Gebäudereinigung
KI Ausschreibung für Gebäudereinigungsdienstleistungen (Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung) für kommunale Gebäude in Weisendorf.
Stadt Pforzheim - Zentrale Vergabestelle · Pforzheim · Baden-Württemberg · Kommunaler Auftraggeber
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Kostenlos beobachten →Behälterservices für Rest- und Bioabfall und Altpapier inklusive der Vorhaltung eines Behälterlagers
Branche: Entsorgung & Recycling
Das Wichtigste auf einen Blick
Die Stadt Pforzheim sucht einen Dienstleister für Behälterservices für Rest-, Bioabfall und Altpapier.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Diese Ausschreibung ist abgeschlossen. Laut der Zuschlags-Bekanntmachung zu diesem Verfahren läuft der vergebene Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Richtlinie 2014/24/EU, VGV, GWB
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Der Zuschlag wird, über die gesamte Vertragslaufzeit betrachtet, auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis erteilt. Für die preisliche Angebotswertung werden berücksichtigt: • die gemäß dem Anhang Angebotsblätter (Seite 1: "Entgeltabfrage, Mengen und Gewichtungen zur Angebotswertung") ermittelbaren Entgelte pro Jahr auf der Grundlage - der angebotenen Entgelte pro Mengeneinheit (Spalte 3), - der dargestellten (Auswertungs-)mengen (Spalte 4), - der dargestellten Gewichtungen (Spalte 6), • die gemäß dem Anhang Angebotsblätter (Seite 2: "Angebotene Preisgleitklausel") angebotene Gewichtung der Preisgleitklausel und die unten genannte Indexentwicklung zum Zwecke der Auswertung der angebotenen Entgelte über die gesamte Vertragslaufzeit. Der Bewertungszeitraum entspricht dem angegebenen Leistungszeitraum (01.01.2027 bis 31.12.2030). Für die Angebotsauswertung wird für die der Preisgleitung unterzogenen Indizes eine Entwicklung wie folgt unterstellt: • Personal + 2,5 % p.a. • Dieselkraftstoff - 5,0 % p.a. • Technische Kosten (Lastkraftwagen) + 2,0 % p.a. • Maut + 10,0 % p.a. Zum Zwecke des Vergleichs der über die gesamte Vertragslaufzeit ermittelten (angebotenen) Entgelte wird ein sogenannter Entscheidungsbarwert, bezogen auf den 01.01.2027 ermittelt. Zur Abzinsung wird ein Diskontierungszinssatz von 2,0 % p.a. angesetzt. (Diese Methode beruht auf dem Ansatz, dass bei einer Ausgabe in nominell gleicher Höhe ein späterer Anfall der Kosten für den Auftraggeber günstiger ist als ein früherer Anfall).
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Nachweis oder Eigenerklärung über Eintrag in die Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes. Darf bei Einreichung nicht älter als 9 Monate sein.
aktuelle Auskunft aus dem Handelsregister.
Nachweis
Freistellungsbescheinigung des Finanzamts (Bescheinigung in Steuersachen). Darf bei Einreichung nicht älter als 9 Monate sein.
Angabe über den Umsatz pro Jahr.Wertung:
aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftisjahren.
Gem. Eigenerklärung zur Eignung -Komm DE (L) EigE- (wenn die erforderliche Präqualifizierung nicht vorliegt)
Aktuelles Führungszeugnis des Einzelunternehmers/Geschäftsführers. Darf bei Einreichung nicht älter als 9 Monate sein.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit, Sicherheit & Versorgung verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind: § 160 Abs. 3, Antrag (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionzulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
KI Ausschreibung für Gebäudereinigungsdienstleistungen (Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung) für kommunale Gebäude in Weisendorf.
KI Gesucht wird ein Dienstleister für Kanalreinigung, -inspektion (TV-Untersuchung) und Dichtheitsprüfung für die Verbandsgemeinde Weißenthurm und das GVZ-Koblenz.
KI Die Ausschreibung betrifft die Entsorgung von Klärschlamm aus dezentralen Anlagen (DZA) im Raum Bad Doberan.
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