (RRX) zur Erweiterung der Verkehrsanlage, inklusive Lärmschutzwänden und Kabeltiefbau zwischen Leverkusen Rheindorf und Langenfeld Berghausen.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Preiseinschätzung
Basierend auf 131 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Verfahrensverlauf
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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18 Veröffentlichungen
- 09.01.2026 183, 174, 152, 165, 169, 168, 172, 175, 220, 241, 254, 183 Diese Leistung ist erforderlich, da ohne das Versetzen des Kabelschranks am km 19,445 zwischen die beiden neuen S-Bahngleise, die Baufeldfreimachung nicht gewährleistet werden kann. Gemäß vertraglicher Vereinbarung ist der AN (THG) umfänglich unter anderem mit dem Kabeltiefbau im PA 1.3 beauftragt. Die Vergabe dieser zusätzlichen Leistung an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen und terminlichen Gründen nicht sinnvoll. 174 Diese Leistung ist erforderlich, da ohne die zusätzliche Anpassung der Tiefenentwässerung im Bereich von km 19,650 - km 19,800 zwischen den Gleisen 55 und 2670b und zwischen 2670a und 2650a ein Anschluss der zurück gebauten Bestands-TE nicht gewährleistet werden kann. Gemäß vertraglicher Vereinbarung ist der AN (THG) umfänglich mit der Herstellung der Verkehrsanlagen und der Entwässerung im PA 1.3 beauftragt. Die Vergabe dieser zusätzlichen Leistung an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen und terminlichen Gründen nicht sinnvoll. 152 Diese Leistungen sind erforderlich, da ohne das Abladen und Auslegen der Kabelschutzrohre, Herstellung der Querungen unter den Baustraßenzufahrten und Anlegung von zwei Köpf löchern die sichere Verlegung der Kabel sowie der ordnungsgemäße Schutz nicht gewährleistet werden können. Gemäß vertraglicher Vereinbarung ist der AN (THG) umfänglich mit dem Kabeltiefbau im PA 1.3 beauftragt. Die Vergabe dieser zusätzlichen Leistung an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen und terminlichen Gründen nicht sinnvoll. 165 Diese Leistung ist erforderlich, da ohne den zusätzlichen Rückbau der Bestandskabelquerungen im Baufeld die Durchführung weiterer Arbeiten (Erdarbeiten, Gründung arbeiten, etc.) behindert werden könnte. Gemäß vertraglicher Vereinbarung ist der AN (THG) umfänglich mit dem Kabeltiefbau und dem Rückbau im PA 1.3 beauftragt. Die Vergabe dieser zusätzlichen Leistung an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen und terminlichen Gründen nicht sinnvoll. 169 Diese Leistung ist erforderlich, da ohne die Stellung eines Planungskoordinators die zahlreichen Anpassungen und Erweiterungen der Planungsunterlagen im Projektverlauf, die einen erhöhten Koordinationsaufwand erfordern, nicht gewährleistet werden können. Gemäß vertraglicher Vereinbarung ist der AN (THG) umfänglich mit der technischen Bearbeitung im PA 1.3 beauftragt. Die Vergabe dieser zusätzlichen Leistung an einen weiteren Auftragnehmer ist nicht sinnvoll, da die technische Komplexität, die engen Abstimmungen sowie die bereits bestehenden technischen Voraussetzungen eine nahtlose Weiterführung der Arbeiten nur durch den aktuellen AN gewährleisten können, um eine konsistente und reibungslose Projektumsetzung sicherzustellen. 168 Infolge der kurzfristig abgesagten Stopfarbeiten sind Ausfallkosten bei dem Nachunternehmer entstanden. Grund ist, dass die Lieferung des Stopfschotters durch den AG nicht wie geplant erfolgen konnte. Die Weiche 615, die für die Logistik vorgesehen war, war ausgebaut und das Gleis 4 befand sich somit in einer Insellage (BHA 70). Die Ausführung der Stopfarbeiten findet lediglich zu einem späteren Zeitpunkt statt. 172 Diese Leistung ist erforderlich, weil die Bereitstellung und Entsorgung der Bahnwagen nicht wie ursprünglich geplant erfolgte, was zu Verzögerungen, zusätzlichem Koordinationsaufwand und damit verbundene Mehrkosten führte. Gemäß vertraglicher Vereinbarung ist der AN (THG) umfänglich mit dem Oberbau der Gleise im PA 1.3 beauftragt. Die Vergabe dieser zusätzlichen Leistung an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen und terminlichen Gründen nicht sinnvoll. 175 Aufgrund des logistisch notwendig gewordenen Weiterbetriebs des Gleises 6 (anstelle der ursprünglich geplanten Stilllegung) sind im Planabschnitt PA 1.3 zusätzlich Anpassungen an den Kabelquerungen bei km 19,922 und km 20,511 erforderlich, die nicht Vertragsbestandteil sind. Gemäß den vertraglichen Vereinbarungen ist der AN im PA 1.3 umfänglich mit den Kabeltiefbauleistungen (Rest-KTB-Leistungen) beauftragt. Die Anpassungen an den Kabelquerungen können dabei kaum von den zu erbringenden Vertragsleistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser zusätzlichen Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen und terminlichen Gründen nicht sinnvoll. 220 Infolge unvorhergesehener Bestandsleitung und Leitungsumverlegung durch Dritte, kommt es zu Mehrkosten und einer Verschiebung des Fertigstellungstermins. Die unvorhersehbare Behinderung führt dazu, dass die planmäßige Umsetzung der LSW IX nicht möglich ist. ( BHA 77) Die Ausführung der Leistungen findet lediglich zu einem späteren Zeitpunkt statt, der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert. 241 Aufgrund des verspäteten Rückbaus von Bestandsoberleitungen und der dadurch erforderlichen Provisorien zur Einhaltung der IBN, können die Oberbau- und KTB-Leistungen des AN (Aus- u. Einbau von Kabeltrassen, Herstellung der Radwege, Erdbau- bzw. Gleisschotter-Arbeiten) ebenfalls erst später und mit zusätzlichem Aufwand (Materialeinlagerung, zusätzliche Baustelleneinrichtung) erbracht werden. Gemäß den vertraglichen Vereinbarungen ist der AN umfänglich mit der Ausführung der Oberbau- und KTB-Leistungen dieses Loses beauftragt. Die für die verspätete Ausführung von Oberbau- und KTB-Leistungen zusätzlich notwendige Materialeinlagerung und kann dabei kaum von den zu erbringenden Vertragsleistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser zusätzlichen Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen, terminlichen bzw. fachtechnischen Gründen nicht sinnvoll. 254 Auf Anordnung des AG hat der AN zusätzlich Kabeltrommeln (leer/mit Restkabel) zu der BE-Fläche am Bf. Reisholz zu verbin-gen, um vertraglich vereinbarte Leistungen erbringen zu können. Gemäß vertraglicher Vereinbarung ist der AN (THG) umfänglich mit dem Kabeltiefbau sowie der Umsetzung des Restkabeltiefbaus im PA 1.3 beauftragt. D
