AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 07.04.2026 23:14 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/beabb8ba-c770-497a-a5fc-86d8f3307b00/

Brücken-Ersatzneubau mit Trassierungsanpassung der Kreisstraße K 2661 zwischen Allerstedt und Memleben

Notice-ID: beabb8ba-c770-497a-a5fc-86d8f3307b00 · Procedure-ID: 1b6ac39b-344c-4bba-873a-49ace89855c8

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Stammdaten

Auftraggeber
Burgenlandkreis, Naumburg
Veröffentlicht
10.11.2025
Frist (Submission)
11.12.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
open
CPV-Code
71320000
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
32014L0024
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Planungsleistungen für • Objektplanung Ingenieurbauwerke (HOAI § 43) LPH 1-9 • Fachplanung Tragwerksplanung (HOAI § 51) LPH 1-6 • Objektplanung Verkehrsanlagen (HOAI § 47) LPH 1-9 Die auszuschreibenden Arbeiten beinhalten im Wesentlichen die Planungsleistungen ( Objektplanung Brücke, Objektplanung Verkehrsanlage und Tragwerksplanung Brücke) für die Straßenplanung der K2661 sowie den notwendigen Ersatz-Neubau der Brücke über den Röstbach. Für die Planungsumsetzung sind umfangreiche Abstimmungen mit den Zuständigen Behörden (Umweltamt…) entscheidend. Der Ausbauabschnitt der Kreisstraße ist ca. 730 m lang, bei einer Ausbaubreite von ca. 6,00 m und der Belastungsklasse Bk 1,0. Für die Neutrassierung im Bereich der Querung des Röstbaches ist ein Kurvenradius von ca. 200 m geplant, die Vorgaben der RAL sind zu berücksichtigen.

Vertragslaufzeit

Beginn
09.03.2026
Ende
14.12.2029

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
92 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer

1. und 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Halle (Saale)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).