AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.landbw.de/NetServer/PublicationControllerServlet?function=Detail&TWOID=54321-Tender-195611d6b9d-3dcd2891703f7f92) · Abgerufen am 02.09.2026 14:14 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/be26d32a-cd54-4652-acb3-7ac35d76c918/

Heidenheim, Polizeidienststellen, Sanierung und Neubelegung Polizeirevier und Kriminalkommissariat Heizdecken

Notice-ID: be26d32a-cd54-4652-acb3-7ac35d76c918 · Procedure-ID: 3a475d26-4220-4889-8e4f-b801932fe2bc

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Stammdaten

Auftraggeber
Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Schwäbisch Gmünd, Schwäbisch Gmünd
Veröffentlicht
21.03.2025
Frist (Submission)
23.04.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45331000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
177.846 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Vermögen und Bau Baden-Württemberg saniert das Polizeidienstgebäude Karlstr. 20 in Heidenheim. Im Zuge der Sanierung sind heizungs- und kältetechnische Anlagen nach DIN 18380 auszuführen. Grobe Massen: 450 m² Gipskarton 880 m² Q2 Spachtelung 430 m² Modulheizdecken Zur Ausführung der Leistungen darf nur Personal eingesetzt werden, welches zuvor zuverlässigkeitsüberprüft wurde und keine negativen Anhaltspunkte vorliegen.

Vertragslaufzeit

Beginn
02.06.2025
Ende
07.11.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).