- 09.01.2026 264, 266, 269, 272, 274, 277, 264 Im Rahmen der Engstellendokumentation bei der Erstellung der Soll-Geometrie (Lichtraumauswertung) sind die hauptsächlich im PDF übergebenen Trassendaten zusätzlich händisch in die Trassenpläne einzutragen bzw. Datenlücken zu füllen, Unstimmigkeiten zu klären, und Abstimmungen durchzuführen. Gemäß der vertraglichen Vereinbarungen ist der AN mit der Lichtraumdokumentation beauftragt. Die zusätzlichen Leitungen bei der Erstellung der Soll-Geometrie können dabei nicht von den zu erbringenden Vertragsleistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser zusätzlichen Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen und terminlichen Gründen nicht sinnvoll. 266 Diese Leistung ist erforderlich, da ohne den Austausch der defekten Schwellen durch neue Schwellen die Sicherheit und Stabilität des Gleises für den Eisenbahnverkehr nicht gewährleistet werden kann. Gemäß vertraglicher Vereinbarung ist der AN (THG) umfänglich mit dem Oberbau der Gleise und Weichen im PA 1.3 beauftragt. Die Vergabe dieser zusätzlichen Leistung an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen und terminlichen Gründen nicht sinnvoll. 269 Im Rahmen der Herstellung der Baufreiheit ist ein abgängiges Schwellenkreuz auf dem Gleis 6 auszubauen und zu entsorgen. Zudem ist nach erbrachter Bauleistung ein neues Schwellenkreuz zu liefern und einzubauen. Gemäß vertraglicher Vereinbarung ist der AN (THG) umfänglich mit dem Oberbau an Gleisen und Weichen, Rückbau von Hindernissen im Baufeld, sowie dem Rest-Kabeltiefbau im PA 1.3 beauftragt. Die Vergabe dieser zusätzlichen Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen und terminlichen Gründen (Schaffung der Baufreiheit) nicht sinnvoll. 272 Im Rahmen der Gründung der DB InfraGO AG, die als neuer Auftraggeber für den AN die Rechtsnachfolge der DB Netz AG und der DB Station & Service angetreten hat, sind auch die bereits bestehenden Ausführungspläne in den Planköpfen und den Schriftfeldern entsprechend zu überarbeiten. Gemäß den vertraglichen Vereinbarungen zum VE1350 ist der AN gemäß Hauptvertrags-LV umfänglich mit der Ausführungsplanung beauftragt. Die zusätzlich notwendigen Leistungen können dabei kaum von den bisher zu erbringenden Vertragsleistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser zusätzlichen Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen und terminlichen Gründen nicht sinnvoll bzw. kaum möglich. 274 Diese Leistung ist erforderlich, da ohne die Entfernung der Schilderpfosten der Gasleitung die Baufeldfreimachung nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden kann. Gemäß vertraglicher Vereinbarung ist der AN (THG) umfänglich mit dem Abräumen des Baugeländes sowie der Baufeldfreimachung (LSW) beauftragt. Die Vergabe dieser zusätzlichen Leistung an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen und terminlichen Gründen nicht sinnvoll. 277 Die geänderte Ausführung der Umfeldgestaltung ESTW ist erforderlich, da die ursprüngliche Ausführungsplanung nach den Vorgaben des AG geändert und überarbeitet wurde. Gemäß vertraglicher Vereinbarung ist der AN (THG) umfänglich mit der technischen Bearbeitung und der Ausführung der Um-feldgestaltung des ESTW im PA 1.3 beauftragt. Die Vergabe dieser zusätzlichen Leistung an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen und terminlichen Gründen nicht sinnvoll.
- 17.09.2025 Zum Abschluss des Gleises 50 im Bahnhof Langenfeld wurde ein neuer Prellbock mit Gleisverstärkung benötigt. Die Firma THG ist mit dem Gleisneubau im Bauabschnitt Langenfeld hauptvertraglich gebunden. Die oben beschriebene zusätzliche Leistung kann parallel zum Gleisbau erfolgen. Der dort gebundenen Auftragnehmer ist bereits auf der Baustelle und benötigt keine weitere Anfahrt und es entstehen keine weitere zusätzliche Kosten. Ein Wechsel des ausführenden Unternehmens kann die Inbetriebnahme der Weichenverbindung 04W8 gefährden, da ohne Gleisabschluss durch einen Prellbock keine Abnahme erfolgen kann. Ein weiterer AN müsste eine Einweisung in die Örtlichkeit bekommen, sowie in die der Kabellage, der Schaltschränke und der Bahnanlage.
- 01.09.2025 253 - Im Rahmen der Oberbauarbeiten des AN ist am Gleis 6 bei km 19,8 zusätzlich eine provisorische Eingleisstellen zu errichten, da durch das Befahren von Achszähler nach dem Eingleisen in die bestehende Eingleisstelle in Gleis 5 vermehrt Probleme bei der Gleisfreimeldung auftreten. Um die Eingleisstelle in Gleis 6 nutzen zu können, ist zudem eine Überfahrt der Kabeltrasse am Gleis 6 herzustellen. Der AN ist gemäß den vertraglichen Vereinbarungen umfänglich mit dem Oberbau an Gleisen und Weichen sowie dem Rest- Kabeltiefbau beauftragt. Das zusätzliche Errichten einer provisorischen Eingleisstelle in Gleis 6, sowie der Überfahrt der Kabeltrasse am Gleis 6 kann dabei kaum von den bisher vereinbarten Vertragsleistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser zusätzlichen Leistung an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen, terminlichen und fachlichen Gründen nicht sinnvoll.
