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Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Polymeren zur Schlammentwässerung der Kläranlage Schwerin
Schweriner Abwasserentsorgung, Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin · Schwerin · Mecklenburg-Vorpommern · Öffentliches Unternehmen (regional)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenRahmenvereinbarung für die Lieferung von Polymeren zur Schlammentwässerung der Kläranlage Schwerin🏆 Aquaplan GmbH · Wittenberge
- Aquaplan GmbH · Wittenberge
Beschreibung
Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Polymeren zur Schlammentwässerung der Kläranlage Schwerin
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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📅 Frist verlängert📋 Eignungskriterien
Angebotsfristverlängerung durch Beprobung. Ab 08.01.2024 bis 19.01.2024 erfolgt Schlammabgabe an Teilnehmer zur Durchführung von Laborversuchen. Der Nachweis der Eignung des Materials und des Verbrauches sind an drei Werktagen vor Ort zu erbringen. Maschinentechnische Versuche sind ab dem 22.01.2024 möglich. Um Terminabsprache mit Herrn Nemitz zur Versuchsdurchführung wird bis spätestens 12.01.2024 gebeten.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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📅 Laufzeit endet am 31.03.2027
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. - § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 500.000 €2 Veröffentlichungen
- Frist 29.02.2024 Angebotsfristverlängerung durch Beprobung. Ab 08.01.2024 bis 19.01.2024 erfolgt Schlammabgabe an Teilnehmer zur Durchführung von Laborversuchen. Der Nachweis der Eignung des Materials und des Verbrauches sind an drei Werktagen vor Ort zu erbringen. Maschinentechnische Versuche sind ab dem 22.01.2024 möglich. Um Terminabsprache mit Herrn Nemitz zur Versuchsdurchführung wird bis spätestens 12.01.2024 gebeten. · in TED EU + oev
- Frist 16.01.2024 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 25 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Aquaplan GmbH2 Veröffentlichungen
- 25.03.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
- 09.04.2024 Auch in oeffentlichevergabe.de publiziert
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