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Gebäudeplanung Sanierung und Ersatzneubau des Stadtforstamtes zum Klimaneutralen Wirtschaftshof
Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock · Rostock · Mecklenburg-Vorpommern · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
Stadt + Haus Architekten und Ingenieure GmbH & Co. KG
Auftragnehmer
Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Auftragsgegenstand ist die Gebäudeplanung für die Sanierung und den Ersatzneubau des Stadtforstamtes zum klimaneutralen Wirtschaftshof.
- Das Projekt legt Wert auf erneuerbare Energien, energieeffizientes Bauen und die Minimierung von grauer Energie sowie Flächenversiegelung.
- Es werden klimaneutrale, nachwachsende und wiederverwertbare Baumaterialien bevorzugt.
- Die Ausschreibung ist als Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb klassifiziert.
- Der Erfüllungsort ist Rostock.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock plant den Umbau des Wirtschaftshofes am Standort des Forstamtes. Es handelt sich um einen alten Dreiseitenhof aus dem 19. Jahrhundert, der zum Teil durch die Forstverwaltung genutzt und zum Teil durch Forstbedienstet bewohnt wird. An den Dreiseitenhof grenzt direkt der Wirtschaftshof an, auf dem sich neben der Forsttechnik auch eine Holzwerkstatt und die Kühlzelle zur Wildvermarktung befindet. Das Areal liegt eingebettet in den ca. 6.000 ha großen Stadtwald. Bei vorliegendem Bauvorhaben sollen alle Möglichkeiten zur Nutzung erneuerbarer Energien ergriffen werden. Neben der Strom- und Wärmeproduktion für die bilanzielle Klimaneutralität der Energieversorgung ist auch klimaschonendes energieeffizientes Bauen Grundlage des kommunalen Klimaschutzes. Im Projekt wird die Sanierung als Alternative zum Neubau favorisiert, um die sogenannte „graue Energie“ zu reduzieren und zusätzliche Flächenversiegelungen zu minimieren. Zur weiteren Ressourcenschonung werden weitgehend klimaneutrale, nachwachsende und wiederverwertbare Baumaterialien eingesetzt.
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📅 Laufzeit endet am 31.12.2028
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
2 von 2 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (100 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität 30 Pkt.
Ausführungen zum gegenständlichen Bauvorhaben unter Berücksichtigung der übergebenen Informationen
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Preis 30 Pkt.
Darstellung der Baunebenkosten/Honorarangebot
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Qualität 20 Pkt.
Darstellung eines vergleichbaren Referenzprojektes
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Qualität 20 Pkt.
Vorstellung des Projektteams
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
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Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer Stadt + Haus Architekten und Ingenieure GmbH & Co. KGZuschlagswert 243.199 €1 Veröffentlichung
- 04.09.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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