- 10.09.2024 MKA177- IIm Zuge der von der Fa. Siemens verbauten Gleissperre im Bereich des Anschlusses Monheim sind zusätzlich 4 Stück Rippenplatten auf die vorhandenen Holzschwellen anzubringen. Gemäß den vertraglichen Vereinbarungen ist der AN im Planabschnitt PA 1.3 mit den Oberbauarbeiten beauftragt. Die zusätzlich notwendigen Leistungen an den Holzschwellen können dabei kurzfristig vom AN zu den Vertragsleistungen mit erbracht werden. Die Vergabe dieser zusätzlichen Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen und terminlichen Gründen nicht sinnvoll. MKA179- Aufgrund von Tragfähigkeitsproblemen ist eine erneute Überarbeitung der Ausführungsplanung zum Oberbau im Planabschnitt 1.3 notwendig. Der Aufbau der Frostschutzschicht / Planumschutzschicht ist dabei neu zu konstruieren. Gemäß den vertraglichen Vereinbarungen ist der AN im Planabschnitt PA 1.3 mit der Ausführungsplanung des Oberbaus beauftragt. Die zusätzlich notwendigen Planungsleistungen können dabei kaum von den zu erbringenden Vertragsleistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser zusätzlichen Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus fachlichen, logistischen und terminlichen Gründen nicht sinnvoll. MKA181- Da im Bereich der Maste N69, N70, N71, sowie N73, N74, und N75 die S-Bahngleise zurückgebaut werden, sind diese Masten über die Fernbahngleise zu erden. Für diese Erdungen sind zusätzlich entsprechende Kabelschutzrohre zu verlegen. Gemäß den vertraglichen Vereinbarungen ist der AN im Planabschnitt PA 1.3 mit den Oberbauarbeiten beauftragt. Die zusätzlich notwendigen Leerrohre für Erdungen können dabei kurzfristig vom AN zu seinen Vertragsleistungen mit erbracht werden. Die Vergabe dieser zusätzlichen Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen und terminlichen Gründen nicht sinnvoll. MKA190- m Rahmen der Dokumentation der neuen Entwässerungsanlage im Planabschnitt PA 1.3 sind für die zusätzlich hinzugekommenen Anteile der Entwässerung teilweise auch zusätzliche Kamerabefahrungen zu erbringen. Gemäß den vertraglichen Vereinbarungen ist der AN umfänglich mit der Herstellung der Entwässerungsanlage beauftragt. Die zusätzlich notwendigen Kamerabefahrungen können dabei kaum von den zu erbringenden Vertragsleistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser zusätzlichen Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus fachlichen, logistischen und terminlichen Gründen nicht sinnvoll. MKA193- m Rahmen der Gründung des OLA-Mastes N67 im Baufeld des AN, ist die Umfahrung der dortigen Baustraße um den N67-Mastbereich zusätzlich notwendig, um die Mastgründung ordnungsgemäß ausführen zu können. Gemäß den vertraglichen Vereinbarungen ist der AN umfänglich mit der Herstellung der Baustraßen im Baufeld des PA 1.3 beauftragt. Die zusätzlich notwendige OLA-Mast-Umfahrung kann kurzfristig vom AN mit ausgeführt werden. Die Vergabe dieser zusätzlichen Leistung an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen und terminlichen Gründen nicht sinnvoll. MKA194- Zur Fertigstellung der Leistungen im Gleisbereich für die Inbetriebnahme sind zur Befestigung von Schildern und Tafeln zusätzlich Spannbetonpfosten zu liefern und einzubauen, die bisher nicht Vertragsbestandteil sind. Gemäß den vertraglichen Vereinbarungen ist der AN umfänglich mit den im PA 1.3 notwendigen Oberbauarbeiten beauftragt. Die zusätzlich notwendigen Leistungen (Lieferung und Einbau von Spannbetonpfosten) können dabei kaum von den zu erbringenden Vertragsleistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser zusätzlichen Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen und terminlichen Gründen nicht sinnvoll. MKA204- m Zuge der Herstellung der elektrischen Energieanlagen (EEA) im Baufeld des PA 1.3 ist im Bereich bei km 21,2 der Strecke 2670 eine zusätzliche Querung erforderlich. Nach deren Herstellung sind zudem die entsprechenden Stopfarbeiten in diesem Bereich durchzuführen. Gemäß den vertraglichen Vereinbarungen ist der AN umfänglich mit der Ausführung der Rest-KTB-Leistungen sowie der Oberbauarbeiten im PA 1.3 beauftragt. Die zusätzlich erforderliche Querung sowie die notwendigen Stopfarbeiten können dabei vom AN im Rahmen seiner Vertragsleistungen mit erbracht werden. Die Vergabe dieser zusätzlichen Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen und terminlichen Gründen nicht sinnvoll bzw. kaum möglich. MKA205- Zur Fertigstellung des neuen Entwässerungssystems im Planabschnitt PA 1.3 sind drei zusätzliche Entwässerungsquerungen bei km 19,8 (Gleis 5), km 21,2 (Gleis 1) und km 21,3 (Gleis 1+2) zum Bahnseitengraben notwendig, da die dort ursprünglich geplante Tiefenentwässerung nicht hergestellt werden kann. Gemäß den vertraglichen Vereinbarungen ist der AN umfänglich mit der Herstellung der Entwässerungsanlage beauftragt. Die zusätzlich erforderlichen EW-Querungen können dabei vom AN im Rahmen seiner Vertragsleistungen mit erbracht werden. Die Vergabe dieser zusätzlichen Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen und terminlichen Gründen nicht sinnvoll bzw. kaum möglich. MKA217- Im Rahmen der Inbetriebnahme von Lärmschutzwänden wurde bei den LSW VII, LSW VIII, und LSW IX festgelegt, dass an der Gleisseite der Wandelemente an den Hinweiszeichen für die Fluchtrichtung zusätzlich Entfernungszeichen zum nächsten Ausgang anzubringen, sowie Verschmutzungen und Beschädigungen durch Vandalismus zu beseitigen sind. Gemäß den vertraglichen Vereinbarungen ist der AN umfänglich mit der Herstellung der Lärmschutzwände beauftragt. Die zusätzlich notwendigen Leitungen können dabei kaum von den zu erbringenden Vertragsleistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser zusätzlichen Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen und terminlichen Gründen nicht sinnvoll.
