Mehr Details
Erschließungsarbeiten für den Innovationscampus Offenbach
INNO Innovationscampus Offenbach GmbH & Co. KG · Offenbach am Main · Hessen
Beschreibung
Die äußere Erschließung des Baugebietes wird maßgebend über die Mühlheimer Straße/B43 im Süden und die Mainstraße im Norden gewährleistet. Die Erschließung zu BioSpring-Nord erfolgt über die Kettelerstraße. Die geplante innere (Haupt-)Erschließung erfolgt durch das sogenannte Innovationsband. Das Innovationsband startet von der Mühlheimer Straße verläuft ca. 150 m in Richtung Norden bis zum vorgesehenen Kreisverkehr, dann ca. 120 m in Richtung Westen und ab dort wieder ca. 370 m in Richtung Norden zur Mainstraße. Im Bereich des Innocampus und Werksparks gibt es eine zusätzliche Wegeverbindung vom Innovationsband zur Mainstraße. Insgesamt ändern sich, je nach Standort, die vorgesehenen Regelquerschnitte. In der Regel besteht der Querschnitt des Innovationsbandes aus zwei Fahrstreifen oder einer Mischverkehrsfläche, einem Multifunktionsstreifen, einer Grünfläche, Gehweg und/oder Geh-/ Radwege. Die Querschnitte haben Gesamtbreiten von 7,75 m bis 26,25 m. Zusätzlich erschließt ein Geh-/ Radweg Ost / West den östlichen Teil des Innovationscampus. Dieser trifft auf den Geh-/ Radweg Nord / Süd, welcher aus Richtung der Mühlheimer Straße kommend, zu BioSpring-Nord führt. Zur besseren Anbindung des Geh- und Radverkehrs aus der Mühlheimer Straße zum Innovationsband, soll der bestehende Geh-/ Radweg in der MühlheimerStraße ausgebaut werden. Im gesamten Gebiet ist somit die Erschließung des Fuß- und Radverkehrs gewährleistet. Die Regelquerschnitte der Geh-/ Radwege im Gebiet beinhalten einen Gehweg und einen Zweirichtungsradweg, die durch eine 0,30 m breite taktile Abgrenzung voneinander getrennt werden. Der östliche Bestandsgehweg (wassergebundene Decke) in der Friedhofstraße erhält im Zuge der Maßnahme eine befestigte Oberfläche in Pflasterbauweise. Der unterirdische Straßenraum wird zum Verlegen der notwendigen Trassen genutzt. Die Gebietsentwässerung erfolgt über ein Trennsystem. Das Schmutzwasser wird an den bestehenden Mischwasserkanal in der Mainstraße angeschlossen. Das
Vollständige Beschreibung (2.381 Zeichen)
Die vollständige Beschreibung ist für registrierte Nutzer verfügbar.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gegenstand der Ausschreibung sind Erschließungsarbeiten für den Innovationscampus Offenbach.
- Die Arbeiten umfassen den Bau von Straßen, Wegen, Kreisverkehren und Entwässerungssystemen.
- Es sind Nachweise über vergleichbare Bauleistungen und die technische sowie personelle Ausstattung erforderlich.
- Die Ausschreibung ist als modifizierte Dauerbekanntmachung veröffentlicht.
Die Ausschreibung betrifft Erschließungsarbeiten für den Innovationscampus Offenbach, einschließlich Straßenbau, Geh- und Radwege sowie Entwässerungssysteme.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
🎯 Persönlicher Treffer-Check
Wie viele Bauwesen & Infrastruktur-Ausschreibungen in Hessen passen zu Ihrem Unternehmen?
30 Sekunden, keine Anmeldung — wir zeigen Ihnen live, wie viele relevante Vergaben es zuletzt gab.
Passende Ausschreibungen in „Bauwesen & Infrastruktur" automatisch erhalten
14 Tage voller Zugang gratis — tägliche Alerts + KI-Eignungsanalyse · keine Kreditkarte · danach kostenfrei weiter
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verwandte Bekanntmachungen
📅 .icsWeitere Bekanntmachungen desselben Auftraggebers mit ähnlichem Titel und Zeitraum — automatisch verknüpft.
