Der Bewerber hat die Angaben zu den Mindestanforderungen sowie die Angaben, welche ggf. für die Erstellung einer Rangfolge erforderlich sind, in den Abschnitten Nr. 03 und Nr. 04 anzugeben. Die Beschreibung der Rangfolgebildung kann der Anlage 01, Kap. 4.2 entnommen werden.
Zum Nachweis der beruflichen Eignung werden Referenzen gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV mit vergleichbaren Leistungen gewertet, deren LPH 8 innerhalb der acht Jahre ab Fristende zur Einreichung der Teilnahmeanträge mit (Teil-)Schlussrechnung oder Abnahme gem. VOB/B abgeschlossen wurde.
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Die Auftraggeberin behält sich vor, die getätigten Angaben im Rahmen der Auswertung stichprobenhaft bei dem angegebenen Auftraggeber/innen auf Plausibilität zu überprüfen. Nicht wahrheitsgetreue Angaben führen zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Referenz 02 - Mindestanforderungen "Fachliche Referenz" (freiwillig):
- Eine vergleichbare Leistung für den Umbau / die Sanierung eines Objektes im Bereich "Fachplanung Tragwerksplanung" gem. Anlage 14 Objektliste HOAI 2021 mit mindestens einer HZ ≥ IV.
- Eine vergleichbare Leistung für ein Objekt mit Erbringung von mindestens der LPH 3, 4 & 5 im Bereich 1 bis 6.
- Eine vergleichbare Leistung für ein Objekt mit Baukosten ≥ 10.000.000,00 € netto.
- Abschluss der Referenz gem. Nr. 3.0 der Anlage 03 (Eignungsmatrix) innerhalb der letzten 8 Jahre.
Referenz 02 - Bewertung:
Vergleichbarkeit der Bauaufgabe (Wichtungsfaktor 2):
- 3 Punkte: Bauaufgabe ist in Bezug auf die gestellten Mindestanforderungen und die konkreten Projektrahmenbedingungen gem. Ziff. 4 "Referenzangaben zur Rangfolgebildung" unter "Kurze Beschreibung der Leistung [...]" bzw. der vom Bieter beigefügten Anlage zur Referenz sehr vergleichbar (6 gewichtete Punkte).
- 2 Punkte: Bauaufgabe ist in Bezug auf die gestellten Mindestanforderungen und die konkreten Projektrahmenbedingungen gem. Ziff. 4 "Referenzangaben zur Rangfolgebildung" unter "Kurze Beschreibung der Leistung [...]" bzw. der vom Bieter beigefügten Anlage zur Referenz vergleichbar mit wenigen Abstrichen (4 gewichtete Punkte).
- 1 Punkt: Bauaufgabe ist in Bezug auf die gestellten Mindestanforderungen und die konkreten Projektrahmenbedingungen gem. Ziff. 4 "Referenzangaben zur Rangfolgebildung" unter "Kurze Beschreibung der Leistung [...]" bzw. der vom Bieter beigefügten Anlage zur Referenz vergleichbar, jedoch mit nennenswerten Abstrichen (2 gewichtete Punkte).
Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungsphasen (Wichtungsfaktor 1):
- 4 Punkte: Erbringung von 6 Leistungsphasen und mehr (4 gewichtete Punkte).
- 3 Punkte: Erbringung von 5 Leistungsphasen (3 gewichtete Punkte).
- 2 Punkte: Erbringung von 4 Leistungsphasen (2 gewichtete Punkte).
- 1 Punkt: Erbringung von 3 Leistungsphasen (1 gewichteter Punkt).
Vergleichbarkeit des Bauvolumens (Wichtungsfaktor 1):
- 6 Punkte: 35.000.000 € (6 gewichtete Punkte).
- 5 Punkte: 30.000.000 € (5 gewichtete Punkte).
- 4 Punkte: 25.000.000 € (4 gewichtete Punkte).
- 3 Punkte: 20.000.000 € (3 gewichtete Punkte).
- 2 Punkte: 15.000.000 € (2 gewichtete Punkte).
- 1 Punkt: 10.000.000 € (1 gewichteter Punkt).
Vergleichbarkeit der Fläche (Wichtungsfaktor 1):
- 5 Punkte: 5.000 m²NUF (5 gewichtete Punkte).
- 4 Punkte: 4.000 m²NUF (4 gewichtete Punkte).
- 3 Punkte: 3.000 m²NUF (3 gewichtete Punkte).
- 2 Punkte: 2.000 m²NUF (2 gewichtete Punkte).
- 1 Punkt: 1.999 m²NUF (1 gewichteter Punkt).
Projektbesonderheiten (Wichtungsfaktor 3, jeweils 1 Punkt je zutreffendem Merkmal):
- 1 Punkt: BIM (3 gewichtete Punkte).
- 1 Punkt: Denkmalgeschütztes Gebäude (3 gewichtete Punkte).
- 1 Punkt: biochemisches Labor oder vergleichbar (3 gewichtete Punkte).
Umsetzung der Maßnahmen (Wichtungsfaktor 1):
- 2 Punkte: Laufender Betrieb in angrenzenden Gebäuden (2 gewichtete Punkte).
- 1 Punkt: Keine Maßnahme mit laufendem Betrieb (1 gewichteter Punkt).
Maximale Punktzahl Referenz Nr. 02: 32 Punkte.
Es kann maximal eine Gesamtpunktzahl von 98 Punkten (Referenzen 01 bis 02) erreicht werden.