- 10.09.2024 MKA262- Aufgrund der Unzugänglichkeit am Betonschalthaus (BSH) der elektrischen Weichenheizanlage (EWHA) der Weiche W1 im Rahmen der Arbeiten zur dortigen Entwässerungsanlage, ist noch vor deren Anfertigung der Oberflächenbereich am BSH EWHA W1 zu pflastern bzw. mit Randsteinen, L-Steinen, und Betonpodestplatten zu sichern. Gemäß der vertraglichen Vereinbarungen ist der AN derzeit mit dem Rückbau der Baustraße und der Herstellung der Entwässerungsanlage auch im Bereich BSH EWHA W1 beauftragt. Das Fertigstellen des Oberflächenbereichs am BSH EWHA W1 kann dabei von den weiteren Tätigkeiten das AN kaum getrennt werden. Die Vergabe dieser zusätzlichen Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen und terminlichen Gründen nicht sinnvoll. MKA263- Im Rahmen der Fertigstellung der Entwässerungsanlagen im Bahnseitengraben links der Bahn sind die X-Box-Systeme der D-Rainclean-Anlage im Bereich der Entwässerungs-Querungen vollständig bis zur Oberkante mit Sorptionsmittel (Zeolithe) zu befüllen, um keine Hindernis bzw. Fallen für Kleintiere darzustellen. Zudem wird die Reinigungsleistung des Filtersystems erhöht. Der AN ist gemäß Hauptvertrags-LV umfänglich mit der Herstellung der Entwässerungsanlagen im Gleisbereich beauftragt. Die vollständige Verfüllung der X-Box-Systeme bis zur Oberkante als Schutzmaßnahme für Kleintiere kann dabei nicht von den bisher vereinbarten Vertragsleistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser zusätzlichen Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen und terminlichen Gründen nicht sinnvoll. MKA265- Auf der BE-Fläche bei km 18,4 (rdB) befinden sich Baumischabfälle (Schaltschränke sowie Bauabfälle von Dritten), die in die vom AG bereitgestellten Container zu laden und zu entsorgen sind. Die Abfallzusammensetzung ist zudem zu dokumentieren. Gemäß der vertraglichen Vereinbarungen ist der AN derzeit der Nutzer der BE-Fläche bei km 18,4 (rdB). Das Laden, Entsorgen und Dokumentieren der (relativ geringfügigen Baumischabfälle) kann dabei von den sonstigen Tätigkeiten bzw. Materialbewegungen auf der BE-Fläche kaum getrennt werden. Die Vergabe dieser zusätzlichen Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen und terminlichen Gründen nicht sinnvoll.
- 10.09.2024 MKA221- Im Zuge der Herstellung der Strecken-Entwässrung in den Bahnseitengraben im Bereich des OLA-Masts N91, ist zur Schaffung des vertraglich vorgeschriebenen Rettungswegs (Breite min. 0,80m) eine feldseitige Umfahrung des Mastes erforderlich. Gemäß den vertraglichen Vereinbarungen ist der AN umfänglich mit der Herstellung der Entwässerung sowie des Rettungsweges beauftragt. Die zusätzlich notwendigen Leitungen, zur Weiterführung des Rettungswegs um den Mast N91 herum, können dabei kaum von den zu erbringenden Vertragsleistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser zusätzlichen Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen und terminlichen Gründen nicht sinnvoll. MKA222- Im Rahmen der zu erbringenden Oberbauleistungen ist vom AN zusätzlich der Bereitstellungstransport der Weichenendteile von Leverkusen zum Zwischenlager in Langenfeld zu übernehmen. Der AN ist gemäß den vertraglichen Vereinbarungen umfänglich mit dem Oberbau der Weichen beauftragt. Die zusätzlich notwendigen Leitungen zur Bereitstellung der Weichenbauteile können dabei kaum von den bisher zu erbringenden Vertragsleistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser zusätzlichen Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen und terminlichen Gründen nicht sinnvoll. MKA223- Im Rahmen der Erweiterung des RRX zur Viergleisigkeit (zusätzliches Gleis zur Strecke 2670) im Planungsabschnitt PA 1.3 sind die Leistungen der Lichtraumvermessung nun doch dem AN zur Ausführung aufgetragen worden. Der AN ist gemäß den vertraglichen Vereinbarungen mit den Oberbauarbeiten an Gleisen und Weichen, der Entwässerung, sowie weitgehend den LSW-Herstellungen beauftragt. Die notwendigen Leitungen der Lichtraumvermessung sind dabei (wie ursprünglich geplant) eng an die weiteren Vertragsleistungen des AN bzw. dessen NU gebunden. Die Vergabe dieser zusätzlichen Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus fachlichen, logistischen und terminlichen Gründen nicht sinnvoll. MKA224- Nach Fertigstellung der Gleisanlage der Erweiterung des RRX zur Viergleisigkeit (zusätzliches Gleis zur Strecke 2670) im Planungsabschnitt PA 1.3 ist eine geodätische Vermessung des Fahrbahnbereichs zur Abnahme (gemäß RIL 883) durchzuführen. Diese Leistung wurde bisher vertraglich nicht vergeben. Der AN ist gemäß den vertraglichen Vereinbarungen mit den Oberbauarbeiten an Gleisen und Weichen, der Entwässerung, sowie weitgehend den LSW-Herstellungen beauftragt. Die notwendigen geodätischen Abnahmevermessungen können dabei gut und in enger Abstimmung mit dem AG vom