AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.06.2026 23:31 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/be3b6a2e-167c-4b56-b321-b476c61ddee4/

Bereitstellung Repzug, Kehrmaschine u. Material Reg. Ost 3 SM´s, 2025

Notice-ID: be3b6a2e-167c-4b56-b321-b476c61ddee4 · Procedure-ID: 8be92a28-2fe9-4f33-908d-ea2383ae3376

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Stammdaten

Auftraggeber
Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg Dienststätte Frankfurt (Oder), Frankfurt (Oder)
Bezugsberechtigte
Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg Dienststätte Frankfurt (Oder)
Veröffentlicht
11.12.2024
Frist (Submission)
14.01.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
44113000 — Baumaterialien
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Bereitstellung Reparaturzug, Kehrmaschine und Lieferung Material, Betrieb Ost 2025

Lose

3 Lose (max. 3 pro Bieter) — alle Lose Pflicht.

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 3 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Bereitstellung Repzug, Kehrmaschine & Lieferung Material, SM Angermünde

Erfüllungsort
Angermünde

Los 2 — Bereitstellung Repzug, Kehrmaschine & Lieferung Material, SM Prenzlau

Erfüllungsort
Prenzlau

Los 3 — Bereitstellung Repzug, Kehrmaschine & Lieferung Material, SM Templin

Erfüllungsort
Templin

Vertragslaufzeit

Beginn
01.04.2025
Ende
31.10.2025

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
49 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft u. Energie, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).