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Betreuung der Medientechnik in den Berliner Liegenschaften des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend · Berlin · Berlin · Oberste Bundesbehörde
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Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist eine Oberste Bundesbehörde der Bundesrepublik Deutschland. Der Hauptsitz bzw. erster Dienstsitz befindet sich in Berlin. Im BMFSFJ erfordern die Öffentlichkeits- und Pressearbeit sowie auch die politische Facharbeit (z. B. Durchführung von Fachveranstaltungen und -konferenzen) in hohem Maße medientechnische Unterstützung. Im Hinblick auf die Entwicklung im Social Media Bereich wird die medientechnische Unterstützung für das BMFSFJ noch weiter an Bedeutung gewinnen. Die Dienstgebäude des BMFSFJ sind daher mit entsprechender Medien- und Präsentationstechnik (u. a. Licht, Audio, Video, Infosystem) ausgestattet. In Zeiten, in denen Nachhaltigkeit eine immer größere Rolle spielt, ist ebenfalls eine reibungslose Nutzung der bestehenden Videokonferenzsyteme unverzichtbar. Zu erbringen sind daher - die umfassende, selbstständige und eigenverantwortliche medientechnische Betreuung von Veranstaltungen in den unten genannten Liegenschaften durch drei Techniker/Technikerinnen für Ton, Video und Licht (und weiteren Präsentationstechniken z. B. in Form von Power-Point) sowie von Presseterminen/-konferenzen, - die umfassende, selbstständige und eigenverantwortliche Betreuung der Video-Konferenz-Technik in den Veranstaltungsräumen, - Konzeptionell-beratende Unterstützung bei zukünftigen Aus- und Umbauvorhaben der Konferenzbereiche, Die notwendige vorherige und kontinuierliche Abstimmung mit der Auftraggeberin bleibt davon unberührt. Die Bestandsliste ist nicht abschließend und kann durch zukünftige Anschaffungen noch entsprechend erweitert werden
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Gesucht wird ein Dienstleister für die medientechnische Betreuung von Veranstaltungen und Pressekonferenzen in den Liegenschaften des BMFSFJ in Berlin.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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📅 Laufzeit endet am 31.05.2028
Diese Ausschreibung ist abgeschlossen. Laut der Zuschlags-Bekanntmachung zu diesem Verfahren läuft der vergebene Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
-
Reservierte Auftragsausführung
Die Ausführung ist bestimmten Einrichtungen vorbehalten (§ 118 GWB).
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 S. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden. Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
- Frist 11.12.2024 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 301 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Gahrens + Battermann GmbH1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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