AN bzw. dessen NU mit erbracht werden. Die Vergabe dieser zusätzlichen Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus fachlichen, logistischen und terminlichen Gründen nicht sinnvoll. MKA225- Im Rahmen des vertraglich auszuführenden Kabeltiefbaus im Los VE1350 (Rest-KTB-Leistungen) sind links der Bahn diverse zusätzliche KTB-Leistungen (Bypässe, Mehrlängenbausätze, Verlegen / Umverlegen, Vermessung) für die Herstellung des Endzustandes der Kabeltrasse notwendig. Gemäß den vertraglichen Vereinbarungen ist der AN umfänglich mit der Ausführung aller Rest-KTB-Leistungen beauftragt. Die zusätzlich notwendigen Leitungen (Bypässe, Mehrlängenbausätze, Verlegen / Umverlegen, Vermessung) können dabei kaum von den zu erbringenden Vertragsleistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser zusätzlichen Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen und terminlichen Gründen nicht sinnvoll. MKA247- Bei den Kabeltiefbauarbeiten im Bauabschnitt 1.2 (PA 1.2) sind Unterstützungsleistungen bei der Kabelverlegung erforderlich. Benötigt wird ein Zweiwegebagger (ZWB) mit Maschinist und zwei Facharbeiter, die die Kabelverlegung an der Strecke durchführen. Der AN ist gemäß Hauptvertrags-LV auch mit diversen Kabeltiefbauarbeiten beauftragt. Da der AN teilweise Kapazitäten zur Übernahme von Unterstützungsleistungen freimachen konnte, hat er die Kabelverlegung an der Strecke mit einem Zweiwegebagger (ZWB) mit Maschinist und mit zwei Facharbeitern durchzuführen. Aufgrund zeitlicher Vorgaben konnten diese zusätzlichen Leistungen nicht von der bisher vereinbarten Vertragsleistung getrennt werden. Die Vergabe dieser zusätzlichen Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen und terminlichen Gründen nicht sinnvoll. MKA256- Zur Herstellung der ordnungsgemäßen Gleislage an der Eingleisstelle bei km 20,0 sind zusätzliche Stopf- und Richtarbeiten mit Handgeräten zu erbringen, um den Richtungs- sowie Höhenfehler in diesem Bereich zu beseitigen. Der AN ist gemäß Hauptvertrags-LV auch mit diversen Gleisbau- bzw. Oberbauarbeiten beauftragt. Da der AN teilweise Kapazitäten zur Übernahme von Unterstützungsleistungen freimachen konnte, hat er die Beseitigung des Richtungs- sowie Höhenfehler in der Gleislage durch Stopf- und Richtarbeiten mit Handgeräten durchzuführen. Aufgrund zeitlicher Vorgaben konnten diese zusätzlichen Leistungen nicht von der bisher vereinbarten Vertragsleistung getrennt werden. Die Vergabe dieser zusätzlichen Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen und terminlichen Gründen nicht sinnvoll. MKA261- Im Rahmen der Herstellung der Lärmschutzwände sind zusätzliche Kleintierdurchlässe in den LSW-Sockeln herzustellen. Die Durchlässe sind je nach Lage mit Anrampungen aus Sand / Kies / Oberboden und Naturfasermatten auszuführen. Zudem ist eine Ansaat mit Regio-Saatgut vorzunehmen. Der AN ist umfänglich mit der Herstellung der Lärmschutzwände im PA 1.3 beauftragt. Die zusätzliche Herstellung der Kleintierdurchlässe in den LSW-Sockeln und deren Anrampungen kann dabei nicht von den bisherigen LSW-Vertragsleistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser zusätzlichen Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen und terminlichen Gründen nicht sinnvoll.
- 03.09.2024 257 - Der AG ordnet dem AN an, die bei einer Begehung durch DB-Mitarbeiter am Vortag (11.10.223) festgestellte Mängel zu beseitigen. Punkt 5 der Mängelliste betrifft den Rückbau und die fachgerechte Entsorgung sämtlicher Provisorien, die nach der endgültigen Umverlegung der 15 kV Trasse nicht mehr benötigt werden. Dieses Provisorium selbst war bereits eine zusätzliche Leistung, insofern ursprünglich also kein Vertragsbestandteil. Der AN (THG) ist umfänglich mit der Planung und Herstellung der Baustraßen sowie den Entwässerungsanlagen im PA 1.3 beauftragt. Aufgrund bauzeitlicher Belange kann diese zusätzliche Leistung nicht von den ursprünglich geplanten Hauptvertragsleistungen getrennt werden. 259 - Im Rahmen der Belastungsstopfgänge im Oktober und November 2023 sind zusätzlich entsprechende Eingleisstellen / Aufgleispunkte in die Strecken 2650 und 2670 herzustellen. Diese sind bei km 18,4 (Str. 2650, rdB), bei km 19,9 (Str. 2670, ldB), sowie bei 21,2 (Str. 2650 und 2670, ldB) erforderlich. Der AN ist umfänglich mit den Oberbauarbeiten bzw. den LSW-Arbeiten inklusive der dafür erforderlichen Eingleisstellen / Aufgleispunkte im PA 1.3 beauftragt. Die zusätzlich herzustellenden Eingleisstellen für die Belastungsstopfgänge in den Bereichen bei km 18,4 (Str. 2650, rdB), bei km 19,9 (Str. 2670, ldB), sowie bei 21,2 (Str. 2650 und 2670, ldB) können dabei kaum von den bisherigen Vertragsleistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser zusätzlichen Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen und terminlichen Gründen nicht sinnvoll.