-
Vertragsänderung Sie sind hier
Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
1 Veröffentlichung
- 22.07.2026 Es handelt sich um zusätzliche bzw. geänderte Bauleistungen, die aufgrund behördlicher Auflagen (Hochwasserschutz) und nachträglicher Forderungen der Versorger (u.a. deutliche Massenmehrung zu Verlegarbeiten für Hochspannungstrassen) erforderlich wurden und die bei der ursprünglichen Ausschreibung im Offenen Verfahren nicht vorhersehbar waren. Zudem lagen Planungsfehler des ursprünglich beauftragten Generalplaners vor: so fehlten beispielsweise 265 m SW-Kanal, die geplanten Baumrigolen und die Auskleidung der Entwässerungsgräben mit PE-Folie ist technisch nicht umsetzbar. Zudem ergab sich die Notwendigkeit von Mengenänderungen und Änderungen des ausgeschriebenen Materials, insbesondere bei den Wasserleitungen. Das ausgeschriebene Rohrmaterial konnte aufgrund der im Boden vorhandenen Kontaminationen nicht verwendet werden. Hierbei handelte es sich um einen Planungsfehler, da der Generalplaner dies bei der Materialauswahl nicht berücksichtigte. Des Weiteren mussten die Baumrigolen umgeplant werden. Im Rahmen der Ausführungsplanung war für die Baumrigolen eine Auskleidung mit PE-Folie vorgesehen. Vor Ausführung der Leistungen wurden aufgrund der tatsächlichen Baugrund- und Grundwasserverhältnisse Bedenken gegen die technische Umsetzbarkeit dieser Bauweise erhoben. Es wurde festgestellt, dass die geplante Ausführung unter den örtlichen Gegebenheiten nicht fachgerecht und dauerhaft hergestellt werden kann. Als technisch geeignete Alternative ist daher die Ausführung der Baumrigolen in Betontrögen vorgesehen. Keine wesentliche Änderung des Gesamtauftrages: Nicht jede wesentliche Änderung des öffentlichen Auftrags verändert zugleich dessen Gesamtcharakter. Vielmehr muss der Vertrag insgesamt im Hinblick auf seine wesentlichen Grundelemente betroffen sein. Nach den Maßstäben des Zivilrechts handelt es sich hierbei um die den Vertragstyp prägenden Elemente. Eine solche Änderung des Gesamtcharakters liegt hier nicht vor, es handelt sich nicht um einen völlig neuen Leistungsgegenstand. Es bleibt weiterhin derselbe Bauauftrag mit der gleichen Funktion. Wertgrenzen: Der Wert der Auftragsänderung bleibt im Rahmen der in § 132 GWB bzw. § 22 EU VOB/A genannten relativen und absoluten Schwellen für zusätzliche Leistungen. Die Wertgrenzen und prozentualen Schwellen sind eingehalten, der Markt wird durch die Auftragsvergabe nicht unangemessen ausgeschlossen. Unzumutbarkeit eines Unternehmerwechsels Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht möglich und würde zu erheblichen Schwierigkeiten bzw. unvertretbaren Mehrkosten führen (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB, § 22 EU Abs. 2 S. 1 Nr. 2 VOB/A). Fa. Uhrig führt die Tiefbauarbeiten für die Entwässerung im patentierten Uhrig-System aus. Daher können diese Leistungen nur vom bisherigen Auftragnehmer erbracht werden (Schnittstellenrisiko, Gewährleistungszusammenhang, Baustellenorganisation und Koordination). Im beauftragten Nebenangebot hat Fa. Uhrig die Kanalplanung gegenüber der ausgeschriebenen Ausführungsplanung optimiert und an das patentierte Verfahren angepasst. Die Maßnahmen zum Hochwasserschutz müssen in diese veränderte Planung und in die angepasste Bauabläufe integriert werden. aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 2.119 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Ähnliche Ausschreibungen
📬
Passende Ausschreibungen automatisch finden
14 Tage volle KI-Analyse + tägliche Alerts gratis testen — keine Kreditkarte, danach kostenfrei weiter.
💡 Mehr als wöchentlich? Watchlist ab 9 €/Mo: täglich + Frist-Reminder + Zuschlag-Info →
Personalisiertes Suchprofil einrichten → · Für Einkaufsabteilungen: Rechnung per Überweisung →