AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Erneuerung der LAN- und WLAN-Infrastruktur einschließlich Wartung und Service
Stammdaten
- Auftraggeber
- Leibniz- Institut für Neurobiologie, Magdeburg
- Veröffentlicht
- 26.03.2024
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 32400000 — Nachrichten- und Rundfunktechnik
- Branche
- IT & Digitalisierung
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
PROJEKTBESCHREIBUNG Das Leibniz-Institut für Neurobiologie (LIN) mit Sitz in Magdeburg verschreibt sich der anwendungsorientierten Grundlagenforschung in den Fachbereichen der Naturwissenschaften sowie auf den Gebieten der Neurowissenschaften und Molekularbiologie. Das Institut ist eine rechtsfähige Stiftung des Öffentli-chen Rechts des Landes Sachsen-Anhalt und Mitglied der Wissenschaftsge-meinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz. Entsprechend des breiten Aufgabenspektrums ist, bezüglich der stetig stei-genden Anforderungen, eine leistungsfähige, moderne und hochverfügbare IT-Infrastruktur unabkömmlich. Für das LIN soll daher nach einem langen Betriebseinsatz der aktuellen Technik, eine Erneuerung und Modernisierung der Netzwerktechnik im Be-reich LAN und WLAN erfolgen. Hierbei soll eine zeitgerechte und leistungsfä-hige Infrastruktur geschaffen werden, welche den modernen Ansprüchen ge-nügt. Die Maßnahme umfasst dabei, quantitativ zusammengefasst, in Summe: · 2 Switch-Systeme für den Datacenter-Bereich inkl. Transceiver und Zubehör · 63 Switch-Systeme für den Access Bereich inkl. Transceiver und Zubehör · 2 WLAN-Controller und 114 WLAN Access Points · zentrale Management-Applikation für den LAN und WLAN-Bereich · Erweiterung NAC-Lösung · Dienstleistungen zur Einrichtung und Inbetriebnahme · Serviceleistungen (5 Jahre)
Vergabe-Status
- Auftragnehmer
- Cancom GmbH
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 01.03.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt 1., 2. und 3. Vergabekammer, Halle (Saale)
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.