- 03.09.2024 248 - Im Zuge des Rückbaus der alten LST-Anlagen und Kabelverlegungen sind nach dem Rückbau der nicht mehr erforderlichen Kabelschränke zusätzlich die dort auftretenden Einführungen von Kabelschächten dauerhaft zu verschließen. Der AN ist gemäß den vertraglichen Vereinbarungen mit dem Rückbau der alten LST-Anlagen beauftragt. Das Verschließen der Einführungen von Kabelschächten kann dabei im Zuge der Rückbauarbeiten kaum von den bisher vereinbarten Vertragsleistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser zusätzlichen Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen, terminlichen und fachlichen Gründen nicht sinnvoll. 245 - Zur Fertigstellung der Verkehrsanlagen im Planabschnitt PA 1.3 sind diverse kleinere KTB-Leistungen im Randwegbereich zu erbringen, die nicht Vertragsbestanteil des ANBau sind. Es handelt sich hierbei um die Integrierung von LST-Komponenten Dritter sowie zusätzliche Leerrohre für Erdungen, die in der freigegebenen AP noch nicht berücksichtigt werden konnten. Gemäß den vertraglichen Vereinbarungen ist der AN umfänglich mit den Kabeltiefbauleistungen (Rest-KTB-Leistungen) beauftragt. Die diversen kleineren zusätzlich notwendigen KTB-Leistungen können dabei kaum von den zu erbringenden Vertragsleistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser zusätzlichen Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen und terminlichen Gründen nicht sinnvoll. 244 - Im Rahmen der Abstimmungsvorbereitung der IBN sind notwendige Kabeltiefbauarbeiten im Unterspannwerk Langenfeld auszuführen. Dabei ist die Durchgängigkeit der Querung der Leerrohrtrasse zwischen dem Bestandsschacht im Pflasterbereich und dem Unterspannwerk wieder herzustellen. Der AN ist gemäß Hauptvertrags-LV auch mit diversen Kabeltiefbauarbeiten beauftragt. Da der AN teilweise Kapazitäten zur Übernahme von Unterstützungsleistungen freimachen konnte, hat er die Durchgängigkeit der Querung der Leerrohrtrasse zwischen dem Bestandsschacht im Pflasterbereich und dem Unterspannwerk auszuführen. Aufgrund zeitlicher Vorgaben konnten diese zusätzlichen Leistungen nicht von der bisher vereinbarten Vertragsleistung getrennt werden. Die Vergabe dieser zusätzlichen Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen und terminlichen Gründen nicht sinnvoll.
- 03.09.2024 243 - Im Rahmen des Neubaus des Gleises 4 (Strecke 2670b) kam es an der linken Schiene dieser Strecke an der Eingleisstelle zu Beschädigungen, die nicht durch den AN verursacht wurden. Da der AN einen weiteren Schaden in der Eingleisstelle feststellt, schlägt er einen Austausch der beschädigten Schiene über 25 m vor, so dass die nördliche Schweißung der EGS mit ausgebaut würde. Die DB-PL ordnete dem AN den Schienenaustausch, vorbehaltlich der Freigabe durch die BÜW und einer entsprechenden Dokumentation des AN, für eine Länge von 25 m statt 20 m an. Der Inhalt und Charakter der vertraglich vereinbarten Leistungen ändert sich durch den Schienenaustausch nicht, dieser dient der Vertragserfüllung der Planung u. Herstellung der Baustraßen im PA 1.3 242 - Im Rahmen der Beschilderungen an bzw. im Bereich von Lärmschutzwänden sind zusätzlich Pfosten mit P06 Schildern (Zutritt für Unbefugte verboten) erforderlich. Diese sind im Gleiszwischenbereich an den LWS-Enden und Service-Türen der Strecken 2650 und 2670 aufzustellen, um auf die besonderen Gefahren in LSW-Bereichen und das Verbot des Betretens dieser Bereiche aufmerksam zu machen. Der AN ist gemäß den vertraglichen Vereinbarungen bereits mit den Oberbauarbeiten und mit den LSW-Herstellungen beauftragt. Die zusätzlich notwendigen Beschilderungen im Gleiszwischenbereich an den LWS-Enden sowie den LSW-Service-Türen an den Strecken 2650 und 2670 können dabei kaum von den bisher vereinbarten Vertragsleistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser zusätzlichen Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen, terminlichen und fachlichen Gründen nicht sinnvoll. 240 - Zur Sicherstellung der Verdämmarbeiten sind an Leitungen der Stadt Langenfeld im Gleiskörperbereich (Querung) im Bereich der EÜ(FU) Katzbergstraße zusätzliche Unterstützungsleistungen (Freilegen der Rohrleitungen im Gleisbereich, Aufschweißen jeweils eines Entlüftungsrohrs) erforderlich geworden. Der AN ist gemäß Hauptvertrags-LV auch mit diversen Erdbau- bzw. Oberbauarbeiten beauftragt. Da der AN teilweise Kapazitäten zur Übernahme von Unterstützungsleistungen freimachen konnte, hat er die Freilegen der Rohrleitungen im Gleisbereich sowie das Aufschweißen jeweils eines Entlüftungsrohrs auszuführen. Aufgrund zeitlicher Vorgaben konnten diese zusätzlichen Leistungen nicht von der bisher vereinbarten Vertragsleistung getrennt werden. Die Vergabe dieser zusätzlichen Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen und terminlichen Gründen nicht sinnvoll.
- 03.09.2024 227 - Der AG ordnet dem AN an, die notwendigen Arbeiten für eine zweite prov. Trasse der 15 kV-Speiseleitung auszuführen. Hierfür musste im August 2023 die im Bereich der Firma Adrion provisorisch in einem Kabelgraben verlegte 15-kV-Leitung (vergl. MKA 142) aufgrund der Herstellung der Entwässerungsanlage (Bahnseitengraben) erneut provisorisch umverlegt werden. Dazu wurde ein Kunststoffkabelkanal durch den AN verlegt. Das Einsanden erfolgte ebenfalls durch den AN. Der AN (THG) ist umfänglich mit der Planung und Herstellung der Baustraßen sowie den Entwäserungsanlagen im PA 1.3 beauftragt. Aufgrund beengter Platzverhältnisse und bauzeitlicher Belange kann diese zusätzliche Leistung nicht von den ursprünglich geplanten Hauptvertragsleistungen getrennt werden. 216 - Zur Schaffung der Baufreiheit für weitere Gewerke (LST, OSE und EEA) ist die zusätzliche Herstellung eines provisorischen Kunststoffkabelkanals (mit zwischenzeitlicher Kabelverlegung) im Bereich der neuen Weichenverbindungen (zwischen den Strecken 2650 und 2670) nördlich vom Bahnhof Langenfeld erforderlich. Gemäß den vertraglichen Vereinbarungen ist der AN umfänglich mit den Kabeltiefbauarbeiten im Los VE1350 beauftragt. Die zusätzlich notwendigen Leitungen können dabei kaum von den zu sonst erbringenden Vertragsleistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser zusätzlichen Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen und terminlichen Gründen nicht sinnvoll. 182 - Bei der Herstellung der Entwässerungsanlage im Planabschnitt PA 1.3 ist für das Erreichen der erforderliche Abwasser-Reinigungsleistung die Sickermulde des Bahnseitengrabens im Bereich von km 16,810 bis km 20,950 mit einer zusätzlichen Schicht Zeolithe (Körnung 8-16 mm, Schüttgewicht 750-900 kg/m3, Austauschkapazität mind. 0,7 mol/kg) anzufüllen. Gemäß den vertraglichen Vereinbarungen ist der AN umfänglich mit der Herstellung der Entwässerungsanlage beauftragt. Die zusätzlich notwendigen Leistungen können dabei kaum von den zu erbringenden Vertragsleistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser zusätzlichen Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen und terminlichen Gründen nicht sinnvoll.
