AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.subreport.de/E27164542) · Abgerufen am 04.10.2026 03:20 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/be8193e8-5d55-41a0-baa7-2b948241e003/

Gemeinde Philippsthal - Neubau einer Kindertagesstätte

Notice-ID: be8193e8-5d55-41a0-baa7-2b948241e003 · Procedure-ID: 63cd06be-48f1-474b-8f63-1cab9b4478d6

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Stammdaten

Auftraggeber
Zentrale Vergabestelle Landkreis HEF-ROF für die Marktgemeinde Philippsthal, Bad Hersfeld
Veröffentlicht
13.02.2025
Frist (Submission)
18.03.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45331100 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Es handelt sich um die Installation der HZG-Anlagen für eine Kita in Philippsthal-Röhrigshof. Die Installation beinhaltet die Lieferung und Montage der HZG-Anlagen einschließlich zugehörigem Rohrnetz sowie Dämmung. Das Gebäude wird über eine Luft/Wasser-Wärmepumpe (3er Kaskade) mit Heizwärme versorgt. Das Heizwasser strömt von den Wärmeerzeugern über die Verteilungsleitungen zu den Verbrauchern. Das Gebäude wird über Fußbodenheizung beheizt. Die Warmwasserbereitung für das Gebäude erfolgt zentral über eine Frischwasserstation. Die Wärmepumpe ist als hocheffiziente Luft/Wasser-Wärmepumpe geplant. Das Heizwasser wird in einem Schichtenladespeicher gespeichert. Der Speicher dient der Vorhaltung der WWB und der WP-Funktion.

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).