- 03.09.2024 228 - Im Baufeld befanden sich teilweise Feste Absperrungen (FA) und Erden, die vom AN zur Herstellung der Baufreiheit für den Ausbau der betreffenden Gleisabschnitte vorher zu entfernen waren. Der AN ist gemäß Hauptvertrags-LV umfänglich mit den Gleisbau- bzw. Weichenbauarbeiten im Los VE1350 beauftragt. Da zum vom AG angegebenen Bauausführungs-Zeitpunkt die Baufreiheit nicht gegeben war, hatte der AN durch Beseitigung der Feste Absperrungen und Erden seine Baufreiheit selbst herzustellen. Aufgrund zeitlicher Vorgaben konnte die Herstellung der Baufreiheit nicht von der bisher vereinbarten Vertragsleistung getrennt werden. Die Vergabe dieser zusätzlichen Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen, terminlichen Gründen nicht sinnvoll. 223 - Für die dem AN angeordnete zusätzliche Überarbeitung der Ausführungsplanung des Umfelds am ESTW-Langenfeld ist als Planungsgrundlage eine vermessungstechnische Erfassung des Bestands im Umfeld des geplanten ESTW-Standorts erforderlich. Der AN ist bereits mit der Überarbeitung der Ausführungsplanung des Umfelds am ESTW-Langenfeld beauftragt. Die zusätzlich notwendigen Vermessungsleistungen zur AP-Überarbeitung können dabei kaum von der zu erbringenden AP-Überarbeitung getrennt werden. Die Vergabe dieser zusätzlichen Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus fachtechnischen, logistischen und terminlichen Gründen nicht sinnvoll. 238 - Zur Sicherstellung der Inbetriebnahme der Signalanlage, ist der bei der Überprüfung festgestellte Kabelschaden zu beseitigen. Die Funktion des Stammkabels S045300 (50x1x1,4) zwischen den Kabelschränken KS045300 und KS045400 ist wieder herzustellen bzw. entsprechend zu ersetzen. Der AN erbringt im Zeitraum der festgestellten Beschädigung seine vertraglichen Bauleistungen im Baufeld, und ist mit dem erforderlichen Kabeltiefbau betraut, um der Fa. Siemens bei der Beseitigung des Kabelschadens behilflich zu sein. Die Vergabe dieser zusätzlichen Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus terminlichen, logistischen bzw. fachtechnischen Gründen nicht sinnvoll.
- 02.09.2024 192 - Aufgrund von LST-Komponenten (aus dem Rückbau Dritter) die noch auf den BE-Flächen des AN lagern, sind diese Komponenten zusätzlich zur Lagerungsfläche der Firma Siemens bei km 11,2 umzulagern, um die entsprechende Baufreiheit für Kabeltiefbauarbeiten des AN herzustellen. Gemäß den vertraglichen Vereinbarungen ist der AN mit den Kabeltiefbauarbeiten beauftragt, und hat das entsprechende Großgerät zur Umlagerung der LST-Komponenten direkt vor Ort. Die zusätzlichen Transportleistungen zur Umlagerung kann unmittelbar vom AN mit ausgeführt werden. Die Vergabe dieser Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen und terminlichen Gründen nicht sinnvoll. 200 - Aufgrund der geändert umzusetzenden 15 kV Trasse im Bereich des Abzweigs Monheim, waren zwei neue Querungen (bei km 19,7 bis km 20,0) herzustellen. In Bereichen von neuen Querungen sind zusätzlich stets Stopfarbeiten durchzuführen, um den dadurch zu erwartenden Setzungen entgegenzuwirken. Gemäß den vertraglichen Vereinbarungen ist der AN ebenfalls mit den Oberbauarbeiten im Baufeld des PA 1.3 beauftragt. Die zusätzlich notwendigen Stopfarbeiten können dabei im Zuge anderer Richt- und Stopfarbeiten mit erbracht werden. Die Vergabe dieser zusätzlichen Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen und terminlichen Gründen nicht sinnvoll bzw. kaum möglich. 213 - Zur Schaffung eines regelkonformen Rettungsweges (gemäß RIL 804) am Trogbauwerk der Eisenbahnüberführung EÜ-BAB-542, ist im Bereich der Brückenkappe der Brückenkabeltrog als Sonderbauteil mit standardisierten Absenkbausätzen herzustellen. Gemäß den vertraglichen Vereinbarungen ist der AN im PA 1.3 umfänglich mit den Kabeltiefbauleistungen (Rest-KTB-Leistungen) beauftragt. Die zusätzlich notwendigen Leitungen können dabei kaum von den zu sonst erbringenden Vertragsleistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser zusätzlichen Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen und terminlichen Gründen nicht sinnvoll.
- 02.09.2024 167 - Verlegung einer provisorischen Kabeltrasse für ein 15 kV Kabel im Bereich Parkhaus, Bahnhof Langenfeld , die Herstellung von 2 Querungen im Bereich OLA Mast N73 und BSH EWHA W2 zur provisorischen Kabeltrasse und das Einsanden der durch Dritte verlegte 15 kV-Kabel. Die Firma THG ist mit dem Gleisneubau im Bauabschnitt Langenfeld hauptvertraglich gebunden. Die oben beschriebene zusätzliche Leistung kann parallel zum Gleisbau erfolgen. Der dort gebundenen Auftragnehmer ist bereits auf der Baustelle und benötigt keine weitere Anfahrt und es entstehen keine weitere zusätzliche Kosten. Ein Wechsel des ausführenden Unternehmens kann die Gründung der Schalschutzwand, sowie den Ausbau der Bahn- und Gleisanlage verzögern. Ein weiterer AN müsste eine Einweisung in die Örtlichkeit bekommen, sowie in die der Kabellage, der Schaltschränke und der Bahnanlage. 189 - Im Zuge des Rückbaus des Gleises 55 (Vertragsleistung) ist die dafür erforderliche Triebstromrückführung in diesem Fall vom AN zusätzlich herzustellen. Bei Arbeiten an der Fahrleitung muss diese vorher ausgeschaltet und geerdet werden. Gemäß den vertraglichen Vereinbarungen ist der AN im Planabschnitt PA 1.3 mit dem Rückbau des Gleis- und Weichen-Oberbaus beauftragt. Die zusätzlich notwendigen Leistungen zur Triebstromrückführung können dabei kurzfristig vom AN zu den Vertragsleistungen mit erbracht werden. Die Vergabe dieser zusätzlichen Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen und terminlichen Gründen nicht sinnvoll. 191 - Im Rahmen der Begrünung (Bahnseitengraben der Entwässerungsanlage) bzw. Wiederherstellung von Flächen (Baustraßen u.dgl.) sind vom AN gemäß landschaftspflegerischem Begleitplan (LBP) teilewese Saatgutmischungen zu verwenden, die nicht im Hauptvertrags-LV enthalten sind. Gemäß den vertraglichen Vereinbarungen ist der AN mit der Begrünung bzw. Wiederherstellung der durch seine Leistungen in Mitleidenschaft gezogenen Flächen beauftragt. Die zusätzlichen bzw. geändert notwendigen Leistungen können dabei kaum von den zu erbringenden Vertragsleistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen und terminlichen Gründen nicht sinnvoll
- 14.06.2024 226 - In Abstimmung mit der LST-Bauüberwachung (sowie den weiteren Gewerken der VA-Herstellung) sind zusätzlich Arbeiten beim Einbau einer Gleissperre am Gleisanschluss nach Monheim zu erbringen. Es sind mehrere Schwellen zu verschlagen und der Einbau der verlängerten Rippenplatten auszuführen. Der AN ist gemäß Hauptvertrags-LV auch mit diversen Oberbau- bzw. Gleisbauarbeiten beauftragt. Da der AN teilweise Kapazitäten zur Übernahme von Unterstützungsleistungen freimachen konnte, hat er den Schwellenverschlag und den Einbau der Rippenplatten auszuführen. Aufgrund zeitlicher Vorgaben konnten diese zusätzlichen Leistungen nicht von der bisher vereinbarten Vertragsleistung getrennt werden. Die Vergabe dieser zusätzlichen Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen und terminlichen Gründen nicht sinnvoll. aktuell
- 10.11.2023 Die Bestandsschutzschicht im Bereich von km 19.84 bis km 20,55 (Strecke 2670) weist eine für den ausgeschriebenen Aufbau unzureichende Tragfähigkeit der Schluffschicht auf. Dem AN wurde angeordnet, in Abstimmung mit der örtlichen und geotechnischen Bauüberwachung ein GRK 4 Vlies sowie eine 20 cm Frostschicht und eine 20 cm dicke KG1-Schicht einzubringen, um die erforderliche Festigkeit (Tragfähigkeit des Untergrundes) zu erreichen. Der AN (THG) ist umfänglich mit der Planung und Herstellung des Bahnkörpers im PA 1.3 beauftragt. Der AN ist ohnehin mit einer Baugrundverbesserung beauftragt, wobei es hier lediglich zu geänderten Parametern und einem zusätzlich einzubauenden GRK 4 Vlies kommt. Dieses kann nicht von den ursprünglich geplanten Hauptvertragsleistungen getrennt werden.
- 10.11.2023 Bauausführung zum vollständigen Umbau der durch die Entwurfsplanung des RRX in den Streckengleisen 2670 a+b hervorgerufenen Baulücken. Die oben beschriebene Leistung ist notwendig geworden, den vollständigen Aus-/Neubau der Gleisanlage im Bauabschnitt Langenfeld herzustellen. In den folgend genannten Baulücken ist der vollständige Gleisrückbau, die Herstellung einer Entwässerungsanlage, der Einbau einer Planumsschutzschicht sowie der Neubau von Schotter, Schiene und Schwelle zu realisieren. Im Zuge des Haupvertrags werden in den Sperrpausen des Projektes bereits umfangreiche Oberbauarbeiten im Bahnhofsbereich durchgeführt. Bei der Erneurung der Anschlussgleise, den Baulücken in Gl 30/ 40 handelt es sich um den Gleisbereich im Bf Langenfeld, der zwischen den bereits zum Umbau vorgesehenen und beim AN beauftragten Gleisen liegt. Diese zusätzliche Leistung muss innerhalb der für den Umbau der Leistungen aus dem Hauptvertrag vorgesehenen Sperrpausen stattfinden.
- 10.11.2023 Entgegen der Entwurfsplanung und den Ausschreibungsunterlagen werden in der Schallchutzwand Nr. IX a&c andere Alu- Elemente mit Zulassung für den dort vorliegenden Belastungsfall benötigt. Die ausgeschriebenen Elemente haben keine Zulassung für die Komibantion aus Gleisachsabstand, Wandhöhe, Emmissionswerte, Steifigkeit und Streckengeschwindigkeit. Dies fhrt zu Mehrkosten in der Beschaffung der Elemente. Die Alu-Elemente sind Fertigbauteile und werden zugekauft, ein Wechsel ist weder wirtschaftlich noch logistisch sinnvoll.
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